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Die Statistik sagt, dass Frauen von Männern abgestochen werden.
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Ja und meistens von ösisDie Statistik sagt, dass Frauen von Männern abgestochen werden.
Im Bericht den der Beamte schreiben muss sind die Verdachtsmomente welche zur Personenüberpfüfung geführt haben anzugeben (Nein, es wo hoid a Neger reicht nicht).
Eine Personendurchsuchung ist eine Amtshandlung und diese müssen dokumentiert werden.Müssen die für jede durchgeführte Personenüberprüfung einen Bericht schreiben?
Da wird dann wohl selten jemand überprüft werden...
Eine Personendurchsuchung ist eine Amtshandlung und diese müssen dokumentiert werden.
Im Prinzip schon......wird auch von der Disziplin des jeweiligen Beamten abhängen, wie genau der Tagesbericht ist...….wenn er dir den Schein abnimmt, weilst schon wieder besoffen gefahren bist, wird er das dokumentieren müssen. Wenn er dich aufhält und du ausnahmsweise nix tschechert hast und auch sonst nix zu beanstanden ist, dann wird er das vielleicht vermerken oder auch ned.Eine Fahrzeugkontrolle is a a Amtshandlung...müssens da auch über jede einen Bericht schreiben?
Und die Herkunft der Männer, die wird verschwiegen. Wenn ich mich nicht irre, dann gab es in diesem Jahr 8 Frauenmorde. Ganze 2 der Täter waren "indigene" Österreicher.Die Statistik sagt, dass Frauen von Männern abgestochen werden.
Eine allgemeine Verkehrskontolle und eine Personenkontrole sind unterschiedlich gesetzlich geregelt. Die strengen Regelungen bei allen personenbezogenen Amtshandlungen dienen nicht der Schickane der Exekutivbeamten sondern dem Schutz der Bürger.Eine Fahrzeugkontrolle is a a Amtshandlung...müssens da auch über jede einen Bericht schreiben?
Ned wirklich.....aber die Herkunft ist wurscht...….obs so wie heute...ein Burgenländer ist, der seine Alte mit dem Messer attackierte, oder der Türke der seinem Schuldner in den Arm schoss...was macht das für einen Unterschied?Und die Herkunft der Männer, die wird verschwiegen.
Irgendwie muss man ja die Guten von den Bösen unterscheiden können.Ned wirklich.....aber die Herkunft ist wurscht...….obs so wie heute...ein Burgenländer ist, der seine Alte mit dem Messer attackierte, oder der Türke der seinem Schuldner in den Arm schoss...was macht das für einen Unterschied?
Aja....wenn man ned schon beim Geschlecht einen Unterschied machen kann, dann halt bei der Nationalität.
Eine allgemeine Verkehrskontolle und eine Personenkontrole sind unterschiedlich gesetzlich geregelt.
Frag die Statistik.was macht das für einen Unterschied?
Ned wirklich.....aber die Herkunft ist wurscht...….obs so wie heute...ein Burgenländer ist, der seine Alte mit dem Messer attackierte, oder der Türke der seinem Schuldner in den Arm schoss...was macht das für einen Unterschied?
Aja....wenn man ned schon beim Geschlecht einen Unterschied machen kann, dann halt bei der Nationalität.
Der Unterschied ergibt wahrscheinlich die künftige Wahlentscheidung.
Meinst, wenns alle wahlberechtigt sind?
Das mein Lieber Schlampi stellt eine Art der Sippenhaftung dar und widerspricht dem Gleichstellungsgrundsatz. Einschlägig vorbestrafte Menschen dürfen ohnehin keine Waffen in jeglicher Form tragen, aber warum sich ein Asylwerber der in keinster weise auffällig war seine Sucuk nicht mit einem Messer zerteilen darf zwecks einnahme einer Mahlzeit in einem öffentlichen Park, weil dann hat er ja eine Waffe dabei, erschließt sich mir nicht.Wie auch das neue Waffenverbot für Ausländer so manchen Fisch ins Netz bringen wird.
Das mein Lieber Schlampi stellt eine Art der Sippenhaftung dar und widerspricht dem Gleichstellungsgrundsatz. Einschlägig vorbestrafte Menschen dürfen ohnehin keine Waffen in jeglicher Form tragen, aber warum sich ein Asylwerber der in keinster weise auffällig war seine Sucuk nicht mit einem Messer zerteilen darf zwecks einnahme einer Mahlzeit in einem öffentlichen Park, weil dann hat er ja eine Waffe dabei, erschließt sich mir nicht.
Generell ist die Prävention der Sanktion vorzuziehen.
Auch das wird noch ausjudiziert. Spätestens sobald ein gültiger dauerhafter Asylbescheid vorhanden ist müssen diese Menschen mit Staatsbürgern rechtlich gleichgestellt werden, wenn das neue Waffengesetz das ohnehin vorsieht ist diese Meldung als nichtig zu betrachten (ich hab mich ehrlicherweise nicht zu Genüge damit beschäftigt). Sollte dem nicht so sein so warte ich erst mal die Entscheidungen der Gerichte.Das, mein lieber Jizzus, ist einer der Inhalte des NEUEN WAFFENGESETZES. Ein generelles, österreichweites Waffenverbot für alle Nicht-EU-Ausländer. Wenn ich mich nicht irre (Eidgenossen mögen mich korrigieren) besteht ein Solches auch in der Schweiz und in vielen, vielen anderen Staaten der Welt.