- Registriert
- 8.3.2012
- Beiträge
- 9.129
- Reaktionen
- 23.242
- Punkte
- 906
- Checks
- 43
HÖCHSTENS in der Theorie!Und im Zweifelsfall gilt immer noch "für den Angeklagten".
Wenn es irgendwelche Anzeichen ("Anzeichen"... nicht "Beweise"!) gibt die die Aussage des "Opfers" stützen kannst dir dein "im Zweifel für den Angeklagten" sonst wo hin stecken.
Ich bin 2 Mal vor Gericht gestanden... beide Male gings Aussage gegen Aussage und beide Male wars ECHT KNAPP und ist zu keinen Verurteilungen gekommen. Aber aus anderen Gründen als diesem netten Grundsatz.
Und speziell wenn Frauen gewisse Aussagen oder Anklagen machen... ist man als Mann automatisch in der Beweisschuld und kann sich NICHT IM GERINGSTEN drauf verlassen dass "im Zweifel für den Angeklagten" gilt.