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richtig - wenn der Täter einen guten Anwalt hat: jaweil Du zahlt dann für seine Gebrechen
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richtig - wenn der Täter einen guten Anwalt hat: jaweil Du zahlt dann für seine Gebrechen
damit schalten wir eine wichtiges prinzip unserer rechtsstaatlichkeit aus, die trennung von exekutive und judikative. bin ich nicht dafür!
bauch und brust ist rasch mannstoppend
Und genau an so ein Überfahren dachte ich die ganze Zeit, als ich das erste Video sah, wie er vorm McDonald's steht (der von München). Ich würde es tun,geht auch ohne viel schießen, Zivilcourage
Ein BMW-Fahrer hat dann Gas gegeben und ihn umgefahren. Danach lag er niedergestreckt am Boden und rührte sich nicht mehr.“ Am Steuer des BMW saß der Sohn eines Dönerbuden-Inhabers. Ihm ist es wohl zu verdanken, dass nicht noch mehr Menschen verletzt wurden.
Reutlingen: Mann tötet Frau auf offener Straße mit Machete
wäre aber insofern ziemlich riskant für Dich insofern, denn wenn der z.B. versorgungspflichtige Familienangehörige hätte, und die Dich mit einem guten Anwalt dann klagen - bist im Endeffekt DU der Ang'schmierte und zahlst schlimmstenfalls bis an Dein LebensendeUnd genau an so ein Überfahren dachte ich die ganze Zeit, als ich das erste Video sah, wie er vorm McDonald's steht (der von München). Ich würde es tun,
Ach, das mit dem Anwalt ist so gut wie fix.wäre aber insofern ziemlich riskant für Dich insofern, denn wenn der z.B. versorgungspflichtige Familienangehörige hätte, und die Dich mit einem guten Anwalt dann klagen - bist im Endeffekt DU der Ang'schmierte und zahlst schlimmstenfalls bis an Dein Lebensende
Das sind aber grundverschiedene Dinge, der Anwalt klagt privat gegen Dich wegen Unterhalt .Ach, das mit dem Anwalt ist so gut wie fix.
Darüber hinaus wirst auch einen Staatsanwalt finden, der irgendwas von Selbstjustiz und Notwehrüberschreitung schwadroniert.
ob das der Staatsanwalt und in der Folge das Gericht auch so sieht? Möglich, oder auch nicht. Ein Lotteriespiel, meiner Meinung nach.wenn Du zum Wohl der Öffentlichkeit gehandelt hast
Welches Interesse sollte ein Staatsanw. daran haben ? bissi mehr gehört GsD dazuob das der Staatsanwalt
Eh.Das sind aber grundverschiedene Dinge, der Anwalt klagt privat gegen Dich wegen Unterhalt .
Um das ein StaAnw. Dich anklagt, bedarf es etwas mehr, wenn Du zum Wohl der Öffentlichkeit gehandelt hast, also so wie der BMW-Fahrer, der hat ihn ja nicht mit Schüssen durchlöchert (das würde in keinem Verhältnis stehn ) sondern an der Flucht oder noch schlimmeren gehindert.
Immerhin gibt's den Tatbestand der Selbstjustiz.
und die treibt zuweilen ganz, ganz seltsame Blütendie Logik des Rechtssystems
wir beide werden das wohl jetzt nicht lösen, da wir beide keine Juristen sind (zumindest kann ich von mir das so behaupten).Kommt doch hier gar nicht zum tragen
Passt. Hab meinen Kontakt.In meinem Bekanntenkreis hab ich eine Strafrichterin
Aber wir beide wissen, dass Logik nicht jedermanns Sache ist, oder?
Ich wollte damit sagen, dass die Chance NICHT bei 0 % liegt.Jo, aber wir leben ja nicht im Nirvanna, kein Staatsanw. wird einen Bürger anklagen, der einen Amokläufer an der Flucht hindert welches Interesse sollte er daran haben ?
Ja frag mal, eine Richterin hat damit zwar nichts zu tun, ob ein Staatsanw. Klage erhebt, aber ihre Meinung dazu würde mich auch interessieren.eine Strafrichterin an einem Landesgericht, ich werd' bei Gelegenheit mal fragen, was die dazu meint.
aber Du kannst mal davon ausgehen, daß sie so ihre Erfahrungen damit hat, was Staatsanwälte tun und was nicht. Immerhin macht sie diesen Job mittlerweile mehr als 15 Jahre.eine Richterin hat damit zwar nichts zu tun, ob ein Staatsanw. Klage erhebt