Straßenstrich Warnung-"Strassenstrich"-Wien!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
wo in wien gibt es denn genau einen strassenstrich?? hab keine lust auf nen studio-- bin meist im 23 bezirk unterwegs.
für infos wäre ich dankbar..
 
Du brauchst dir NUR die Themen auf der ersten Seite von Wien->Straßenstrich anzuschauen...
 
So jetzt reichts wieder mal.......

na geh...bist ja sonst nicht so schmähstad´ ;)
Hier geht es nicht ums Erkennen sondern ums Anerkennen, das ist ein Unterschied. Nachdem die Behörden auch verpflichtet sind Verkehrsflächen gesetzeskonform auszuschildern, hat der Bürger durchaus das Recht mangelnde Beschilderung zu beanstanden. Nachdem dies bei den besagten Ortstafeln auch der Fall ist, da sie ja laut Staatsvertrag zweisprachig zu fühern sind, und daher nicht den Vorschriften entsprechen, können sie auch keine Gültigkeit für die STVO haben! Natürlich war die Geschwindigkeitsbertretung des Herrn Vouk eine Provokation, um zu demonstrieren welche rechtlichen Folgen eine völkerrechtsmässige durch nicht ordungsgemässe Ortsbeschilderung auftreten könnten. Auch die weitverbreitete Meinung, Herr Vouk hätte die rein deutschsprachige Beschriftung nicht lesen können entspricht nicht den Tatsachen, da dies für die Geltungsmachung der Geschwindigkeitsbegrenzung irrelevant ist. Auch würden z.B. Lärmschutzmaßnahmen durch die Regelungen die mit dem Begriff des Ortsgebietes verbunden sind, durch verfassungswidrige Ortstafeln hinfällig sein.
Aber hier gehts ja gar nicht um die Ortstafeln sondern um den in Gefahr befindlichen Strassenstrich....aber ich hab es nicht unkommentiert lassen wollen. :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
etwas erkennen, es aber nicht anerkennen...
sowas ist ein sturschädel und als solcher nicht für den strassenverkehr geeignet...
aber wie gesagt, wär i kaiser, dann hätt ma das problem nur einmal für 5 minuten gehabt.
 
etwas erkennen, es aber nicht anerkennen...
sowas ist ein sturschädel und als solcher nicht für den strassenverkehr geeignet...
aber wie gesagt, wär i kaiser, dann hätt ma das problem nur einmal für 5 minuten gehabt.

Wem meinst du damit? Vouk oder Haider?....dass Haider nicht für den Strassenverkehr geeignet war, ist ja eindrucksvoll bewiesen worden. :engel:

Was würdest du übrigens als Kaiser zum Thema Strassenstrich unternehmen:lol:....(um wieder on Topic zu kommen)..


wart..ich glaub ich weiß: jedes Mädel, das auf der Strasse in die Hack´n gehen will, muß dem Kaiser einen Schweinebraten machen! :hahaha:
 
Hier geht es nicht ums Erkennen sondern ums Anerkennen, das ist ein Unterschied. Nachdem die Behörden auch verpflichtet sind Verkehrsflächen gesetzeskonform auszuschildern, hat der Bürger durchaus das Recht mangelnde Beschilderung zu beanstanden.

Demzufolge könnte man dann auch vorbringen (als SexworkerIn am Strassenstrich), dass Schutz-Zonen vielleicht nicht ausreichend als solche gekennzeichnet sind. Zumindest auf den dafür in Frage kommenden Bereichen (ÄMH, Felberstrasse/Linzerstrasse, Stuwerviertel).

Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass ein ausländisches Girl ganz genau über die österreichische Gesetzeslage informiert ist, sobald sie hierherkommt und dieser Tätigkeit nachgeht. Ein Schulgebäude erkennt man auch nicht gleich so einfach als solches.

Von dem her, warum werden eigentlich keine öffentlichen Schutz-Zonen-Schilder auf den betreffenden Strassen angebracht, wenn man diese unbedingt eingehalten haben will?
 
sowas ist ein sturschädel
Manchmal braucht es Sturschädel, damit etwas weitergeht.
Die Strafe musste Vouk übrigens trotzdem zahlen. Seine Beschwerde wurde vom VfGH abgewiesen, weil Vouk nicht in einem subjektiven Recht verletzt wurde. (Es gibt keinen subjektiven Anspruch auf zweisprachige Ortstafeln.) Er hat aber, wie es seine Absicht war, durch seine Beschwerde ein Gesetzprüfungsverfahren des VfGH provoziert.

Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass ein ausländisches Girl ganz genau über die österreichische Gesetzeslage informiert ist, sobald sie hierherkommt und dieser Tätigkeit nachgeht. Ein Schulgebäude erkennt man auch nicht gleich so einfach als solches.
Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe. (Da könnte ja jeder sagen, von diesem und jenem Gesetz habe er gar nichts gewusst: "Ich Ausländer. Ich nix gewusst, dass in Estrreich nicht Geld aus fremde Tasche ziehen darf.") Wenn man einem Gewerbe nachgeht, ist es auf alle Fälle zumutbar, sich über die für dieses Gewerbe maßgeblichen gesetzlichen Regelungen zu informieren. Dazu werden Gesetze auch ordnungsgemäß kundgemacht.
Ein Schulgebäude erkennt man auch nicht gleich so einfach als solches.
Hier könnte man sich auf einen Tatsachenirrtum berufen, wenn tatsächlich bei angemessener Sorgfalt ein Schulgebäude nicht als solches erkennbar ist, wenn etwas statt "Volksschule der Stadt Wien" "Wirtshaus zum lustigen Zecher" über dem Eingang steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe. (Da könnte ja jeder sagen, von diesem und jenem Gesetz habe er gar nichts gewusst: "Ich Ausländer. Ich nix gewusst, dass in Estrreich nicht Geld aus fremde Tasche ziehen darf.") Wenn man einem Gewerbe nachgeht, ist es auf alle Fälle zumutbar, sich über die für dieses Gewerbe maßgeblichen gesetzlichen Regelungen zu informieren. Dazu werden Gesetze auch ordnungsgemäß kundgemacht.

Hier könnte man sich auf einen Tatsachenirrtum berufen, wenn tatsächlich bei angemessener Sorgfalt ein Schulgebäude nicht als solches erkennbar ist, wenn etwas statt "Volksschule der Stadt Wien" "Wirtshaus zum lustigen Zecher" über dem Eingang steht.

Insbesondere stellt sich hinsichtlich dessen auch die Frage, inwieweit ein Schulgebäude für den legalen Strassenstrich, der in Wien sowieso nur nachts zwischen 20-4 Uhr stattfinden darf, als Schutz-Zone überhaupt eine Relevanz haben kann?!

Eine entsprechende Beschilderung auf diesen 3-4 Strassenzügen würde alle Irritationen, wo man stehen darf und wo nicht, jedenfalls ausschliessen und wäre für alle Beteiligten nur vorteilhaft (Anrainer, Freier und AnbieterInnen). Das betrifft ja schiesslich auch die STVO, genauso wie etwa Kurzparkzonen oder Halteverbote oder Vorrangstrassen eindeutig gekennzeichnet werden (müssen).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Insbesondere stellt sich hinsichtlich dessen auch die Frage, inwieweit ein Schulgebäude für den legalen Strassenstrich, der in Wien sowieso nur nachts zwischen 20-4 Uhr stattfinden darf, als Schutz-Zone überhaupt eine Relevanz haben kann?!

Weil es auch einen Strassenstrich fernab der Legalität gibt, oder? Wenn aber entsprechende Schutzzonen existieren, und diese auch ordentlich kontrolliert werden, ist schon anzunehmen, dass sich Illegale von diesen Bereichen fernhalten. In Berichten der, von dir so angefeindeten, Bürgerinitiativen ist immer wieder von Anbahnungen tagsüber und unerfreulichen Begegnungen mit aufdringlichen Freiern die Rede.

[/QUOTE]Eine entsprechende Beschilderung auf diesen 3-4 Strassenzügen würde alle Irritationen, wo man stehen darf und wo nicht, jedenfalls ausschliessen und wäre für alle Beteiligten nur vorteilhaft (Anrainer, Freier und AnbieterInnen). Das betrifft ja schiesslich auch die STVO, genauso wie etwa Kurzparkzonen oder Halteverbote oder Vorrangstrassen eindeutig gekennzeichnet werden (müssen).[/QUOTE]

Jetzt hat dich endgültig der Größenwahn gepackt. Wegen ein paar Gogln und ein paar Strichflitschn soll die STVO geändert werden und eigene Strassenbeschilderungen angebracht werden? Bitte verrat mir, welche Tabletten du einwirfst. Die kommen sicher mörderisch.
 
Jetzt hat dich endgültig der Größenwahn gepackt. Wegen ein paar Gogln und ein paar Strichflitschn soll die STVO geändert werden und eigene Strassenbeschilderungen angebracht werden? Bitte verrat mir, welche Tabletten du einwirfst. Die kommen sicher mörderisch.

Warum Größenwahn? Sei net so abfällig........genau wegen dieser beiden Personengruppen sollen ja auch andere Gesetze und Verordnungen geändert werden, also warum nicht auch die STVO. Da steht ohnehin so viel Quatsch drin.......dann käme mal was Sinnvolles dazu......:lehrer: :winke:
 
wo in wien gibt es denn genau einen strassenstrich?? hab keine lust auf nen studio-- bin meist im 23 bezirk unterwegs.
für infos wäre ich dankbar..

Der 23. ist dafür eher nicht geeignet. dort gibt es meines Wissens nur ein Laufhaus und einige Bars.
 
Warum Größenwahn? Sei net so abfällig........genau wegen dieser beiden Personengruppen sollen ja auch andere Gesetze und Verordnungen geändert werden, also warum nicht auch die STVO. Da steht ohnehin so viel Quatsch drin.......dann käme mal was Sinnvolles dazu......:lehrer: :winke:

Irrtum! Geändert werden die Gesetze wegen der Anrainer, welche sich von den oben Genannten belästigt fühlen. Ist ein kleiner Unterschied.
 
genau ich kauf mir dort ne wohung und dann reg ich mich auf......


muss ich mal bei der südosttangente probieren. kauf mir ein haus, und dann reg ich mich auf, dass dort soviel verkehr ist.....
 
muss ich mal bei der südosttangente probieren. kauf mir ein haus, und dann reg ich mich auf, dass dort soviel verkehr ist.....
Probiere es halt! Das ist Dein gutes Recht. Es wird Dich niemand daran hindern.
Jeder Bürger hat das Recht sich für die Verbesserung der Lebensqualität in seiner Wohngegend einzusetzen. Außerhalb des Erotikforums kommt das auch kaum jemandem komisch vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine entsprechende Beschilderung auf diesen 3-4 Strassenzügen würde alle Irritationen, wo man stehen darf und wo nicht, jedenfalls ausschliessen

Wer sich für eine Wohnung interessiert (Miete, Kauf), wäre dann auch gleich über die zukünftige Lebensqualität informiert (wobei sich der Strassenstrich vor der Haustür je nach Interesse als positiver oder negativer Beitrag zur Lebensqualität darstellt).

Offtopic: Zweisprachige Ortstafeln
Die Strafe musste Vouk übrigens trotzdem zahlen. Seine Beschwerde wurde vom VfGH abgewiesen, weil Vouk nicht in einem subjektiven Recht verletzt wurde.

Manche Strafen musste Vouk bezahlen (siehe Zitat unten), andere Strafbescheide wurden aber aufgehoben, so etwa VfGH B579/08 vom 24.06.2010 zu Bleiburg/Pliberk:


Die belangte Behörde hat eine gesetzwidrige Verordnung angewendet. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass ihre Anwendung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war. Anders als im Erkenntnis VfSlg. 16.403/2001, mit dem der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde mit der Begründung abgewiesen hat, dass "der Verfassungsgerichtshof mit dem mehrfach erwähnten Erkenntnis vom 13. Dezember 2001, G213/01, V62, 63/01, bloß die in dieser Bestimmung angeordneten (allein deutschsprachigen) Ortsbezeichnungen ... als gesetzwidrig aufgehoben [hat], nicht aber auch den sonstigen Regelungsgehalt der in Prüfung gezogenen Verordnungsbestimmung, der zu Folge ... das Ortsgebiet iSd. §2 Abs1 Z15 iVm. §20 StVO als solches festgelegt ist", hob der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 24. Juni 2010, V9/10, die im Anlassfall präjudiziellen Vorschriften, mit denen das Ortsgebiet Bleiburg/Pliberk festgelegt wird, - wegen mangelhafter Kundmachung - als gesetzwidrig auf.
Der Beschwerdeführer wurde also durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt (zB VfSlg. 10.303/1984, 10.515/1985).​
 
Zuletzt bearbeitet:
(Es gibt keinen subjektiven Anspruch auf zweisprachige Ortstafeln.)

Aber es gibt einen Anspruch, nicht nach einer gesetzwidrig kundgemachten Verordnung bestraft zu werden. (Sorry, des i-Tüpferl hat mich gejuckt :))
 
Irrtum! Geändert werden die Gesetze wegen der Anrainer, welche sich von den oben Genannten belästigt fühlen. Ist ein kleiner Unterschied.
Im Interesse der Anrainer werden überhaupt keine Gesetze geändert, es wird lediglich darauf geachtet, dass bestehende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
Das ist auch ein kleiner Unterschied. ;)
 
Im Interesse der Anrainer werden überhaupt keine Gesetze geändert, es wird lediglich darauf geachtet, dass bestehende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.

noja... für die zeit nach den wahlen haben alle parteien durch die bank zumindest absichtserklärungen abgegeben, prostitution mehr oder minder einzuschränken. und sei es in form von verordnungen.

...weshalb ich ja auf meine frage, wen man denn jetzt nun wählen soll, so man dagegen ist nach wochen noch keine einzige antwort erhalten habe. wie gesagt: weiss wählen gilt ned weil ungültig-wähler weder im wiener gemeinderat noch in den jeweiligen bezirksvertretungen eine stimme haben.
 
meine frage, wen man denn jetzt nun wählen soll

Vorschlag: Gründung einer Erotik-Partei für die (über)nächste Gemeinderatswahl. Es wäre aber schon im Themenbereich Straßenstrich schwierig, ein allgemein akzeptiertes Programm zu formulieren, wie aus der Diskussion in diesem Thread zu erkennen ist.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben