(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Und woher nimmst du deine Ansicht, dass es keinen getrennten Vollzg zwischen Jugendlichen von Erwachsenen gibt? Ist Quelle deine oa. Behauptung, welche durch nichts belegt ist, außer durch hören sagen?

Naja... Seit der Auflösung des JGH und der angeschlossenen JA für Jugendliche sind die Kids im LG Wien bzw in deren JA "untergebracht"... Es is dort allein aus Platzmangel und rein organisatorisch fast unmöglich eine strikte Trennung durchzuführen...

Es hat ja damals auch ned lang gedauert, bis des erste Kid vo an "Eingesessenen" vergewaltigt wurde... is ziemlich laut durch die Medien gegangen...
 
Naja... Seit der Auflösung des JGH und der angeschlossenen JA für Jugendliche sind die Kids im LG Wien bzw in deren JA "untergebracht"... Es is dort allein aus Platzmangel und rein organisatorisch fast unmöglich eine strikte Trennung durchzuführen...

Es hat ja damals auch ned lang gedauert, bis des erste Kid vo an "Eingesessenen" vergewaltigt wurde... is ziemlich laut durch die Medien gegangen...

Dass dies aber durch einen anderen Jugendlichen, der im gleichen Haftraum untergebracht war, geschah, verschweigst du aber sicher nicht absichtllich, oder?

Dass inhaftierte Jugendliche aus den Bundesländern nach wie vor in den dort installierten Justizanstalten angehalten werden, die angesprochene "Rüdengasse" war nur für einen Bruchteil der Jugendlichen zuständig, ist dir aber nicht neu. Und die Trennung von Jugendlichen untereinander in zB. der Strafanstalt für Jugendliche in Gerasdorf, sagt auch nichts weiter aus, ob Jugendliche dort von "Gewaltätigkeiten unter Jugendlichen" verschont bleiben. 'Und wie wir alles wissen, Kinder (in späterer Folge Jugendliche) können grausam sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass dies aber durch einen anderen Jugendlichen geschah, verschweigst du aber sicher nicht absichtllich, oder?

Nein, es hat auch einen Fall gegeben, wo ein Erwachsener beteiligt war...
Dass a Häfn ka Kindergarten is, is eh klar, aber ich bin eben auch der Meinung, dass die Auflösung des JGH und der zugehörigen Vollzugsanstalt ned gut war, bzw hätte man zuerst was neues für die Jugendlichen bauen sollen und erst dann das Alte auflösen bzw abreißen....
 
meiner meinung nach sollten jene verbrechen die mit strafandrohung "lebenslänglich" geahndet werden können, auch so exekutiert werden (lebenslänglich=bis zum ableben), bz: mord, raubmord, allerdings auch vergewaltigung und viele sogenannte affekthandlungen.
als prävention wäre es sicher sinvoll die vollzugsanstalten nicht wie ein "hotel ohne ausgang" zu führen, sondern jeglichen komfort zu streichen. das würde gewisse personen sicher abschrecken, die sich insgeheim denken "wenn ich einfahr, so schlimm ists eh nicht und bei halbzeit komm ich raus auf bewährung"
ausserdem wärs kostengünstiger.
 
meiner meinung nach sollten jene verbrechen die mit strafandrohung "lebenslänglich" geahndet werden können, auch so exekutiert werden (lebenslänglich=bis zum ableben), bz: mord, raubmord, allerdings auch vergewaltigung und viele sogenannte affekthandlungen.

Was is eine "sogenannte Affekthandlung"?
Zu Lebenslang hab ich auch meine Meinung und die is, dass es so wie es is gut is... Glaub mir, i kenn einen der hatte "lebenslang", der is zwar wieder draußen, aber sein Leben is in Wirklichkeit vorbei...


als prävention wäre es sicher sinvoll die vollzugsanstalten nicht wie ein "hotel ohne ausgang" zu führen, sondern jeglichen komfort zu streichen. das würde gewisse personen sicher abschrecken, die sich insgeheim denken "wenn ich einfahr, so schlimm ists eh nicht und bei halbzeit komm ich raus auf bewährung"
ausserdem wärs kostengünstiger.

