(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
P

Gast

(Gelöschter Account)
Man fragt sich schon,was geht da vor sich in unserer Justiz? Was ist das für eine Rechtssprechung? Wer ist verantwortlich für solch irre Urteile!
Pausenlos fragt man sich das!:mauer:
Dieser Fall jetzt,der mich auch diesen Thread eröfnnen lässt,ist ja so unfassbar,das mans kaum glauben kann:mauer:
Da schiesst einer aus eineinhalb Meter Entfernung dem anderen mit einer Pistole mit Schalldämpfer 2 Mal in den Kopf,und bekommt dafür nur 2 Jahre:fragezeichen:




Nur zwei Jahre Haft für Kopfschuss

Weil er einem 51-jährigen Freigänger auf einer Entfernung von eineinhalb Metern in den Kopf geschossen hat, ist am Freitag ein 48-Jähriger zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Taxler stand ursprünglich wegen versuchten Mordes vor Gericht und musste mit zehn bis 20 Jahren Haft rechnen. Er wurde nun aber einstimmig davon freigesprochen und „nur“ wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren unbedingt verurteilt. Beide Seiten nahmen das Urteil an.

Schussattacke zur „Abschreckung“

„Ich wollt’ ihn erschrecken, aber nie verletzen oder umbringen. Denkzettel ist das falsche Wort, aber ich wollt’ ihm sagen, dass er mich in Ruhe lassen soll“, sagte der 48-jährige zuvor im Gericht. Das 51-jährige Opfer war bei der Tat auf einem Freigang.

Knapp eine Woche später hätte der Mann wegen guter Führung aus einer 15-jährigen Freiheitsstrafe vorzeitig bedingt entlassen werden sollen. Weil er seinerzeit einen Schuldner, bei dem er mit knapp 145.000 Euro in der Kreide stand, töten hatte lassen, war er rechtskräftig wegen Anstiftung zum Mord verurteilt worden.

Opfer war Nebenbuhler

Der 51-Jährige, der seit 2009 zwecks seiner Resozialisierung regelmäßig Freigänge gewährt bekommen hatte, war zuletzt mit einer Frau liiert, mit der der Angeklagte kurzzeitig verheiratet war. Sie dürfte der Grund gewesen sein, warum der Taxler ihn „schlichtweg wegputzen wollte“, wie sich der Staatsanwalt während des Prozesses ausdrückte. „Das Motiv war Eifersucht“, sagte der Ankläger, „er wollte an seine Stelle treten. Er wollte ihn nicht als Nebenbuhler neben sich dulden.“

Da der Taxilenker wusste, dass seine Ex-Frau den Konkurrenten gegen 22.00 Uhr bei sich zu Hause erwartete, passte er diesen laut Anklage an einer Kreuzung vor ihrer Wohnhaus-Anlage ab. Als er das auffallende Auto des Opfers wahrnahm, nahm er die Verfolgung auf.

Als sich der 51-Jährige vor dem Haus einparkte und aussteigen wollte, hielt der Taxler neben dem Fahrzeug seinen Wagen an, kurbelte das Fenster der Beifahrerseite herunter, richtete eine mit einem Schalldämpfer versehene Pistole auf den Mann und drückte zweimal ab, wobei er auf den Kopf zielte.

Notoperation rettete Opfer

Eine Kugel traf die Schulter, die zweite das Kinn. Der 51-Jährige konnte aber noch seine Frau anrufen und „Ich bin angeschossen worden! Hilf mir, ich steh vor dem Haus!“ stammeln. Die 54-Jährige lief in der Unterwäsche auf die Straße, als ihr der Angeschossene blutüberströmt entgegentorkelte. Der Mann wurde umgehend ins Spital geflogen und notoperiert.

„Er hat heroisch auf mich gezielt. So, als ob er eine Freud’ gehabt hätte“, erinnerte er sich nun im Zeugenstand. Auf die Frage, ob er bleibende Schäden davon getragen habe, erwiderte der 51-Jährige: „Jeden Tag, wenn ich in den Spiegel eine schau, seh’ ich, dass ich ang’schoss’n worden bin. Witzig ist das net.“

Angst als Motiv für Schüsse

Der angeklagte Taxifahrer behauptete, sich angesichts der bevorstehenden Entlassung des 51-Jährigen vor diesem gefürchtet zu haben. „Aus Angst“ und weil dieser „eine Vorgeschichte hat“, habe er ihn mit den Schüssen schrecken wollen: „Ich wollte ihm zeigen, dass es mich gibt.“ Dieser habe ihm nämlich aus dem Gefängnis heraus gedroht und - offenbar auf der Suche nach ihm - bei seinen Freigängen in alle möglichen Taxis geblickt, erklärte der Angeklagte.

