(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Gibt es eigentlich eine öffentliche Datenbank der Justiz, in der die Urteile für Nichtjuristen abrufbar sind? Die Urteilsbegründung des Schwurgerichtes wäre sehr interessant.
 
Urteilsbegründung des Schwurgerichtes wäre sehr interessant.
Da gibt es aber keine Begründung. Die Geschworenen müssen nur sagen, ob sie den Angeklagten für schuldig oder nicht schuldig halten. Sie müssen das nicht begründen. (Und der Richter kann natürlich auch nicht begründen, was er nicht selbst entschieden hat.)

Das ist auch ein Problem für Berufungen. Man kann gegen Urteile von Schwurgerichten fast nur Verfahrensfehler vorbringen. Inhaltlich hat man kaum einen Ansatzpunkt ein Urteil anzufechten, weil es eben keine Urteilsbegründung gibt, gegen die man argumentieren könnte.
 
Du musst gar nichts. Ich mache Dir da keine Vorgaben.

Es ist hier offenbar ähnlich wie mit der direkten Demokratie: Der einfache Mensch ist nicht in der Lage, richtig zu entscheiden. So sehen das halt manche, die sich klüger vorkommen.
 
Wahnsinnige Rechtssprechung????
Man fragt sich schon,was geht da vor sich in unserer Justiz? Was ist das für eine Rechtssprechung? Wer ist verantwortlich für solch irre Urteile!
Der einfache Mensch ist nicht in der Lage, richtig zu entscheiden. So sehen das halt manche, die sich klüger vorkommen.
Ja, schaut so aus. Offensichtlich sind manche hier sehr unzufrieden damit, wie die Laienrichter entschieden haben.
 
Ja, schaut so aus. Offensichtlich sind manche hier sehr unzufrieden damit, wie die Laienrichter entschieden haben.

Ich bin weder zufrieden noch unzufrieden. In dem Punkt stimme ich dir nämlich zu:


Dass auch der Staatsanwalt, der eine Verurteilung wegen Mordversuchs gefordert hatte, das Urteil nicht bekämpft, deutet darauf hin, dass die Dinge vielleicht nicht ganz so einfach liegen, wie sie sich uns in Medienberichten darstellen.
 
Da gibt es aber keine Begründung. Die Geschworenen müssen nur sagen, ob sie den Angeklagten für schuldig oder nicht schuldig halten. Sie müssen das nicht begründen. (Und der Richter kann natürlich auch nicht begründen, was er nicht selbst entschieden hat.)

Das ist auch ein Problem für Berufungen. Man kann gegen Urteile von Schwurgerichten fast nur Verfahrensfehler vorbringen. Inhaltlich hat man kaum einen Ansatzpunkt ein Urteil anzufechten, weil es eben keine Urteilsbegründung gibt, gegen die man argumentieren könnte.

Selbstverständlich muß es bei einem Urteil sowohl in der mündlichen als auch in der schriftlichen Ausfertigung eine Begründung für die Verurteilung bzw. eines Freispruches geben. Deshalb wird von den 8 Laienrichtern (neben 3 Berufsrichtern) ein Schriftführer bestimmt, der die Überlegungen und Beweggründe der Beteiligten für den Richtersenat festhält. Zitat aus dem Leitfaden des Ministeriums: ...Ist das geschehen, so verkündet der Vorsitzende schließlich das Urteil samt den wesentlichen Gründen und belehrt den Angeklagten im Falle einer Verurteilung über die ihm zustehenden Rechtsmittel. Den ganzen Folder kann man hier in PDF-Form nachlesen: http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c9484852308c2a601240a53762107de.de.html

Lg
 
Gsindel versus Gsindel. 1:0 für Österreich. Wegen dem Geplänkel so ein Auflauf?
 
Wie muss ich das interpretieren?

Juristische Laien. Als Ausdruck des "subjektiven Rechtsempfindens".

Das ist sicher allen JuristInnen bewusst, dass es mitunter sehr große Unterschiede zwischen juristischer Fachmeinung und "Alltags_'Recht'sprechung" geben kann.
 
OHNE WORTE:mauer:


Es ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe. Wegen Beihilfe zum Mord an der 14-jährigen Paulina wurde deren Halbbruder Konstantin (20) nicht rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Fast ein Jahr hat er bereits in U-Haft verbracht. Das wird ihm angerechnet. Nach der Verbüßung der Halbstrafe kann der Heranwachsende die vorzeitige Entlassung beantragen. Bei einer günstigen Sozialprognose dürfte ihm diese auch gewährt werden. Der Beitragstäter, der bei der Planung und Ausführung des Mordes durch seinen Vater Klaus-Peter K. (48) geholfen hatte, könnte schon 2014 ein freier Mann sein.