Tja, dann müsstest aber die derzeitige "Personalpolitik" des Justizministeriums ändern, damit auf jeden "Häfinger" zu jeder Tages- und Nachtzeit mindestens 3, besser 4 Justizwachebeamte kommen, denn dann wirst in Kurzer Zeit in jedem Häfn in Ö Aufstände haben, die mit dem derzeitigen Personal (glaube ca. 1 Beamter auf 3-4 Häftlinge) einfach ned handlebar sind.
Und wennst dann noch einmal deine "Kosten- Nutzenrechnung machst, wird die ned aufgehen....

Ein weiteres Faktum is aber auch, dass sogar in Ländern wo es die Todesstrafe bzw "echtes" Lebenslang gibt, es Morde und die ganze Palette der Straftaten weiterhin gibt... also sooo a gewaltige Abschreckung kanns ja dann auch ned sein...
 
meiner meinung nach sollten jene verbrechen die mit strafandrohung "lebenslänglich" geahndet werden können, auch so exekutiert werden (lebenslänglich=bis zum ableben), bz: mord, raubmord, allerdings auch vergewaltigung und viele sogenannte affekthandlungen.
als prävention wäre es sicher sinvoll die vollzugsanstalten nicht wie ein "hotel ohne ausgang" zu führen, sondern jeglichen komfort zu streichen. das würde gewisse personen sicher abschrecken, die sich insgeheim denken "wenn ich einfahr, so schlimm ists eh nicht und bei halbzeit komm ich raus auf bewährung"
ausserdem wärs kostengünstiger.

Verstößt gegen Menschenrechte und ist nicht sinnvoll. Wenn ich eh schon lebenslänglich sitze, was habe ich dann noch zu verlieren? Die Verwahrung solcher Straftäter ist sehr wohl kostenintensiv. Außerdem würde dadurch die Zahl der Gefängnisinsassen steigen, was ebenfalls wieder weitere Kosten verursacht.
 
meiner meinung nach sollten jene verbrechen die mit strafandrohung "lebenslänglich" geahndet werden können, auch so exekutiert werden (lebenslänglich=bis zum ableben)


In Österreich bedeutet lebenslang, inhaftiert bis zum Tod! Lediglich gibt es bei lebenslang Verurteilten die Möglichkeit nach 15 Jahren zum ersten Mal um eine Entlassung anzusuchen.

Was mich persönlich interessiert, was ist für dich eine Justizanstalt als "Hotel ohne Ausgang" mit jeglichem Komfort?
 
Ein weiteres Faktum is aber auch, dass sogar in Ländern wo es die Todesstrafe bzw "echtes" Lebenslang gibt, es Morde und die ganze Palette der Straftaten weiterhin gibt... also sooo a gewaltige Abschreckung kanns ja dann auch ned sein...

Danke, das Argument habe ich vergessen!
 
In Österreich bedeutet lebenslang, inhaftiert bis zum Tod! Lediglich gibt es bei lebenslang Verurteilten die Möglichkeit nach 15 Jahren zum ersten Mal um eine Entlassung anzusuchen.

Grundsätzlich hast recht, jedoch hat sich durch die Rechtssprechung bzw. die Anwendung der og Menschrechtskonvention eine max. Haftdauer von 25 Jahren ergeben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Grundsätzlich hast recht, jedoch hat sich durch die Rechtssprechung bzw. die Anwendung der og Menschrechtskonvention eine max. Haftdauer von 25 Jahren ergeben.

Wenn dem so ist, warum sitzen in Österreich Straftäter 27 Jahre und oft noch länger? Das ist nach deinem dafürhalten ja nicht möglich! (zB. der Schwechat-Attentäter von 1985)

Sorry, aber das ist Schwachsinn mit den 25 Jahren.
Wobei es aber stimmt, dass lebenslang Verurteilte im Prinzip nichts mehr zu verlieren haben und dann zu tickenden Zeitbomben innerhalb der Gefängnisse werden!
Das sieht mann dann auch bei spektakulären Aktionen wie die Karlau-Geiselnahme 1996.

Also was ist jetzt besser?

Wie auch immer, mit Gefängnissen ist es Scheisse, ohne garantiert sicher auch!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dem so ist, warum sitzen in Österreich Straftäter 27 Jahre und oft noch länger? Das ist nach deinem dafürhalten ja nicht möglich! (zB. der Schwechat-Attentäter von 1985)

Weil sie im Maßnahmenvollzug sitzen, d.h. sie müssen zusätzlich zur Strafe auch gerichtlich angeordnete Maßnahmen (Therapie, etc.) machen und erst wenn die greifen werns wieder ausgelassen...

