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Kennst du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis??
Wen es interessiert:
Vorbestraft heisst nicht automatisch in die Wiederverurteilungsstatistik aufgenommen zu werden.
Wir haben über Rückfall gesprochen. Rückfall heiss, innerhalb von 5 Jahren nach einer Verurteilung wieder ein gleiches Delikt verbrochen zu haben.
Wenn nun jemand 10 oder 20 Jahre ohne Verurteilung gelebt hat, dann wieder eine zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, ist er zwar bereits vorbestraft aber keine Rückfallstäter per Definition uns scheint somit NICHT in einer Wiederverurteilungsstatistik auf.
Obwohl diese Zahl meiner Meinung nach immer noch sehr hoch ist, oder?
Nebenbermerkung: Die Zahl der Sexualstraftäter/innen, die erneut wegen einer Sexualstraftat verurteilt werden, ist mit "nur" 7% gegenüber der öffentlichen Wahrnehmung erstaunlich gering. (Zahlen aus der Statistik auf S 113)
...Ich habe nur auf diese unqualifizierte Äußerung deinerseits geantwortet. Das impliziert, dass alle verurteilten Straftäter (egal welcher Deliktsgruppe) ihre kriminelle Energie bei einem Gefängnisaufenthalt nicht verlieren, und nach der Entlassung weitermachen wie bisher.
Das nenne ich Polemik pur, gestützt auf was,.....?
... dass im Zeitraum 2006 (Verurteilung) bis Ende 2010 (möglicher Rückfallszeitraum) 38% der verurteilten Straftäter von 2006 tatsächlich wieder verurteilt wurden. Einfach gesagt: 4 von 10 StraftäterInnen (gegendert) wurden in diesem Zeitraum "Rückfällig".
Also weit entfernt von irgendwelchen Horrorzahlen in den Medien.
Obwohl diese Zahl meiner Meinung nach immer noch sehr hoch ist, oder?
danke, daß Du meine Äußerungen als "unqualifiziert" abtust.
Du verwechselst in Deinen Ausführungen allerdings "kriminelle Energie" mit "Trieb".
Also, wieder alles nur Polemik?
Am besten Hängen ist am billigsten.
ja, "vorbeugend einspirrn" gibt eben nicht; wobei das manchmal ganz gut wäre. Ich denke da z.B. auch an Sexualstraftäter bzw. Kindesmißbrauch - die allermeisten Täter werden rückfällig, wenn sie wieder in Freiheit sind - über kurz oder lang.
Na ja, im Häfn könnens nicht rückfällig werden oder!
Das sind doch Fakten, oder nicht? Gab's da nicht schon genügend Fälle?
Oder glaubst Du im Ernst, daß jemand, der z.B. die Neigung zu Sex mit Kindern hat, diese Neigung während eines Gefängnisaufenthaltes verliert?
Wen es interessiert:
Eigene Erfahrung? Wieso werden dann im Häfen besonders viele Vergewaltigungen, gerade an Jugendlichen, begangen, wenn man den Psychotherapeuten glaubt, die Jahre später die Lebensgeschichte im Rahmen von Therapien erfahren?
Das solltest du aber jetzt bitte belegen!
Welche Psychotherapeuten erfahren Jahre später davon und warum glaubst du ihnen vorbehaltlos? Übrigens unterliegen solche Sachen der Verschwiegenheit zwischen Patient und Therapeuten.
Und kein Therapeut wird dieses verletzen.
Außerdem kann selbst der Patient den Therapeuten nicht von der Verschwiegenheit entbinden. (§15 PthG )
Insofern ist es, wenn es kein trauriges Thema wäre, lustig wie solche angeblichen Geschichten immer den Weg in die Medien finden. Aha, Verkaufszahlen!
Meine Worte glaubst du anscheinend ja auch nicht? Also warum gerade diesen?
Ich habe es ja erläutert und auch geschrieben, daß es dazu keine die Wirklichkeit darstellende Statistik gibt - auch aus den von Dir genannten Gründen:
>Verschwiegenheit der Therapeuten, nicht aber der Opfer;
>Ein Therapeut verletzt die Verschwiegenheit nicht, wenn er so berichtet, daß nicht auf konkrete Personen und Fälle geschlossen werden kann;
>Ein Patient kann aber auch selber sprechen - wie schwer das ist und wie lange nach der tat das psychisch erst möglich ist, weiß man mittlerweile;
Ich glaube grundsätzlich nichts vorbehaltlos und verlasse mich auch nicht nur auf Medien bzw. differenziere die Medien(berichte) nach Glaubwürdigkeit. Also sei getrost - auch Deine Meinung ordne ich in meinen Wissensschatz gebührend ein.
Übrigens ist das, was ich schrieb, auch ein Argument (von mehreren) die Hr. Jesionek gegen die Auflösung des getrennten Vollzugs für Jugendliche anführte.
Nein, das sind keine Fakten. Ob es genügend Fälle gibt, hängt davon ab, was Dir genügt. ...
Die Neigung verliert man nicht durch das Gefängnis an sich, aber mit großer Wahrscheinlichkeit durch Behandlungen, die in der Haft gemacht werden.
elektronische Fußfessel
diese Antwort ist ganz leicht: jeder Fall ist einer zuviel! So einfach ist das in Wahrheit!
mit großer Wahrscheinlich verliert man Neigungen durch Behandlungen NICHT !
Solche Versuche ähneln zum Beispiel jenen, aus einem Homosexuellen einen Heterosexuellen zu machen. Wird nie und nimmer funktionieren.
Bericht im heutigen KURIER mit dem Titel "Deutschland: Täter trug Fußfessel"
In München hat ein verurteilter Sextäter wahrscheinlich erneut ein Kind mißbraucht - obwohl er eine elektronische Fußfessel trug. Opfer ist ein 7-jähriges Mädchen. Der 40-jährige Mann ist in Haft. ...
Sorry, wenn ich das so deftig formuliere: Kaum sind Triebtäter nicht mehr hinter Gefängnismauern, begehen sie wieder ihre grauslichen Taten.
Und sorry, aber ich hab ganz speziell was gegen Kinderschänder