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Um dem Unfug ein Ende zu machen:
KEIN Österreicher ist verpflichtet seinen Pass mitzuschleppen. Identitätsfeststellungen können auch nicht willkürlich erfolgen. Siehe § 35 SPG. Lustig wirds, wenn die " türkischen Österreicher " gar keinen Ausweis herzeigen. Dann kann man auf der Wache die Identität prüfen. Bei ca. 100.000 pax ein Vergnügen. Und muß dem Schlingel dann doch glauben, dass er in der Botschaft nur mit seinem Cousin 13. Grades einen Cai trinken war. ERDOWAHN ist nämlich im Umgang mit ausländischen Behörden, denen er schon mal Dienst für Naziregierungen nachsagt, nicht als Plaudertäschchen verschrien.
Ganz andere Frage: Die Doppelstaatsbürgerschaft tut uns weh weil ...?
KEIN Österreicher ist verpflichtet seinen Pass mitzuschleppen. Identitätsfeststellungen können auch nicht willkürlich erfolgen. Siehe § 35 SPG. Lustig wirds, wenn die " türkischen Österreicher " gar keinen Ausweis herzeigen. Dann kann man auf der Wache die Identität prüfen. Bei ca. 100.000 pax ein Vergnügen. Und muß dem Schlingel dann doch glauben, dass er in der Botschaft nur mit seinem Cousin 13. Grades einen Cai trinken war. ERDOWAHN ist nämlich im Umgang mit ausländischen Behörden, denen er schon mal Dienst für Naziregierungen nachsagt, nicht als Plaudertäschchen verschrien.
Ganz andere Frage: Die Doppelstaatsbürgerschaft tut uns weh weil ...?