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........:winke:.......vom Arzt, nach 100 Jahren Wartezeit:roll::dead: ( harmlose Sache )&Einkaufen nach Hause gekommen, geduscht, "Thomas Mann"-Hausmantel:hahaha:, "Clan"-Pfeifentabak, Maß "Löwi" :hurra:......Mails&Post......



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....von "Amazon" , antiquarisch , da! :hurra:

......endlich bei meiner "Literaturgeschichte" weitermachen, Epoche "Klassik": "Schiller" -Doku ansehen:hurra:


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Es ist eine Eigentumswohnung, die vermietet wurde und es wurde anfangs der ausgemachte Betrag überwiesen...mittlerweile zahlt sie einfach weniger und meint dreist "wir ham nix schriftlich und das was ich jetzt zahl ham ma auch ausgemacht". Auf den Hinweis, dass der monatliche Eingang ja ein anderer war und ich das belegen kann und es jetzt erst reduziert wurde, meinte sie "na wer weiß. Da könnt ja vorher Ablöse dabeigewesen sein."

.......ich hab`jetzt nicht alles nachgelesen,da werd`ich ja narrischo_O......aber grundsätzlich:

a) immer SCHRIFTLICH alles festhalten! Rein rechtlich gibt es zwar die Möglichkeit der "mündlichen Vertragsaufstellung", die einen Zeugen braucht,ist aber immer eine sehr wackelige Angelegenheit und ein sehr schwaches Recht: Fazit: "Hast nix Schriftliches, bist der Deppate"
b) Zahlt sie einfach weniger Miete, warum auch IMMER, dann sitzt sie am kürzeren Ast!! Erst nach einem richterlichen Spruch darf sie dies, tut sie dies vorher: Der Vermieter ist im Vorteil!! Oft sogar ein Kündigungsgrund ( wenn Fristen verstrichen werden und der Vermieter nachweißbar sie darauf aufmerksam gemacht hat,also schriftlich ).
c) "Ablöse" bedeutet nicht immer "illegale Ablöse", kann auch legal vereinbart werden,Bsp. typisch: Möbel

Fazit: Desto mehr du schriftlich hast, desto besser die Stellung des Vermieters!!
Schau,was du SCHRIFTLICH vorliegen hast!!
;)
 
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Mir Metal wieder mal reinziehen auf Youtube mit Headbangen Screming Growling usw. Halt alles was zu einem durchgeknallten Metler so gehört. Und in meinen Musikzeitschreiften lesen und auch im Netzt surfen.
 
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