Waffenverbotszonen

Todesstrafe für Drogendealer wäre zumindest meine Option...:)
sieht man in Teilen Südostasiens, Südamerika und auch der USA, dass diese Art von Politik gar nix bringt, außer dass die Häfn voller werden und die Kosten für den Staat explodieren.

Aber wahrscheinlich braucht die Ö Polizei eine gewisse Quote, wenn sie in letzter Zeit schon Leute "hochnehmen" die 2 Cannabispflanzen fürn Eigenbefarf daham anbaun.

Zum Thema: Die Briten haben es damals vorgemacht (komplette Entwaffnung der Zivilbevölkerung, auch die Sportschützen), scheint zu funktionieren. Ich denke, dass Mensch einen Abzug leichter betätigt als mit einem Messer zuzustechen.
 
dass Personen, die schon jetzt derartige Waffen mit sich führen, von derartigen Verbotszonen stark beeindruckt sind.

Eh ned.
Aber in den Verbotszonen sind die Organe der Sicherheitsbehörden berechtigt auf Verdacht, Personen zu durchsuchen. Und ein Verdacht lässt sich relativ einfach herbeiführen, im Gegensatz zum dringendem Verdacht.
 
Die Briten haben es damals vorgemacht (komplette Entwaffnung der Zivilbevölkerung, auch die Sportschützen), scheint zu funktionieren. Ich denke, dass Mensch einen Abzug leichter betätigt als mit einem Messer zuzustechen.
Soweit mir bekannt ist, sind Messer, die als reine Waffe gelten, auch verboten.
Dafür schaffen sich die Gangster, dann einen Pitbull an...…...
 
sieht man in Teilen Südostasiens, Südamerika und auch der USA, dass diese Art von Politik gar nix bringt, außer dass die Häfn voller werden und die Kosten für den Staat explodieren.

Aber wahrscheinlich braucht die Ö Polizei eine gewisse Quote, wenn sie in letzter Zeit schon Leute "hochnehmen" die 2 Cannabispflanzen fürn Eigenbefarf daham anbaun.

Zum Thema: Die Briten haben es damals vorgemacht (komplette Entwaffnung der Zivilbevölkerung, auch die Sportschützen), scheint zu funktionieren. Ich denke, dass Mensch einen Abzug leichter betätigt als mit einem Messer zuzustechen.

Die Briten haben inzwischen schwerste Bandenverbrechen und jede Menge Waffenschmuggel. Sei mir nit böse, in der Hinsicht bist du ein absolut ahnunungsloses Lichterl. :trost:
 
Soweit mir bekannt ist, sind Messer, die als reine Waffe gelten, auch verboten.
Dafür schaffen sich die Gangster, dann einen Pitbull an...…...
ja schon klar Springmesser usw....was ist mit einem Rambofeitl, das ich zum Zelten mithabe? Aber ich meinte "normale" Messer. Kannst ja nicht alle Messer verbieten. Und außerdem muss es nur scharf sein, weil 2 Schnitte an den richtigen Stellen sind effektiver, als 10 Stiche in den Arsch zB.
 
sieht man in Teilen Südostasiens, Südamerika und auch der USA, dass diese Art von Politik gar nix bringt, außer dass die Häfn voller werden und die Kosten für den Staat explodieren.

Ist doch letztendlich egal, ob auf dealen die Todesstrafe steht oder ned....strafbar isses allemal!
Deiner These zufolge käme den Staat die Todesstrafe sogar günstiger...;)

Ich denke, dass Mensch einen Abzug leichter betätigt als mit einem Messer zuzustechen.

Dann hoff mal, dass du nie in einen Disput mit einem Afghanen gerätst...
 
Interessanterweise erwähnt niemand das neue österreichische Waffenverbot für unsere Neubürger. Zurückzuführen auf deren kulturelle Vorliebe zum "Messern". :cool:
 
ja schon klar Springmesser usw....was ist mit einem Rambofeitl, das ich zum Zelten mithabe? Aber ich meinte "normale" Messer. Kannst ja nicht alle Messer verbieten. Und außerdem muss es nur scharf sein, weil 2 Schnitte an den richtigen Stellen sind effektiver, als 10 Stiche in den Arsch zB.

Die Deutschen haben sich eines der restriktivsten Messergesetze der Welt gebastelt. Aber auch mit einem bei ihnen völlig legalen feststehenden Messer mit erlaubter Klingenlänge kann man mühelos jemand abmurxen. Das Koch-oder Schlachtermesser mit der dreimal so langen Klinge bekommt man ums Eck beim Kaufhof. Wie du schreibst, no Chance, alles zu verbieten.
 
das hauptproblem werden wohl auch nur messer sein!

Betrifft mich zwar nicht, weil ich weder öffentlich unterwegs bin noch den Praterstern frequentiere....aber das heißt, ich darf meinen Leatherman Skeletool Coyote an diesen Örtlichkeiten nicht in meiner Aktentasche by Porsche Design mit mir führen? Oarsch. :D
 
Die Briten haben inzwischen schwerste Bandenverbrechen und jede Menge Waffenschmuggel....
weil diese Gruppen, wie auch die Mafia, sich schön brav an geltende Gesetze halten...:lol::rofl: es geht um Waffen in der Ottonormal Zivilbevölkerung, wo der Alte draufkommt, dass seine Alte ihn bescheisst, die Waffe holt und abdrückt....

@Mitglied #54914 USA als Beispiel... die Kosten für Häftlinge in den Todeszellen sind höher, auch die Pharmafirmen, die die Chemie für die Exekutionen liefern, werden es auch nicht ehrenamtlich machen...

Was nützt dir der Abzug, wenn die Waffe rechtlich korrekt verwahrst, hast schon verloren.. geladen mitführen darfst sie sowieso nicht, also verstehe ich den Wink zu den Afghanen nicht.
 
Aber in den Verbotszonen sind die Organe der Sicherheitsbehörden berechtigt auf Verdacht, Personen zu durchsuchen. Und ein Verdacht lässt sich relativ einfach herbeiführen, im Gegensatz zum dringendem Verdacht.

Meines Wissens nach dürfen‘s das jetzt schon. Dafür braucht es keine speziellen Verbotszonen. Ist im SPG geregelt.
 
... wo der Alte draufkommt, dass seine Alte ihn bescheisst, die Waffe holt und abdrückt....

Oschti... du weisst aber schon, dass alle Langwaffen, vulgo Gewehre in GB legal sind? Der Alte braucht nur die legale Fasan/Grouse/Skeet/Trapflinten nehmen oder das Repetiergewehr. Oder halt das nach wie vor greifbare Küchenmesser, die Holzhacke, den Hammer oder er erwürgt die Alte mit der Strumpfhose. ;)
 
…"auf Grund bestimmter Tatsachen" ….wird allgemein als dringender Verdacht (ned Tatverdacht) bezeichnet.
Sorry für die unscharfe Bezeichnung.

Nachdem das SPG zwischen „auf Grund bestimmter Tatsachen“ und „dringendem Verdacht“ unterscheidet, bin ich geneigt, gewisse Zweifel hinsichtlich deiner Interpretation anzumelden. :D
Eventuell schaut ja ein kundiger Jurist in dem Thread vorbei und kann hier weiterhelfen. :)
 
Eh ned.
Aber in den Verbotszonen sind die Organe der Sicherheitsbehörden berechtigt auf Verdacht, Personen zu durchsuchen. Und ein Verdacht lässt sich relativ einfach herbeiführen, im Gegensatz zum dringendem Verdacht.

Womit die speziell bekannten sozialen Klientel leichter kontrollierbar und anzeigbar werden und mit entsprechendem Glück mehr Minuspunkte für ihre baldige Inhaftierung und/oder Abschiebung sammeln. :hurra:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nachdem das SPG zwischen „auf Grund bestimmter Tatsachen“ und „dringendem Verdacht“ unterscheidet, bin ich geneigt, gewisse Zweifel hinsichtlich deiner Interpretation anzumelden. :D
…..stimmt.....da hab ich was durcheinander gebracht.
Also : ….es muss auch tatsächlich ein dringender Verdacht in den Waffenverbotszonen bestehen, um Personen zu durchsuchen.

Jetzt ist halt die Frage was der Unterschied zwischen "auf Grund bestimmter Tatsachen" und "dringender Verdacht" ist.

Der kundige Jurist möge das bitte aufklären.
 
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