Ausschlaggebend dafür wären offenbar seine Kontakte zu seiner Ex-Frau gewesen, die der 51-Jährige falsch ausgelegt hätte. „Sie waren freundschaftlich. Aber Sex hat mich nicht interessiert. Ich war ein Gentleman halt“, so der Taxifahrer. Die Ex-Frau des Angeklagten schilderte das als Zeugin anders: „Er war besessen von mir. Ich war die einzige Frau für ihn. Er wollte mich mit aller Gewalt zurück.“ Die Ehe zu dem Taxler hatte übrigens ganze vier Wochen gehalten. Dann kam die Frau dahinter, dass er sie mit einer anderen betrog, worauf sie die Scheidung einreichte.

„Ich hab’ überhaupt nicht damit gerechnet, dass ich ihn treffe. Ich hab’ nicht auf ihn gezielt“, insistierte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Nach den Schüssen hatte er die Tatwaffe in der Donau versenkt war anschließend bis 1.00 Uhr seinem Beruf nachgegangen

orf.at


Das gibts nur in Österreich
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja schön .... und was willst uns jetzt damit sagen?
 
Möcht ich auch wissen!
Werd Richter und machs besser.

Sorry, aber nur weil es im ORF so steht muss es noch lange nicht richtig sein.

In jeder Zeitung stehts so!!Natürlicg stmmts wahrscheinlich nicht! Alles was unfassbar ist,wird schon wohl nicht so gewesen sein:haha: Genauso wies sicher die Kinder in den Heimen auch nicht so arg gequält haben zum Beispiel! Richtig,nur weils in den Zeitungen steht:daumen:
Was man damit sagen will??? :kopfklatsch:

"Ich wollt Ihn nicht verletzen":haha: bei 2Kopfschüssen aus einem Meter mit Schalldämpfer:hahaha:,das kann man nur unseren Gerichten reindrucken:kopfklatsch:
Das will ich damit sagen:mauer:
 
In jeder Zeitung stehts so!!Natürlicg stmmts wahrscheinlich nicht! Alles was unfassbar ist,wird schon wohl nicht so gewesen sein Genauso wies sicher die Kinder in den Heimen auch nicht so arg gequält haben zum Beispiel! Richtig,nur weils in den Zeitungen steht
Freue mich über Deinen sachlichen Beitrag. :daumen:

Du hast natürlich in so ferne recht, als es ziemlich unkritisch ist, Zeitungsberichte prinzipiell anzuzweifeln. Allerdings - Du verzeihst - wäre es genau so unkritisch, Zeitungsberichten prinzipiell zu glauben.
Zum Glück - Du verzeihst abermals - ist es aber ohnehin vollkommen unerheblich, ob man der Zeitung glaubt oder nicht. Denn wenn ich Dich richtig verstehe, kritisierst Du ja nicht die Zeitung, sondern das Gerichtsurteil. Und wenn ich Dich weiters richtig verstehe, dann erwartest Du Dir offenbar Zustimmung, wenn Du von "irren Urteilen" und "wahnsinniger Justiz" sprichst.

Nun ist es aber so, dass eine wichtige Grundlage für eine Kritik fehlt. Oder sogar einige: man kennt weder die Ermittlungsakten der Exekutive, noch die Erhebungsakten der Staatsanwaltschaft, noch kennt man die Prozessprotokolle und somit den Verlauf der Verhandlung, welche zu dem Urteil geführt hat. Und man weiß vor allem nicht, welchen Eindruck der Richter vom Täter und von den Zeugen gewonnen hat.
Auch habe ich nirgends einen Hinweis auf eine Begründung gelesen, welche für das Urteil angeführt wurde.

Ein einzelner Satz scheint mir eine etwas dürftige Grundlage für eine derart massive Kritik zu sein, aber vielleicht liegt es auch nur an meiner Einstellung: bevor ich jemanden des Wahnsinns verdächtige, weiß ich in aller Regel gerne genau, was vorgegangen ist.
Daher meine Frage, was Du uns mit Deinen Ausführungen sagen willst. :)


Ah ja, fast vergessen .....
Was haben eigentlich gequälte Heimkinder mit dem zitierten Fall zu tun?
Nichts? Warum erwähnst Du sie dann?

