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die westbustickets nach Graz hab ich.
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Und ich habe die decke für dich gekauft. Damit mir nicht erfrierstdie westbustickets nach Graz hab ich.
Mußt ihnen halt das verfüttern was Du nicht essen darfst!Meinen schweinchen erklärt dass übermorgen die fastenzeit beginnt, sie waren nicht begeistert
ich hoff du hast für die mietzahlungen quittungen?!
kündigungsfrist seitens vermieter, weil es ja quasi ein "unbefristeter" mietvertrag ist: 1 monat (ohne garantie)
du kannst jederzeit kündigen, falls keine mietdauer im mietvertrag (gibt es ja keinen schriftlichen) steht.
vermieter braucht einen grund, es sei denn ein- oder zweifamilienhaus, da braucht er keinen grund.
Ich mach als brave nutschimama solidarisch mit!Mußt ihnen halt das verfüttern was Du nicht essen darfst!
jö, das riecht nach viel rumscheisserei und eine lange g'schicht."na wer weiß. Da könnt ja vorher Ablöse dabeigewesen sein."
Das mag ich mir nicht ansehen, meine Frau träumt von einem neuen Bad.....Hilfe...
jö, das riecht nach viel rumscheisserei und eine lange g'schicht.
frag sie vielleicht schriftlich auf "blödstellen" nochmal, warum sie auf einmal weniger miete überweist als bisher...eventuell schreibt sie dir schriftlich etwas zurück, was ihr dann auf den kopf fallen könnt, damit du für'n anwalt was in der hand hast.
wenn es keinen mietvertrag gibt, ist es für einen vermieter nie prickelnd.
Da Lemur auch?Ich mach als brave nutschimama solidarisch mit!
Wieso erDa Lemur auch?
Ja, es war einfach wahnsinnig deppat, da nix schriftlich zu machen.
Ich hab das mit dem "blöd stellen" eh schon probiert, aber sie ist bisher noch nicht darauf eingestiegen.
Es ist halt insofern deppat, weil die Wohnung wirklich möbliert war und nix dafür verlangt wurde.
Aber der Mietbetrag war niedriger als in der Gegend üblich - 450€ inkl BK ohne HK und das für 72qm...und jetzt zahlt sie 240€ und lacht sich eins.
Private Mietverträge sind auch mündlich gültig! Sofern Du die Steuern dafür abgeführt hast läßt sich eh aufgrund der Steuerabgabe die Höhe der anfänglichen Miete feststellen und somit die Räumungsklage einbringen!
Es sei denn, es liegen besondere Mängel am Mietobjekt vor die eine Reduzierung der Miete rechtfertigen!
Ich sehe hässliche dinge ..... füüüüürcht ........ hiiiiilfeeeeeeeee