Is vielleicht a bissl vergleichbar mit der Sicherheitsverwahrung in Deutschland... Da sitzens auch ihre Strafe ab und im Anschluss werdens ned bestraft sondern "verwahrt"... ;)
 
Diese Praxis der Sicherheitsverwahrung wurde mehrmals vom EGMR verurteilt. Nicht die Tatsache als solche sondern die Handhabung (nachträgliche Verhängung oder Verlängerung)!
 
Diese Praxis der Sicherheitsverwahrung wurde mehrmals vom EGMR verurteilt. Nicht die Tatsache als solche sondern die Handhabung (nachträgliche Verhängung oder Verlängerung)!

Das kann schon sein, jedoch isses mir lieber einen NICHT therapierbaren Menschen in Verwahrung zu wissen, als ihn aus spitzfindigen, juristischen Gründen wieder auf die Allgemeinheit loszulassen, denn der EGMR steht ned in der Verantwortung den jeweiligen Staatsbürgern gegenüber die dann wieder als Opfer bei der Polizei auflaufen...

Ist hier ein zweischeiniges Schwert, ich bin ja auch ein Befürworter der Menschenrechte und allem was dazu gehört, jedoch kommt man trotzdem irgendwann an einen Punkt wo es eben für die Allgemeinheit uU lebensgefährlich wird und da sollte der Staat schon die Möglichkeit haben seine Bürger zu schützen...
 
Das kann schon sein, jedoch isses mir lieber einen NICHT therapierbaren Menschen in Verwahrung zu wissen, als ihn aus spitzfindigen, juristischen Gründen wieder auf die Allgemeinheit loszulassen, denn der EGMR steht ned in der Verantwortung den jeweiligen Staatsbürgern gegenüber die dann wieder als Opfer bei der Polizei auflaufen...

So weit ich weiß, war in beiden Fällen der Grundsatz: "Keine Strafe ohne Gesetz" ausschlaggebend. Dieses durchaus sinnvolle Menschenrecht muss auch für Straftäter gelten. Sobald wir anfangen zu unterscheiden, wem wir Menschenrechte gewähren, und wem nicht, können wir sie auch gleich ganz über Bord schmeißen.

Ist hier ein zweischeiniges Schwert, ich bin ja auch ein Befürworter der Menschenrechte und allem was dazu gehört,

Und hier müsste deine Argumentation aufhören. Menschenrechte sind nicht teilbar.

jedoch kommt man trotzdem irgendwann an einen Punkt wo es eben für die Allgemeinheit uU lebensgefährlich wird und da sollte der Staat schon die Möglichkeit haben seine Bürger zu schützen...

"Die Allgemeinheit" wird selten lebensgefährlich bedroht. Evt. im Kriegsfall. Und die Einschränkung "uU", die du selber triffst, reicht schon aus, um deine Argumentation zu Fall zu bringen. "Im Zweifel für den Angeklagten" ist noch so ein ganz sinnvoller Rechtsgrundsatz. So lange wir nicht die absolute Gewissheit haben, dass ein Ereignis eintritt, dürfen wir nicht strafen. Und selbst bei absoluter Gewissheit ist eine präventive Strafe noch problematisch, da es logisch absurd ist, jemanden für etwas zu strafen, das er noch nicht getan hat, und aufgrund der Strafe auch nicht tun kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
So weit ich weiß, war in beiden Fällen der Grundsatz: "Keine Strafe ohne Gesetz" ausschlaggebend. Dieses durchaus sinnvolle Menschenrecht muss auch für Straftäter gelten. Sobald wir anfangen zu unterscheiden, wem wir Menschenrechte gewähren, und wem nicht, können wir sie auch gleich ganz über Bord schmeißen.

Da bin ich voll und ganz bei Dir!

Trotzdem muss dem Staat irgendein Instrumentarium gegeben sein, mit dem er seine Bürger im Fall des Falles schützen kann!
Die Fälle vor dem EMRG, die du ansprichst, waren anscheinend keine Sicherheitsverwahrung, sondern eine Verlängerung der Strafhaft mit irgendwelchen komischen Begründungen, dass da ein Anwalt einhakelt ist klar und völlig legitim...