Doch ned ganz so sachlich?? :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich mich frage ist,warum es diesen Täterschutz gibt? Und was das bringt?
Schon alleine für die Aussage : "Ich wollte Ihn nur erschrecken" gehört jemand,der einen anderen aus 1 Meter 2 mal in den Kopf schiesst,eine 2-jährige Gefängnisstrafe! Zusätzlich zu der Strafe,die er wegen Mordversuchs bekommen sollte!:hmm:
Wer hat ein Interesse daran(ausser seinem Anwalt natürlich),das solch gefährliche,hochkriminelle Subjekte,mit so milden Strafen davonkommen!??
 
Raubt eine fünffache Mutter eine Bank aus, kriegt sie 15 Jahre.
Erdrosselt ein Betrunkener eine Frau, ca. 6 Jahre.
Vergewaltigung, ein paar Monate.
Veruntreut jemand Milliarden, wartet das Penthaus.......

Recht ist (leider) nicht immer Gerechtigkeit.......
 
also der eine hat sein penthouse schon lange nicht mehr und der ander, na ja, auch eine frage der zeit ;)

der innenstadt tut es übrigens gut, wenn die ganzen bankzentralen verschwinden und die gebäude eine sinnvolleren verwendung zugeführt werden, das nur so nebenbei :cool:
 
Was ich mich frage ist,warum es diesen Täterschutz gibt? Und was das bringt?
Schon alleine für die Aussage : "Ich wollte Ihn nur erschrecken" gehört jemand,der einen anderen aus 1 Meter 2 mal in den Kopf schiesst,eine 2-jährige Gefängnisstrafe! Zusätzlich zu der Strafe,die er wegen Mordversuchs bekommen sollte!
wenn du einmal Diktator von Österreich bist, dann darfst du sicher auch über die Strafhöhen entscheiden

Wer hat ein Interesse daran(ausser seinem Anwalt natürlich),das solch gefährliche,hochkriminelle Subjekte,mit so milden Strafen davonkommen!??
könnte es sein, dass da keiner ein so spezielles Interesse hat

Ich mein ja nur, weil
man kennt weder die Ermittlungsakten der Exekutive, noch die Erhebungsakten der Staatsanwaltschaft, noch kennt man die Prozessprotokolle und somit den Verlauf der Verhandlung, welche zu dem Urteil geführt hat. Und man weiß vor allem nicht, welchen Eindruck der Richter vom Täter und von den Zeugen gewonnen hat.
 
und dann war noch der pädofile lehrer, der jez wieder hakkeln darf, gott seis gedankt :cool:
 
es gab da eine recht guten artikel zu dem thema im profil, ist ein paar wochen her und absolut lesenswert.

und natürlich ist die subjektive tatseite, also der vorsatz, das wollen nicht so leicht zu eruieren ;)
 
es gab da eine recht guten artikel zu dem thema im profil, ist ein paar wochen her und absolut lesenswert.

und natürlich ist die subjektive tatseite, also der vorsatz, das wollen nicht so leicht zu eruieren ;)



Und wenn der (mutmassliche Täter) dann eben meint,er habe doch gar nicht treffen,geschweige denn verletzen wollen,ja dann ist Ihm eben zu glauben!:daumen:
Er hat behauptet,er wollte den Anderen nur erschrecken. Und da nimmt er dann einen Schalldämpfer??:hahaha:
 
keine ahnung, was jemand tut, der einen anderen auf diese art "nur" erschrecken möchte ;)
 
keine ahnung, was jemand tut, der einen anderen auf diese art "nur" erschrecken möchte ;)

Na eine Schreckschusspistole mit Schalldämpfer macht eher weniger Sinn:haha:
Aber das viele Blut,das aus den beiden Wunden im Kopf geflossen ist,wird das Opfer dann doch vielleicht ein wenig erschrocken haben:daumen:
 
Man könnt aber auch G´frett sagen.
 
1. Es handelt sich um einen Wahrspruch von Geschworenen, also des einfachen Volkes.
2. Der Täter bestreitet einen Schalldämpfer verwendet zu haben und die Tatwaffe wurde nie gefunden. (Quelle)
3. Dass auch der Staatsanwalt, der eine Verurteilung wegen Mordversuchs gefordert hatte, das Urteil nicht bekämpft, deutet darauf hin, dass die Dinge vielleicht nicht ganz so einfach liegen, wie sie sich uns in Medienberichten darstellen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben