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Ein simples Springmesser fällt auch unters Verbot, jetzt kann ich nimmer unterwegs mein Apfel schälen
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Sollest du mit deinem Apfel nach Wien kommen, dann musst du den Apfel nicht unbedingt am Praterstern schälen. Und nur so ganz nebenbei: den Apfel mitsamt der Schale essen, das ist viel gesünder.Ein simples Springmesser fällt auch unters Verbot, jetzt kann ich nimmer unterwegs mein Apfel schälen
Ihr Piefke habt da bei den Feiteln überhaupt ein restriktiveres Waffengesetz. So fällt das Springmesser unter den verbotenen Waffen bei euch. In Österreich gibt es fast keine Einschränkungen bei Stichwaffen, außer eine Altersbeschränkung und eben in den Waffenverbotszonen.Ein simples Springmesser fällt auch unters Verbot, jetzt kann ich nimmer unterwegs mein Apfel schälen
Ihr Piefke habt da bei den Feiteln überhaupt ein restriktiveres Waffengesetz. So fällt das Springmesser unter den verbotenen Waffen bei euch. In Österreich gibt es fast keine Einschränkungen bei Stichwaffen, außer eine Altersbeschränkung und eben in den Waffenverbotszonen.
Was bedeutet, dass du dir im Stuwerviertel mit der Machete eine Ananas schälen darfst, aber 10 m weiter am Praterstern ned mal ein Victorinox Swiss Army Messer führen darfst.
Erinnert mich an eine Diskussion in einem Messerforum. Da ging es darum, ob man mit einem Katana auf dem Rücken auf der Mariahilferstrasse spazieren darf...
Dem würde ich widersprechen, wenn das Katana in einer Scheide getragen wird und entsprechend gegen herausrutschen gesichert ist um eben nicht jemanden zu Gefährden oder zu blenden.Wenn man den § 78a StVo streng auslegt, dann ned......
...wie geschschrieben:Dem würde ich widersprechen, wenn das Katana in einer Scheide getragen wird und entsprechend gegen herausrutschen gesichert ist um eben nicht jemanden zu Gefährden oder zu blenden.
streng
Wobe jemand der mit einem Schwert am Rücken über die Mahü rennt (sofern nicht soeben Erworben und zum Zwecke des Transports am Rücken befestigt) mutmaßlich nicht so ganz sauber ist.
Wenn ich mich an meine Erfahrungen beim Tameshigiri erinnere....Erinnert mich an eine Diskussion in einem Messerforum. Da ging es darum, ob man mit einem Katana auf dem Rücken auf der Mariahilferstrasse spazieren darf...
üblicherweise wird mit dem Sageo, dem Band, das an der Saya/Schwertscheide befestigt ist, mit einer Wicklung um den Schwertgriff und oberhalb des Schutzblattes und dann wieder runter zur Saya das Schwert gegen Herausrutschen gesichert, sobald man es nicht unmittelbar am Gürtel trägt.Katana-Scheiden sind aus Holz und die sichern das Schwert ned......es besteht die Möglichkeit, dass es beim Bücken rausfällt...
...stimmt....aber ein Psycho tut sich den Schnick-Schnack ned an.....und das kann nur ein Psycho sein, wenn er mit dem Katana am Rücken über die Mahü rennt....üblicherweise wird mit dem Sageo, dem Band, das an der Saya/Schwertscheide befestigt ist, mit einer Wicklung um den Schwertgriff und oberhalb des Schutzblattes und dann wieder runter zur Saya das Schwert gegen Herausrutschen gesichert, sobald man es nicht unmittelbar am Gürtel trägt.
Zum Schutz kommt es dann noch in eine (Seiden)Stoffhülle, die wiederum zugebunden wird.
Da ging es darum, ob man mit einem Katana auf dem Rücken auf der Mariahilferstrasse spazieren darf...
Es genügt doch, wenn der Psycho mit einem Messer ins Amt spaziert. Der Psycho ist übrigens kein Österreicher.aber ein Psycho
Psychos, vor allem mit Waffen, sind immer ein Problem......wenn die noch freien Zugang zu Schusswaffen hätten.....oh, wait!Es genügt doch, wenn der Psycho mit einem Messer ins Amt spaziert
Verbotene Waffe ja, jetzt aber auch andere Gegenstände die dazu dienen "können" Menschen zu verletzen.Ich Frage mich immer noch: hat die Polizei nicht immer das Recht wenn dringender Verdacht besteht jemanden anzuhalten und zu filzen und verbotene Waffen einzukassieren?
Oder nicht doch Flaschen mit alkoholfreiem Bier!Alkoholfreie Bierflaschen?
Nicht??
Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.
üblicherweise wird mit dem Sageo, dem Band, das an der Saya/Schwertscheide befestigt ist, mit einer Wicklung um den Schwertgriff und oberhalb des Schutzblattes und dann wieder runter zur Saya das Schwert gegen Herausrutschen gesichert, sobald man es nicht unmittelbar am Gürtel trägt.
Zum Schutz kommt es dann noch in eine (Seiden)Stoffhülle, die wiederum zugebunden wird.
Was sagt uns dasKommen wir in die Wirklichkeit zurück. Da geht es in der Regel nämlich nicht um Schwerter und ihre Umhüllung.
Salzburger Nachrichten, Seite 6 der Printausgabe von heute:
21 Kinder und Jugendliche beraubten Gleichaltrige: Die Opfer wurden teilweise mit Messern bedroht ........ Unter den Verdächtigen befinden sich neben 4 Österreichern auch Tschetschenen, Mazedonier, Staatsbürger aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Syrer, Türken, Kroaten und Serben (den Abstammungshintergrund der 4 "Österreicher" verschweigt der Bericht)
Räuber im Supermarkt bedrohte Verkäuferin mit Messer: ..... und forderte in gebrochenem Deutsch .....
Tödlicher Messerangriff auf den Leiter einer Sozialabteilung: ....... In Vorarlberg eskalierte der Streit eines Türken mit dem Leiter der Sozialabteilung ....
Familienstreit endete mit Messerattacke: ...... Worum es bei der Auseinandersetzung in der afghanischen Familie ging, ist noch unklar. Ein Polizeihund fand das Messer im Hof der Wohnanlage.
Was sagt uns das
Unterm Strich kommt es immer wieder aufs selbe raus.
Ist es denn überhaupt, ausserhalb dieser Verbotszonen, erlaubt mit Waffen herumzulaufen?