S
Gast
(Gelöschter Account)
Eine Woche bei einem Grünen im Dachgeschoss wohnen....
Rotweinsaufen und Kiffen im Boboviertel-Penthouse ist doch keine Strafe.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Eine Woche bei einem Grünen im Dachgeschoss wohnen....
Was würde dir denn dafür angemessen erscheinen?
meinte eher die Gesellschaft von @Mitglied #11816....Rotweinsaufen und Kiffen im Boboviertel-Penthouse ist doch keine Strafe.
meinte eher die Gesellschaft von @Mitglied #11816....
Was würde dir denn dafür angemessen erscheinen?
Es geht hier nicht (nur) um das Strafmaß, sondern um die Urteilsbegründung. Und das Köpfen von "Ungläubigen" ist eben nicht einfach nur eine Straftat, sondern ein terroristischer Akt. Jedenfalls ist eine Geldstrafe von weniger als 1000 Euro ziemlich "billig".Was würde dir denn dafür angemessen erscheinen?
Bei meinen Gedanken würde noch ein "ein"dazu kommen.....Es geht mir weniger um meine "persönliche kleine Rache" , wenn ich posten würde, was ich grad denke, würd ich wahrscheinlich gesperrt
ABER, das ma hier nicht auf - Gutheißen einer terroristischen Tat - verurteilt hat, stört mich.
ABER, das ma hier nicht auf - Gutheißen einer terroristischen Tat - verurteilt hat, stört mich.
Islam-Gebote stehen über dem Gesetz, findet fast die Hälfte
Ob die Integration einfach wird?
Auf der von mir verlinkten Seite ist aber auch folgendes Urteil zu lesen:
In Deutschland ist es beinahe die Hälfte, in Österreich jedich mehr als die Hälfte, denen unsere Gesetze am A.... vorbei gehen.
Es geht mir weniger um meine "persönliche kleine Rache" , wenn ich posten würde, was ich grad denke, würd ich wahrscheinlich gesperrt
ABER, das ma hier nicht auf - Gutheißen einer terroristischen Tat - verurteilt hat, stört mich.
Der Text ist ein bisserl verwirrendDu weist, ich widerspreche Dir nur ungern, aber der Vorfall vom Nov. letzten Jahres ist KEIN Unteil, hier wird über den Brief des Anwaltes von Glawi berichtet und, das sie eine aussergerichtliche Lösung vorgeschlagen hat.
43.200 Euro Strafe
Am 23. November, wenige Tage nachdem die Grünen angekündigt hatten, gegen Hassposter vorgehen zu wollen, teilte der Innviertler das Hassposting. Etwas mehr als einen Monat später bekam der unüberlegte FPÖ-Administrator einen Liebesbrief vom Anwalt. 43.200 Euro wären zu zahlen.
So setzt sich der Betrag zusammen:
- 3.000 Euro Urteilsveröffentlichung
- 1.000 Euro immaterialler Schadenersatz
- 39.200 Euro Unterlassungsanspruch
Wenn diese Studien stimmen ( meine Erfahrungen sind da auch 50/50) wird Integration nahezu unmöglich!, in Österreich jedich mehr als die Hälfte, denen unsere Gesetze am A.... vorbei gehen.
Dann handelt es nur sich also um einen "Liebesbrief" vom Anwalt der Grünen, der auf ein noch gar nicht ergangenes Urteil Bezug nimmt? Weil noch gar nicht geklagt wurde?
Wie nennt man so etwas üblicherweise?
Was hättest du da spontan verhängt?
Welchen Spielraum hab ich ?