Was machst du gerade?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Aber auch wenn sie sagt, der bisherige Betrag war Miete+Ablöse?
Für die Vergebührung beim Finanzamt wird ausschließlich die Miete auch ohne BK herangezogen. Schon gar keine Ablöse. Eine Mietreduktion ist nur bei groben Mängel, die seitens des Vermieters nach mehrmaliger Einmahnung der Behebung der Mängel durch den Mieter, zulässig. Wennst die Vergebührung beim FA gemacht hast, schauts gut aus, sonst eher schwierig.
 
Für die Vergebührung beim Finanzamt wird ausschließlich die Miete auch ohne BK herangezogen. Schon gar keine Ablöse. Eine Mietreduktion ist nur bei groben Mängel, die seitens des Vermieters nach mehrmaliger Einmahnung der Behebung der Mängel durch den Mieter, zulässig. Wennst die Vergebührung beim FA gemacht hast, schauts gut aus, sonst eher schwierig.
Ihre abgaben ans fa wirds sicher gemacht haben o_O:D:bussal:
 
Wennst die Vergebührung beim FA gemacht hast,
Hab ich ja geschrieben dass sich anhand der Abgaben ans Finanzamt die HHöhe der ursprünglichen Miete feststellen läßt!
Und so dumm wird wohl niemand sein und die ´Ablöse´ als Mieteinnahme anzugeben!
Mängel müßen außerdem schriftlich mit einer Fristsetzung zur Behebung eingemahnt werden!
 
Für die Vergebührung beim Finanzamt wird ausschließlich die Miete auch ohne BK herangezogen. Schon gar keine Ablöse. Eine Mietreduktion ist nur bei groben Mängel, die seitens des Vermieters nach mehrmaliger Einmahnung der Behebung der Mängel durch den Mieter, zulässig. Wennst die Vergebührung beim FA gemacht hast, schauts gut aus, sonst eher schwierig.
A bissl windisch geschrieben. Es müssen grobe Mängel bestehen. Diese muss der Mieter den Vermieter bekanntgeben. Macht der Vermieter nichts, muss der Mieter die Behebung der Mängel schriftlich beim Vermieter einfordern. Geschieht weiterhin nix, muss der Mieter eine letzte Frist setzen. Sollte diese ungeschehen bleiben, ist eine Mietreduktion seitens des Mieters zulässig.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben