Waffenverbotszonen

etzt ist halt die Frage was der Unterschied zwischen "auf Grund bestimmter Tatsachen" und "dringender Verdacht" ist.
Der "dringende Verdacht" ist eher schwammig, der Exekutivbeamte hat den Verdacht das die Person nicht ganz koscha ist und führt eine Personenkontrolle durch.
"Auf grund bestimmter Tatsachen" : da gibt es was Konkreteres, augenscheinliches Gehabe oder Handlungen welche von der zu überprüfenden Person gesetzt werden o.Ä.
Heißt für die Praxis: Im Bericht den der Beamte schreiben muss sind die Verdachtsmomente welche zur Personenüberpfüfung geführt haben anzugeben (Nein, es wo hoid a Neger reicht nicht). :D
 
Der "dringende Verdacht" ist eher schwammig, der Exekutivbeamte hat den Verdacht das die Person nicht ganz koscha ist und führt eine Personenkontrolle durch.
"Auf grund bestimmter Tatsachen" : da gibt es was Konkreteres, augenscheinliches Gehabe oder Handlungen welche von der zu überprüfenden Person gesetzt werden o.Ä.
Heißt für die Praxis: Im Bericht den der Beamte schreiben muss sind die Verdachtsmomente welche zur Personenüberpfüfung geführt haben anzugeben (Nein, es wo hoid a Neger reicht nicht). :D

Dann habe ich nur die Begriffe verwechselt.
Auf das wollte ich hinaus, dass es für die Beamten in den Verbotszonen "unbürokratischer" ist Personen zu durchsuchen, als außerhalb der Verbotszonen.

Tja...hoffentlich wird das ned von ein paar Spezialisten exzessiv ausgenützt...….
 
Nach meinen Informationen, die mir vorliegen, war das ned der Wunsch des Herrn Bürgermeisters, der wollte Ganz oder gar ned.
Es war vielmehr der Herr Innenminister, der die Waffenverbotszonen in Wien durch setzte.
Aber vertiefen wir das bitte ned weiter.....sonst...…………..

Ach jo... da Bürgamoasta wollte gleich ganz Wean zur Zone erklären...:hahaha: müssen wir aber wirklich nit vertiefen... :zensiert:
 
und die jugend recht gern mit sich schleppt, hingegen nicht!
Es ist nicht DIE Jugend sondern eine recht genau zu beschreibende Teilmenge. Genau so wie es bei den frauenmordenden Männern eben nicht DIE Männer sind.

es geht um's sinnvoll oder nicht, welches mit politik ja nichts zu tun hat!
Sicher ist es sinnoll. Denn wenn es verboten ist, dann hat die Exekutive eine Handhabe.

Ist es denn überhaupt, ausserhalb dieser Verbotszonen, erlaubt mit Waffen herumzulaufen?
Der Begriff "Waffen" ist in diesem Zusammenhang ziemlich weit gefasst. Das Mitführen eines Taschenmessers ist grundsätzlich nicht verboten, in der Waffenverbotszone hingegen schon.
 
Ich würd mich nicht wundern wenn du jetzt gesperrt wirst, echt. So frech wie du bist

keiner sorge, wir wissen schon zu unterscheiden, ob angenehme user zwischendurch einen spaß anbringen, oder ob die üblichen verdächtigen einen thread crashen / ihre ideologischen müll loswerden wollen!
 
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