Hu,
HÖCHSTENS in der Theorie!
nein.
Wenn es irgendwelche Anzeichen ("Anzeichen"... nicht "Beweise"!) gibt die die Aussage des "Opfers" stützen kannst dir dein "im Zweifel für den Angeklagten" sonst wo hin stecken.
Ich bin 2 Mal vor Gericht gestanden... beide Male gings Aussage gegen Aussage und beide Male wars ECHT KNAPP und ist zu keinen Verurteilungen gekommen. Aber aus anderen Gründen als diesem netten Grundsatz.
Es ist hier grundsätztlich zu unterschieden zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Und die extremistische Auslegung wie im US Fernsehen gab es bei uns nie.
Bei Aussage gegen Aussage wird bei uns auch im Strafrecht versucht zu eruieren, was wirklich war.
Und speziell wenn Frauen gewisse Aussagen oder Anklagen machen... ist man als Mann automatisch in der Beweisschuld und kann sich NICHT IM GERINGSTEN drauf verlassen dass "im Zweifel für den Angeklagten" gilt.
Hast Du da schon mal drüber nachgedacht, was es bedeuten würde, wenn es so wäre? Dann hätten wir eine nahezu 100% Verurteilungsquote! Weil niemand kann beweisen, dass er etwas nicht getan hat. Oder ganz ganz selten. Ich zitiere aus
Vergewaltigung – Wikipedia
Von den angezeigten Vergewaltigungen kommen nur 8 Prozent zur Anklage, 3 Prozent der Täter kommen vor Gericht und 2 Prozent erhalten eine Freiheitsstrafe.
Die Realität ist also, dass 98% der angezeigten Männer nicht verurteilt wird, und das bei einer Dunkelziffer von vermutlich mindestens 300 bis 400%. Man nimmt an, dass nur jede zweite bis jede hundertste Vergewaltigung angezeigt wird.
Insgesamt ist es also doch noch immer eher so, dass nahezu alle Beschuldigten
nicht verurteilt werden.
Mir ist schon klar, dass man als Beschuldigter vor Gericht Angst hat, zu unrecht verurteilt zu werden, aber das zeigt doch nur, dass das Gesetz funktioniert, dass Du nicht zu unrecht verurteilt wurdest.
Umgekehrt soll aber auch nicht jeder Täter davon kommen, nur weil man es nicht 100% eindeutig und ohne jeden Ansatz von Zweifel beweisen kann, dass er es war ...
LG Tom