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Gast
(Gelöschter Account)
Da Lemur auch?
Der braucht doch seine tägliche Fleischration, irgendwie muss er den Eiweisverlust ja ausgleichen, sonst stirbt er an Auszehrung.
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Da Lemur auch?
Aber auch wenn sie sagt, der bisherige Betrag war Miete+Ablöse?
Hat sie eine schriftliche Zahlungsbestätigung in ihrer Hand? Und was steht da drauf?
Ablösen ist Garned Verbot... Das n quatsch...Nein, hat sie nicht.
Aber sie meinte, sie sagt sie hat sich mir zuliebe nicht darauf eingelassen, weil Ablösen verboten sind.
Ob das die Asti daun aushoit?Der braucht doch seine tägliche Fleischration, irgendwie muss er den Eiweisverlust ja ausgleichen, sonst stirbt er an Auszehrung.
Wir werden uns in an jahr alle an einem nutschi vergreifenOb das die Asti daun aushoit?
Aber sie Muss ihn ja ordentlich ernähren, nicht dass er sich irgendwann an den Nutschis vergreift!
Für die Vergebührung beim Finanzamt wird ausschließlich die Miete auch ohne BK herangezogen. Schon gar keine Ablöse. Eine Mietreduktion ist nur bei groben Mängel, die seitens des Vermieters nach mehrmaliger Einmahnung der Behebung der Mängel durch den Mieter, zulässig. Wennst die Vergebührung beim FA gemacht hast, schauts gut aus, sonst eher schwierig.Aber auch wenn sie sagt, der bisherige Betrag war Miete+Ablöse?
Ihre abgaben ans fa wirds sicher gemacht habenFür die Vergebührung beim Finanzamt wird ausschließlich die Miete auch ohne BK herangezogen. Schon gar keine Ablöse. Eine Mietreduktion ist nur bei groben Mängel, die seitens des Vermieters nach mehrmaliger Einmahnung der Behebung der Mängel durch den Mieter, zulässig. Wennst die Vergebührung beim FA gemacht hast, schauts gut aus, sonst eher schwierig.
Geh einfach zum Gericht und schildere Deinen Fall! Oder vorerst auch mal zur AK !Nein, hat sie nicht.
Aber sie meinte, sie sagt sie hat sich mir zuliebe nicht darauf eingelassen, weil Ablösen verboten sind.
Sei mir bitte nicht böse, aber tausch die Fenster vor dem malen, sonst ärgerst du dich .....
Hab ich ja geschrieben dass sich anhand der Abgaben ans Finanzamt die HHöhe der ursprünglichen Miete feststellen läßt!Wennst die Vergebührung beim FA gemacht hast,
Wir werden uns in an jahr alle an einem nutschi vergreifen
Schlachten ........
Was? Ich hab ich gefreut, dass du da bist!
Die armen Nutscherl. Bin not amused.Schlachten ........
Gut werdens schmeckenDie armen Nutscherl. Bin not amused.
Endlich mal a gscheite Grillerei!Wir werden uns in an jahr alle an einem nutschi vergreifen
Sonst geht es dir aber gut?Da Lemur auch?
A bissl windisch geschrieben. Es müssen grobe Mängel bestehen. Diese muss der Mieter den Vermieter bekanntgeben. Macht der Vermieter nichts, muss der Mieter die Behebung der Mängel schriftlich beim Vermieter einfordern. Geschieht weiterhin nix, muss der Mieter eine letzte Frist setzen. Sollte diese ungeschehen bleiben, ist eine Mietreduktion seitens des Mieters zulässig.Für die Vergebührung beim Finanzamt wird ausschließlich die Miete auch ohne BK herangezogen. Schon gar keine Ablöse. Eine Mietreduktion ist nur bei groben Mängel, die seitens des Vermieters nach mehrmaliger Einmahnung der Behebung der Mängel durch den Mieter, zulässig. Wennst die Vergebührung beim FA gemacht hast, schauts gut aus, sonst eher schwierig.
Gut werdens schmecken