Konstantins Verteidiger Farid Rifaat: „Das Urteil passt.“ Paulinas Vater zeigt sich im Interview mit der Bild-Köln hingegen entsetzt: „Fünf Jahre Haft sind viel zu wenig.“

Bild: Herr Sideris, Sie sind zum Prozess eigens aus Athen angereist. Welchen Eindruck machte der Angeklagte, der Stiefbruder Ihrer ermordeten Tochter Paulina, auf Sie?
SIDERIS: Er wirkte merkwürdig auf mich, wie er da in seinem Trachtenanzug saß. Ich glaube, er wollte ganz harmlos wirken.

Bild: Und hat er harmlos auf Sie gewirkt?
SIDERIS: Ich sah einen jungen, schüchternen Mann, der nach außen wie ein Engel erschien. Aber wer vermag zu sagen, ob in ihm nicht auch der Teufel steckt.

Bild: Mit der fünfjährigen Haftstrafe fasste der Angeklagte die Mindeststrafe aus. Halten Sie das für gerecht?
Sideris: Eine Gerechtigkeit wird es nie geben können, denn mein Kind wird nicht mehr lebendig.

Bild: Also ist die Strafe aus Ihrer Sicht ausreichend?
Sideris: Nein, sie ist meiner Meinung nach zu gering. Angemessen wäre eine Verurteilung von mindestens acht Jahren gewesen.

Bild: Nach österreichischem Strafvollzug könnte Paulinas Stiefbruder nach der Halbstrafe bereits Anfang 2014 freigelassen werden.
Sideris: Ich habe davon gehört. Schon deshalb halte ich das Strafmaß für völlig unangemessen. So gesehen ist es ein Skandal.

Bild: Was werfen Sie Paulinas Stiefbruder insbesondere vor?
Sideris: Konstantin hatte genügend Zeit, das Verbrechen zu verhindern. Er wusste vier Tage lang, dass sein Vater meine Tochter entführen und töten wollte. Er ist intelligent genug, dieses angekündigte Verbrechen jemandem anzuzeigen. Bei der Polizei oder einem Freund. Er war der Einzige, der einen Mord an einem unschuldigen, erst 14 Jahre alten Mädchen hätte verhindern können

oe24.at
 
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Heute ist ein zum Thema passender "Querschuss" eingetrudelt:

Quellenangabe: www.querschüsse.at, Dr. Georg Zakrajsek

Bankrott

Unsere Sicherheitspolitik ist bankrott. Gerade kann man in den Zeitungen lesen, daß ein Räuber eine Trafik schon zum dritten Mal überfallen hat. Er wurde jedesmal erwischt, er wurde jedesmal wieder ausgelassen und hat jedesmal seine Tat wiederholt.
In welchem Staat leben wir? Was ist los mit unserer Justiz? Sind denn alle hier verrückt geworden? Wer schützt die Opfer? Wer verhindert Verbrechen?
Die Polizei steht auf verlorenem Posten. Sie macht ihre Arbeit, sie ist überlastet, sie ist schlecht ausgerüstet, sie wird behindert, wo es nur geht, die Medien kritisieren andauernd. Und wenn dann ein Gauner erwischt wird, läßt ihn die Justiz wieder aus, damit er fleißig weitermachen kann. Ein Skandal.

P.S.: Gerade hat man erfahren müssen, wie im Innenministerium mit dem Geld herumgeschmissen wird. Blaulichtfunk, exorbitante Beraterhonorare, Korruption, Amtsmißbrauch. Millionen gehen da den Bach hinunter und für die Polizei ist kein Geld da.
 
Das Opfer is eben nicht tod und für den Taxler wirds mit Sicherheit ein vernichtendes Nachspiel haben?
 
...Unsere Sicherheitspolitik ist bankrott. Gerade kann man in den Zeitungen lesen, daß ein Räuber eine Trafik schon zum dritten Mal überfallen hat. Er wurde jedesmal erwischt, er wurde jedesmal wieder ausgelassen und hat jedesmal seine Tat wiederholt.
In welchem Staat leben wir? Was ist los mit unserer Justiz? Sind denn alle hier verrückt geworden? Wer schützt die Opfer? Wer verhindert Verbrechen? ...

ja, "vorbeugend einspirrn" gibt eben nicht; wobei das manchmal ganz gut wäre. Ich denke da z.B. auch an Sexualstraftäter bzw. Kindesmißbrauch - die allermeisten Täter werden rückfällig, wenn sie wieder in Freiheit sind - über kurz oder lang.
 
ja, "vorbeugend einspirrn" gibt eben nicht; wobei das manchmal ganz gut wäre. Ich denke da z.B. auch an Sexualstraftäter bzw. Kindesmißbrauch - die allermeisten Täter werden rückfällig, wenn sie wieder in Freiheit sind - über kurz oder lang.

Na ja, im Häfn könnens nicht rückfällig werden oder!
 
Ist das gesichertes, überprüfbares Wissen oder nur der weitverbreitete Volksglaube?

Das sind doch Fakten, oder nicht? Gab's da nicht schon genügend Fälle?

Oder glaubst Du im Ernst, daß jemand, der z.B. die Neigung zu Sex mit Kindern hat, diese Neigung während eines Gefängnisaufenthaltes verliert?
 
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