Unsere wertvollen Mitbürger...

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@ Hedonism,
was machen wir mit Inländern, die gegen unsere Werte hetzen?
Nur zur Erinnerung:

Verweis auf dieses Dokument: RIS - Bundesrecht konsolidiert - Strafgesetzbuch § 283 Gesamte Rechtsvorschrift zum heutigen Tag anzeigen Gesamte Rechtsvorschrift zu einem Stichtag anzeigen

Hauptdokument
Web-Seite PDF-Dokument RTF-Dokument

Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 283
Inkrafttretensdatum
01.03.1997
Außerkrafttretensdatum
31.12.2011
Abkürzung
StGB
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text

Verhetzung

§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Anmerkung
Siehe auch §§ 3d, 3g und 3h des Verbotsgesetzes, StGBl. Nr. 13/1945.
Schlagworte
Rassenhaß, Ausländerhaß, Glaubensgemeinschaft, Feindseligkeit,
Aufreizung, Hetze, Beschimpfung, Verachtung, Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2011
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR12039063
Alte Dokumentnummer
N2199660219J
 
Zuletzt bearbeitet:
und welcher gesetzestext schützt uns ?
 
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@ Hedonism,
was machen wir mit Inländern, die gegen unsere Werte hetzen?
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Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 283
Inkrafttretensdatum
01.03.1997
Außerkrafttretensdatum
31.12.2011
Abkürzung
StGB
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text

Verhetzung

§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Anmerkung
Siehe auch §§ 3d, 3g und 3h des Verbotsgesetzes, StGBl. Nr. 13/1945.
Schlagworte
Rassenhaß, Ausländerhaß, Glaubensgemeinschaft, Feindseligkeit,
Aufreizung, Hetze, Beschimpfung, Verachtung, Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2011
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR12039063
Alte Dokumentnummer
N2199660219J
ich kenn mich nicht mehr aus?
 
@buchdat
Der gleiche; wenn du scharf nachdenkst, wirst dus verstehen.

@Daniel911
Zitat aus dem ris, Rechtsinformationssystem des Bundes; kann jeder verifizieren
 
Zuletzt bearbeitet:
was machen wir mit Inländern, die gegen unsere Werte hetzen?

Die müssen wir ohnehin aushalten - ABER - ich brauch mir nicht noch zusätzlichen Ärger importieren - und den dann noch aushalten! :lehrer:


Den Paragraphen kenn ich und er ist ein Schaß - entworfen von Betroffenheitshausierern für selbige!
 
@Hedonism
Es ist geltendes Recht, ob dirs passt oder nicht. Kannst ja auswandern, wenn du ein Problem mit der Demokratie und der Verfassung hast.... Eine "Dritte Republik", wie einst von Haider halluziniert, wird es in Ö hoffentlich nicht geben
 
In IBK zB haben die Staatsanwälte nichts für die Hetzer übrig, auch nicht wenn sie Mandatare sind, lese ich. Vielleicht sollten die Poster etwas mehr denken, bevor sie sich zu weit aus dem Fenster lehnen; dies ist auch Öffentlichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du schon IBK ansprichst dann bitte auch den Vorfall mit dem Brandanschlag!
Ein Genosse beschmiert da die Wände eines Genossenlokals mit Nazi-Symbolen und zündet dann auch noch die Bude an.

Hingegen spricht die FPÖ ein schon lang bekanntes Problem offen an. Wer hat sich als erstes aufgeregt? ein KOMMUNIST!!!! Kommunisten sind die die keine Probleme damit haben dass im Namen ihrer Ideologie rd. 200 000 000 Menschen getötet wurden. Kommunisten haben aber ein Problem mit der Wahrheit, so wie es aussieht!
 
Ansprechen tuns ja das richtige, aber praktikable loesung hams a net, siehe 2000... Und da die jetzige partie intellektmaessig weit hinter der haidergarde von 2000 zurueckliegt taetens bei verantwortung nur no schneller abzocken aber nix loesen... Abgesehen von ihren privaten finanzproblemen....
 
@gerzy
Kommunisten?
Meinst du mich, weil ich mich auf die Verfassung, Gesetz und Menschenrechte, berufe??? Das wird immer lustiger hier! Du nimmst aber nicht in Anspruch, ernst genommen zu werden?
 
Es ist geltendes Recht,

......das sich Tugendterroristen zusammen gebogen haben um unliebsamen Menschen die anderer Meinung sind, den Mund verbieten und soe notfalls einsperren zu können.
Zu nichts weiter dient dieses Schandgesetz.
Meist vergessen die permanent auf dieses "Gesetz" hinweisenden - dass sich so etwas sehr schnell drehen kann und sie selbst vom Tugendterror betroffen sind.
 
Oldisbut goldis: http://diepresse.com/home/politik/i..._backlink=/home/politik/innenpolitik/index.do

KPÖ Kanditat Josef Stingl!!!

Verfassung: Welche Verfassung etwa die die da behauptet im Artikel 1. behauptet: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Deshalb DIKTIERT uns Brüssel/Strassburg was WIR in unserem angeblich souveränen Staat zu tun haben.
Gesetz: Bitte schau die die Urteile in Österreich einmal an. Wenn zwei das gleiche machen, wird die eine verurteilt und beim andern wird der Staatsanwalt nicht einmal tätig!
Menschenrechte: Als Österreicher hast du das Recht zu zahlen und das Maul zu halten!

Sorry - bin vielleicht ein bischen radikal, aber ich nenn die Dinge oft beim Namen.
 
Inländern, die gegen unsere Werte

in Österreich wird meines Wissens nichts mit gewissen Genossen gemacht, die gegen "unsere" Werte hetzen. Die Behörde ahndet praktisch nur nach dem sogenannten "Verbotsgesetz". Also keine Hakenkreuzfahne darfst schwingen, nur z.B. eine serbische oder türkische, wie in Wien täglich bei den Hochzeiten ersichtlich. Du darfst nichts gegen Juden, Zigeuner oder Schwule sagen, da dies eben schon einmal fatal endete. Umgekehrt können irgendwelche Gruppierungen sehr wohl unser System hetzerisch nieder machen. Urinieren auf christliche Symbole möglich, auf moslemische natürlich nicht, eh klar. Da soll sich wer auskennen. Ich kenn mich schon aus, aber es ist halt alles Politik und es könnte einem auch hier übel werden, da sich die Aggresiven durch Gesetze und deren Hüter toll in unser System einschleichen können. Ich verstehe die "Hüter" wie OldiesbutGoodies sehr gut, haben sicherlich ihre Gründe. Viele normale Menschen fühlen sich halt verarscht. Aber bitte!
 
@Erotikhase,
das System, dem du nachweinst, ist 1945 kläglich gescheitert. Daran ist nicht zu rütteln. Was du "unser System" nennst, ist nicht das der Republik Österreich und daher nicht meines. Ich stehe auf dem Boden der Verfassung der Republik, du schrammst am NS-Verbotsgesetz vorbei... Dein "Wir" hat keine Mehrheit hinter sich, Irrläufer....
 
Die blauen gralshueter mit ihren leider falschen Parolen würden sich sogar die Gesetze gern zurechtbiegen, schon klar, dann könnte man ja ihre Vorgänger, die gorbaxhe USW auch freisprechen. Aber bitte geht's doch mit der scheissdiskussion raus aus am erotikforum. Bleibts negativ, viel Spaß dabei, und ein tip an hedo... Nenn sich um, denn Hedonismus ist Lebensfreude, dazu gehört Wein, Weib, a Luxuspapperl aber a andere leben lassen wie sie wollen! Und wer a hakenkreuzfahne hat gehört ins Häfen weil der wohl einer verbrecherischen Gesinnung angehört während a serbische Fahne wohl ka Verbrechen is, i wuerd wenn i in Belgrad heirate vielleicht a a österreichische aufhängen. Was is da schlecht. Und falls wer zu Septett is Gesetze zu lesen, es gibt keinen Unterschied rechtlich ob wer auf christliche muslimische oder andere Symbole brunzt! Er is immer strafbar! Redezs wenigstens in euerm hetzthread net so an Schwachsinn. Pfiat euch i geh wieder schnackseln... Des fehlt euch vermutlich dann habt's was bessers zu tun!
 
Viele normale Menschen fühlen sich halt verarscht.

und viele normale menschen fühlen sich von ewiggestrigen verarscht die mit ihrem radikalen gedankengut jede ansatzweise sinnvolle diskussion im kein ersticken weil ihr (geistiger) horizont ned viel weiter als über den eigenen suppentellerrand reicht.

und wenn diese hier nicht erwünscht sind, so werden sie damit leben müssen und sich - wenn sie so weitertun - einfach ein anderes forum suchen müssen.

und aus.
 
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