Wenn aber jetzt mehrere Sachverständige, mehr oder weinger, gleichlautend ein Profil der Person erstellen in dem nachzulesen wäre, er oder sie ist, aus welchen Gründen auch immer, nicht therapierbar und auf freiem Fuß eine Gefahr für die Öffentlichkeit, hätts vielleicht anders ausgesehen.

bzw gibts in Ö für solche Fälle (Fremd- bzw. Selbstgefährdung) ja auch noch das UBG...
 
Wohl, das war die Regelung der Sicherheitsverwahrung. Ich finde jetzt die eigentlichen Urteile nicht. Hier ein Spiegelartikel zum neueren Urteil:

http://www.spiegel.de/panorama/just...sicherungsverwahrung-verurteilt-a-694338.html

Und aufgrund mangelnder Motivation das andere nachzusuchen hier ausnahmsweise ein wikipedia-link, der auch auf die Rechtssprechung des EGMR eingeht. Es sind aber die links zu den entsprechenden Pressemitteilungen dabei: http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung

"Die Zeit" hat ein sehr gutes "Dossier" gemacht, das sich mit der Problematik beschäftigt. Ich finde es gut, weil es die Befürchtungen/Probleme/Ängste der verschiedenen Beteiligten verarbeitet. http://www.zeit.de/2010/33/Sicherungsverwahrung
 
Wohl, das war die Regelung der Sicherheitsverwahrung. Ich finde jetzt die eigentlichen Urteile nicht. Hier ein Spiegelartikel zum neueren Urteil:

Nunja.. da gings aber darum, die "neue" Regel auf "alte" Fälle anzuwenden und des is in einem Rechtsstaat nicht möglich...
So wie ich das verstanden hab wollten die deutschen die alten Fälle, welche aufgrund des alten StGB mit 10 Jahren begrenzt waren in die neue Regelung mit hinein nehmen und das geht dann eben nicht.
Das wär so, wie wenn heute in Ö Mord erlaubt wäre und ich begehe einen, dann gibts in 10 Jahren ein Gesetz gegen Mord und i werd deswegen verknackt... Das geht einfach nicht...

Dazu kommt noch, dass die Sicherheitsverwahrung in Deutschland, auf dem Papier, eine zum. teilweise, therapeutische Maßnahme is, der Verwahrte aber offenbar in einer JA in HAFT sitzt und das wär für mich so ein juristischer Kniff, der mit rechtsstaatlichkeit eher weniger zu tun hat.

Ich bin überzeugt, wenn die Deutschen das so ähnlich aufgezogen hätten wie in Ö mit WIRKLICHER Therapie und vielleicht sogar Unterbringung in therapeutischen geschlossenen Einrichtungen hätte das gehalten...
Aber mit Kniffen kommst halt beim EMRG GsD ned weit... ;)
 
Unser Justizsystem:daumen:
Ein Paradies für die Täterschützer!:roll:

Filmreif: Ein Zeuge, der in einem Mordprozess ausgesagt hatte, ist als er selbst in U-Haft genommen wurde, genau in der Zelle des Täters gelandet, den er hinter Gitter gebracht hatte. Mit den Worten "Das ist Schicksal" begrüßte der 72-jährige Samad A. den Zeugen - und übergoss in wenige Tage später mit heißem Wasser. Der wegen Mordes nicht rechtskräftig Verurteilte stand deshalb am Donnerstag erneut vor Gericht.

Samad A. war im Vorjahr nach einem Blutbad in der Wiener Innenstadt wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Am Donnerstag ging es Straflandesgericht "nur" um absichtliche schwere Körperverletzung: Der 72-Jährige soll am 28. Dezember 2011 in seiner Einzelzelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt einen Mitgefangenem mit heißem Wasser übergossen und mit der heimtückischen Attacke 15 Prozent der Körperoberfläche des Mannes verbrüht haben.

