ui, eine Menge los hier...
Ich glaube, Olivia hat die Kosten des Verwaltungsfahrens (Vornamens- und Personenstandsänderung) gemeint, nicht die Kosten der medizinischen Behandlung.
Stimmt. Aber wie Claudia schon angeführt hat, werden auch die Kosten für die Vornamens- und Personenstandsänderung von über 200,- Euro auf 30,- Euro reduziert, wenn Transsexualität durch Gutachten belegt werden kann. Es gibt leider immer wieder Personenstandsbehörden, die das nicht wissen. Ein Anruf im BMI schafft hier Gewissheit.
Erstere zahlt die Krankenkasse meines Wissens nicht.
Ja, klar!
Das geht die KK nix an...
Bei einer amtswegigen Beweisaufnahme besteht natürlich die Möglichkeit, dass man "zum Amtsarzt" (oder zu einem anderen Vertrauensarzt der Personenstandsbehörde) bestellt wird.
Eben. Genau das ist es, was ich befürchte. Amtsärzte haben doch in der Regel von dieser Materie überhaupt keine Ahnung!
Man kann dann immer noch Privatgutachten und ärztliche Atteste etc. vorlegen,
bringt zusätzliche Kosten, Streitereien, wer hat nun Recht, etc. pp.
aber für "Daumen rauf" oder "runter" sorgt in diesem Fall der/die behördlich bestimmte Sachverständige.
Und so lange das nicht wirklich Fachleute auf dem Gebiet sind... gar nicht auszumalen!
Aber wir arbeiten daran, dass so ein Szenario nicht kommt, sondern weiterhin die bisherigen anerkannten Experten das Sagen haben.
Insofern hat eine Beweislast auch ihre Vorteile: in diesem Fall kann man sich den/die Gutachter/in jedenfalls immer aussuchen, die Behörde muss nur überprüfen, ob er entsprechend qualifiziert ist und etwas Fundiertes geschrieben hat.
Du glaubst, dass das funktionieren könnte?
Prinzipiell stimme ich dir da zu, aber TS muss nicht unbedingt als Krankheit gelten damit von der KK bezahlt wird. Wie du sagst sind die KK verplichtet die Gesundheit zuerhalten, leider geht der Weg der "Therapie" nicht unbedingt mit der Philosophie der Gesundheitserhaltung einher.
Viele unnötige Situationen könnte man TS ersparen wenn man wie z.B. in GB seit neuestem Transsexualität nicht als Krankheit anerkennt, sondern "lediglich" den Auswirkungen ein Krankheitswert beigemessen und parallel Hilfe angeboten wird.
Nichts anderes habe ich geschrieben...
Ich wusste nicht, dass in dem Fall der Geschlechtsänderung der Staat die Kosten zum Teil übernimmt. Finde ich aber in Ordnung so.
Yep. Wenn du durch entsprechende (anerkannte) Gutachten deine Transsexualität nachweisen kannst.
Bei nochmaliger (Rück-)änderung des Geschlechts könnten diese ja dann sozusagen wegen 'Erfolglosigkeit' nachverrechnet werden.
Viel heikler, aber auch regelbar scheinen mir die sonstigen Auswirkungen, vor allem auch in der Sozialversicherung zu sein. Besonders das unterschiedliche Pensionsantrittsalter.
Oder der Zugang zu quotengeregelten Arbeitsplätzen.
Derzeit gibt es für TS keine eigenen Regeln. Dazu ist auch die Anzahl zu gering. In der Praxis wechselt man also mit dem Geschlecht auch in die Regelungen für das andere Geschlecht. D.h. Transmänner müssen länger arbeiten, Transfrauen dürfen früher in Pension gehen.
Das hielte ich auch nicht für ganz fair, und ich glaube nicht, dass solcherart der Tatbestand der "mutwilligen, erfolglosen Geschlechtsanpassung" oder der "Vortäuschung der Transsexualität" kreiert und samt Rechtsfolgen festgeschrieben werden sollte. Hoppala, hoffentlich liest das jetzt niemand aus dem BMI
! Frau Fekters Herz könnte vor Freude zu hüpfen beginnen, und gleich schnappt sie nach dem Hölzel....
Ich glaube, du brauchst dir darüber keine Gedanken machen zu müssen.
In den letzten 30 Jahren sind meines Wissens nach nicht einmal eine Handvoll TS ins Ursprungsgeschlecht zurückgekehrt. Dafür jetzt großartige Tatbestände und Rechtsfolgen zu überlegen, zahlt sich auch fürs BMI wohl nicht aus.
Diese Fragen halte ich für lösbar. Insbesondere ist die Zahl transsexueller Menschen überschaubar und meiner Einschätzung nach viel zu klein, um für ernsthafte Auswirkungen z.B. im Sozialversicherungswesen zu sorgen (zehnte Stelle hinterm Komma oder so).
So ist es.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand unbedingt mutwillig das soziale Geschlecht MzF wechseln würde, nur um in den Genuss eines niedrigeren Pensionsantrittsalters (bei Mitnahme seiner - höheren - Anwartschaften aus der Zeit als Mann) zu kommen, um dann anschließend wieder zum "flotten Pensionisten" zu werden.
Nein, das ist genauso abwegig, wie die Vorstellung, dass Kriminelle das Geschlecht wechseln, um ihre Verfolgung zu erschweren.
Dazu sind die entsprechenden Hürden immer noch zu groß. Das sind nur die übertriebenen Einwände der Leute, die TS einfach das Leben schwerer machen wollen.
Na, zum Glück ist dieses Argument bisher noch nicht mal den hartnäckigsten Gegnern eingefallen.
Liebe Claudia, das Zitat mit dem "Leidensdruck" finde ich nicht gut.
Sorry, Tanja, aber das ist der offizielle Sprachgebrauch. Nur wer "genügend groß" unter seiner Transsexualität
LEIDET, hat Anspruch auf Kostenübernahme durch die KK und Bewilligung der behördlichen Änderungen.
zweitens ist das aus meiner Sicht wieder einmal - auch wenn die Metapher nicht hundertprozentig passen sollte
- so ein fatales
"Meiner-ist-länger-als-deiner"-Spiel ("Ich leide mehr als du, habe mehr gelitten").
Stimmt natürlich. Und wird auch immer wieder von manchen TS angeführt, um auf TV herabblicken zu können.
Aber wie gesagt, der Begriff wird durch die herrschende medizinische Lehre und die staatliche Auslegung herbeigeführt.