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Meinen schweinchen erklärt dass übermorgen die fastenzeit beginnt, sie waren nicht begeistert :lol:
 
ich hoff du hast für die mietzahlungen quittungen?!
kündigungsfrist seitens vermieter, weil es ja quasi ein "unbefristeter" mietvertrag ist: 1 monat (ohne garantie)
du kannst jederzeit kündigen, falls keine mietdauer im mietvertrag (gibt es ja keinen schriftlichen) steht.
vermieter braucht einen grund, es sei denn ein- oder zweifamilienhaus, da braucht er keinen grund.

Es ist eine Eigentumswohnung, die vermietet wurde und es wurde anfangs der ausgemachte Betrag überwiesen...mittlerweile zahlt sie einfach weniger und meint dreist "wir ham nix schriftlich und das was ich jetzt zahl ham ma auch ausgemacht". Auf den Hinweis, dass der monatliche Eingang ja ein anderer war und ich das belegen kann und es jetzt erst reduziert wurde, meinte sie "na wer weiß. Da könnt ja vorher Ablöse dabeigewesen sein."
 
"na wer weiß. Da könnt ja vorher Ablöse dabeigewesen sein."
jö, das riecht nach viel rumscheisserei und eine lange g'schicht. :verwirrt:

frag sie vielleicht schriftlich auf "blödstellen" nochmal, warum sie auf einmal weniger miete überweist als bisher...eventuell schreibt sie dir schriftlich etwas zurück, was ihr dann auf den kopf fallen könnt, damit du für'n anwalt was in der hand hast.

wenn es keinen mietvertrag gibt, ist es für einen vermieter nie prickelnd.
 
So nach dem Steak fast satt...es hatte nur 15 dag....
Jetzt hab ich noch die Jausenbox geholt:D:D:D:up:
 
jö, das riecht nach viel rumscheisserei und eine lange g'schicht. :verwirrt:

frag sie vielleicht schriftlich auf "blödstellen" nochmal, warum sie auf einmal weniger miete überweist als bisher...eventuell schreibt sie dir schriftlich etwas zurück, was ihr dann auf den kopf fallen könnt, damit du für'n anwalt was in der hand hast.

wenn es keinen mietvertrag gibt, ist es für einen vermieter nie prickelnd.

Ja, es war einfach wahnsinnig deppat, da nix schriftlich zu machen.

Ich hab das mit dem "blöd stellen" eh schon probiert, aber sie ist bisher noch nicht darauf eingestiegen.
Es ist halt insofern deppat, weil die Wohnung wirklich möbliert war und nix dafür verlangt wurde.
Aber der Mietbetrag war niedriger als in der Gegend üblich - 450€ inkl BK ohne HK und das für 72qm...und jetzt zahlt sie 240€ und lacht sich eins.
 
So, Termin mit Teppich/Fliesenleger auch erledigt. Der Mann hat seinen Betrieb drei Häuser weiter und ist genauso neu in der Straße wie wir - also erst seit 15 Jahren dort ansässig. :D

Wir haben geredet, Ungemach mit der Nachbarschaft, der örtlichen Kfz-Werkstatt und den Weltläuften im Allgemeinen erörtert, uns verständnissinnig zugeseufzt und dann gegenseitiger Solidarität und preisgünstiger Möglichkeiten für die Bodenlegerarbeiten versichert. Fehlte nur noch das musikalisch untermalte Tränchen solidarischer Brüderschaft, wie sie in weiten Teilen des Ostens der Republik noch immer treulich gepflegt wird.

Auf der Rückfahrt meinte mein Gutster zu mir: "Allmählich lernst du ja, wie's geht. :D
 
Ja, es war einfach wahnsinnig deppat, da nix schriftlich zu machen.

Ich hab das mit dem "blöd stellen" eh schon probiert, aber sie ist bisher noch nicht darauf eingestiegen.
Es ist halt insofern deppat, weil die Wohnung wirklich möbliert war und nix dafür verlangt wurde.
Aber der Mietbetrag war niedriger als in der Gegend üblich - 450€ inkl BK ohne HK und das für 72qm...und jetzt zahlt sie 240€ und lacht sich eins.

Private Mietverträge sind auch mündlich gültig! Sofern Du die Steuern dafür abgeführt hast läßt sich eh aufgrund der Steuerabgabe die Höhe der anfänglichen Miete feststellen und somit die Räumungsklage einbringen!
Es sei denn, es liegen besondere Mängel am Mietobjekt vor die eine Reduzierung der Miete rechtfertigen!
 
Den ungustl rausghaut ..... der kater hat heut wieder nur blödsinn im schädel. Macht sein futterschüsserl kaputt, tjo .... jetzt gibts erst recht nix mehr :mad:
 
Private Mietverträge sind auch mündlich gültig! Sofern Du die Steuern dafür abgeführt hast läßt sich eh aufgrund der Steuerabgabe die Höhe der anfänglichen Miete feststellen und somit die Räumungsklage einbringen!
Es sei denn, es liegen besondere Mängel am Mietobjekt vor die eine Reduzierung der Miete rechtfertigen!

Aber auch wenn sie sagt, der bisherige Betrag war Miete+Ablöse?
 
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