Begrüßung: "Das ist Schicksal"
Das Opfer hatte im Verfahren gegen den 72-Jährigen ausgesagt, der am 22. Juli 2010 in einem Büro in der Weihburggasse drei Männer niedergeschossen und dabei einen vorsätzlich getötet hatte. Der Zeuge, der sich vor dem gebürtigen Perser sehr fürchtete, welcher bereits 1986 wegen Drogenhandels in groß angelegtem Stil zu 14 Jahren verurteilt worden war, kam ins Zeugenschutzprogramm. Doch als er am 17. Dezember 2011 selbst in U-Haft landete, begegnete er ausgerechnet im Gefängnis wieder Samad A. Mit den Worten "Das ist Schicksal" soll ihn dieser begrüßt haben.

+++ Schießerei in Wien: Verdächtiger amtsbekannt +++

Nach einigen Tagen in U-Haft hatte das spätere, ebenfalls aus Persien stammende Opfer das Gefühl, Samad A. habe ihm seine Aussage "verziehen". Er suchte daher den 72-Jährigen, der recht gute Deutschkenntnisse hat, in dessen Zelle auf, um diesen einen Brief ins Deutsche übersetzen zu lassen.

+++ Schießerei in Wiener City: Verdächtiger im Spital +++

70 Grad heißes Wasser landete auf Kopf des Zeugen
Nachdem er sich hingesetzt hatte, soll ihn Samad A. abgelenkt und ihm den Inhalt eines Topfs, in dem sich 70 Grad heißes Wasser befand, über den Kopf geleert haben. Justizwachebeamte hörten die Schmerzensschreie. Zwei Beamte liefen in die Zelle, einer brachte den Verbrühten sofort in einen Duschraum und stellte ihn für zehn Minuten unter kaltes Wasser.

+++ Wilde Schießerei in der Wiener City: Ein Toter (75) +++

Samad A.: "Wollte mir zeigen, wie sehr er sich für mich opfert"
Vor Richterin Irene Mann behauptete der 72-Jährige nun, der Mann habe sich selbst mit der Flüssigkeit übergossen. Er habe "keinen Groll" gegen diesen mehr gehabt, habe ihm vielmehr in seiner Zelle "Kaviar, den ich für Weihnachten gekauft habe" aufwarten wollen. Dann sei er kurz aufs WC gegangen: "Als ich zurückgekommen bin, habe ich es schon zischen gehört." Sein Besucher habe den Topf von der Elektroplatte genommen: "Ich bin der Meinung, er wollte mir zeigen, wie sehr er sich für mich opfert."

Der Prozess gegen Samad A. förderte auch interessante Einblicke in den Strafvollzug zutage. So empfing der 72-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt wegen Mordes bereits in erster Instanz lebenslang kassiert hatte, in seiner Einzelzelle untertags regelmäßig Besuch von anderen U-Häftlingen von zweifelhafter Prominenz.

Bestialisch ermordet und zerstückelt
Zu seinen Stammgästen zählten etwa Philipp K. (23), der in seiner Hietzinger Wohnung seine Ex-Freundin, die Studentin Steffi P., bestialisch ermordet und zerstückelt hatte, und Suleyman D., einer der Täter im Fall des auf offener Straße erschossenen tschetschenischen Asylwerbers Umar Israilov. Beide sagten nun als Zeugen zugunsten von Samad A. aus.

Suleyman D., wegen Beteiligung am Israilov-Mord mittlerweile rechtskräftig zu 19 Jahren Haft abgeurteilt, bezeichnete den Mann, den Samad A. mit heißem Wasser übergossen haben soll, als wenig glaubwürdig. Dieser sei "psychisch krank". Auch Philipp K. machte deutlich, dass seiner Ansicht nach die Darstellung des Angeklagten stimme, den er "als netten Menschen" kennengelernt habe.

"Er hat auch für mich gekocht"
"Er hat mir in der U-Haft Halt gegeben, weil er mehr Erfahrungen hatte als ich. Ich war oft bei ihm. Er hat mich täglich eingeladen, ich war fast jeden Tag auf einen Kaffee bei ihm. Er hat auch für mich gekocht", schilderte der vormalige Jus-Student Philipp K. Mittlerweile ist er rechtskräftig zu lebenslanger Haft und Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt und im Hochsicherheitstrakt der Strafvollzugsanstalt Stein untergebracht.

Der Prozess gegen Samad A. wurde auf Ende August vertagt.

heute.at
 
Und? Was willst damit aussagen?

Das ALLE aber wirklich ALLE Dodeln, die hier in dem Post aufscheinen eh im Häfn sitzen...

Täterschutz? Inwiefern?
 
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