Waffenverbotszonen

vermehrte Kontrollen in den Balkan - Cafes.
Gibt´s genug Kontrollen...von der Gewerbeaufsicht, Krankenkasse, Finanzamt….die tun mehr weh, als Polizeikontrollen, auch wenn die Polizei immer mit dabei ist.
zum Recht werden.
...nur sollte man sich halt mit dem Recht auskennen: Illegaler Waffenbesitz hat nix mit den Waffenverbotszonen zu tun!

Das eine ist das Waffengesetz und das andere das Sicherheitspolizeigesetz.
 
Geh Entschuldigung ich weiß nicht hab mir hier auch nicht alles Durchgelesen , aber was soll der ganze Mist mit Verbotszonen grundsätzlich hat sowieso keiner eine Waffe zu tragen außer er ist berechtigt ( mit Waffen-Schein ) und man kann Verallgemeinern das eine Rasierklinge oder ein Bleistift bereits als Waffe missbraucht werden kann also sollte es generell so sein. Eigentlich reicht ein Stein ein Holzstock dafür aus , in den Waffenverbotszonen dürfen dann auch keine Pflastersteine herumliegen Kenne die diversen Ortschaften jetzt zwar nicht jedoch, reicht mein Ledergürtel bereits aus ihn als Schlagring zu benutzen, also meines Erachtens dienst das Waffen verbot in diversen Zonen nur rein rechtlich dafür das in diesen Zone die Polizei das recht hat besage Fragwürdige Gestalten zu kontrollieren auf Dreckszeug was die verschneiden wollen.
 
...nur sollte man sich halt mit dem Recht auskennen: Illegaler Waffenbesitz hat nix mit den Waffenverbotszonen zu tun!
Es ging mir um Kontrollen auf Waffen in solchen Lokalitäten. Und das wurde hier mit dem Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz als unzulässig dargestellt. Dass der unerlaubte Besitz von Schusswaffen nichts mit den örtlich verhängten Waffenverbotszonen zu tun hat, das ist mir schon klar und sollte aus meinen Postings auch ersichtlich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
....bin heut auch übern Praterstern unterwegs :vorsichtig: .... muaß i mei Taschenmesserl jetzt daham lossn oder net :lalala: :saufen: :undweg:
 
Geh Entschuldigung ich weiß nicht hab mir hier auch nicht alles Durchgelesen , aber was soll der ganze Mist mit Verbotszonen grundsätzlich hat sowieso keiner eine Waffe zu tragen außer er ist berechtigt ( mit Waffen-Schein ) und man kann Verallgemeinern das eine Rasierklinge oder ein Bleistift bereits als Waffe missbraucht werden kann also sollte es generell so sein. Eigentlich reicht ein Stein ein Holzstock dafür aus , in den Waffenverbotszonen dürfen dann auch keine Pflastersteine herumliegen Kenne die diversen Ortschaften jetzt zwar nicht jedoch, reicht mein Ledergürtel bereits aus ihn als Schlagring zu benutzen, also meines Erachtens dienst das Waffen verbot in diversen Zonen nur rein rechtlich dafür das in diesen Zone die Polizei das recht hat besage Fragwürdige Gestalten zu kontrollieren auf Dreckszeug was die verschneiden wollen.


...es existiert kein Waffen-Schein im Gesetzes - Text

es gibt die Waffenbesitzkarte oder den Waffenpass...
 
Geh Entschuldigung ich weiß nicht hab mir hier auch nicht alles Durchgelesen , aber was soll der ganze Mist mit Verbotszonen grundsätzlich hat sowieso keiner eine Waffe zu tragen außer er ist berechtigt ( mit Waffen-Schein ) und man kann Verallgemeinern das eine Rasierklinge oder ein Bleistift bereits als Waffe missbraucht werden kann also sollte es generell so sein. Eigentlich reicht ein Stein ein Holzstock dafür aus , in den Waffenverbotszonen dürfen dann auch keine Pflastersteine herumliegen Kenne die diversen Ortschaften jetzt zwar nicht jedoch, reicht mein Ledergürtel bereits aus ihn als Schlagring zu benutzen, also meines Erachtens dienst das Waffen verbot in diversen Zonen nur rein rechtlich dafür das in diesen Zone die Polizei das recht hat besage Fragwürdige Gestalten zu kontrollieren auf Dreckszeug was die verschneiden wollen.

Und zur Erhöhung des Schmalzes, das diese vor Gericht bekommen. Mir fällt total auf, dass niemand das neue, totale Waffenverbot für Drittstaatangehörige bemerkt. :) Werden diese nun mit Drogen und einer Waffe erwischt, sinds *schwupps* zwei Delikte.
 
Mir fällt total auf, dass niemand das neue, totale Waffenverbot für Drittstaatangehörige bemerkt.

Weil es kein totales Waffenverbot für Drittstaatsangehörige gibt! Es gilt nur für nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige, welche die über bestimmte Aufenthaltstitel nicht verfügen und Asylwerber...anerkannten Flüchtlingen und einem nicht unwesentlich hohen Anteil an hier lebenden Drittstaatlern wäre es demnach gestattet Waffen zu besitzen/führen...
 
Wenn ganz Wien eine Waffenverbotszone und eine alkfreie Zone wir, dann gibts keine Verbrecher und keine Alkis mehr und natürlich auch keine Obdachlosen.... :hahaha:
So beschränkt stellen sich Populisten von Orbán bis Ludwig die Wählerschaft halt vor....:grantig::undweg:
 
Weil es kein totales Waffenverbot für Drittstaatsangehörige gibt! Es gilt nur für nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige, welche die über bestimmte Aufenthaltstitel nicht verfügen und Asylwerber...anerkannten Flüchtlingen und einem nicht unwesentlich hohen Anteil an hier lebenden Drittstaatlern wäre es demnach gestattet Waffen zu besitzen/führen...

Ähhhh Hmmmm,......räusper!;) (falls dein Beitrag ernst gemeint war!)

§ 36b SPG Waffenverbotszone

SPG - Sicherheitspolizeigesetz

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.02.2019
(1) Ist auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, zu befürchten, dass es an bestimmten öffentlichen Orten (§ 27 Abs. 2) zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, zur Vorbeugung solcher Angriffe mit Verordnung zu verbieten, diese Orte mit Waffen oder mit Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.

(2) Verordnungen nach Abs. 1 haben die genaue Bezeichnung der Verbotszone in ihrem örtlichen und zeitlichen Umfang und den Tag ihres In-Kraft-Tretens zu enthalten. Ihre Wirksamkeit ist auf bestimmte Zeiträume einzuschränken, wenn dies die Gewährleistung eines wirksamen Schutzes nicht beeinträchtigt. Sie sind auf eine Weise kundzumachen, die geeignet erscheint, einen möglichst weiten Kreis potentiell Betroffener zu erreichen. Sie sind aufzuheben, sobald eine Gefährdung nicht mehr zu befürchten ist, und treten jedenfalls drei Monate nach ihrem Wirksamwerden außer Kraft.

(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, im Anwendungsbereich der Verordnung nach Abs. 1 die Kleidung von Menschen und von diesen mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse zu durchsuchen, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte der dringende Verdacht besteht, dass der Verordnung gemäß Abs. 1 zuwidergehandelt wird. Hat jemand Waffen oder Gegenstände entgegen der Verordnung nach Abs. 1 bei sich, sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, diese sicherzustellen. Dem Betroffenen ist darüber eine Bescheinigung auszustellen.


Nach dieser Bestimmung gilt das Waffenverbot in der Zone für jedermann! Egal ob Österreicher, EU-Bürger, Drittstaatler, Anerkannter, und weiß Gott wem!
Und im Grunde egal mit was, jedes Ding kann ein Gegenstand sein, das geeignet ist.......
 
Aber interessieren die sich auch für Waffen?

Zumindest die MA 59 schaut, ob die Messer und der Fleischschlägl den Hygienevorschriften entsprechen. :D
Und bei den Schwerpunktkontrollen halten die begleitenden Wega-Beamten auch gleich Ausschau nach verdächtigen Gesocks.....und wie du weißt, muss man den Verdächtigen zur Eigensicherung nach Gegenständen, die den Beamten verletzen könnten durchsuchen.

Und das wurde hier mit dem Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz als unzulässig dargestellt.
Ist es ja auch, wenn man nur aus Jux und Tollerei die Balkan-Beisl kontrolliert. Das Steirer-Eck hätt eine Freude.
Wenn der Verdacht hinreichend begründet ist, dass in dem Beisl Macheloikes gemacht wird, dann ist´s natürlich schon zulässig.

 
...eh ned...wollte halt die Nazikeule vermeiden....oh...Mist!
Die ist in diesem Fall eher schlecht geeignet. Aber um nicht den Vorwurf einer politischen Diskussion auf mich zu ziehen, erspare ich mir laute Überlegungen zur politischen Orientierung der Waffenträger, die vom Balkan zu uns kommen.
 
@Mitglied #200563

Meine Antwort bezog sich auf ein Posting vom Schlampi, indem er auf ein totales Waffenverbot für Drittstaatangehörige im österr Waffengesetz hinwies...

Dein Posting bezieht sich auf die Waffenverbotszone, welche nach dem SPG verordnet wird/wurde!

Ned Äpfel mit Birnen vermengen! ;)
 
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