Wette

N

Gast

(Gelöschter Account)
hi,

Stellt euch vor ihr hättet euch auf eine Wette eingelassen mit der festen Überzeugung ihr könntet dabei nicht verlieren und so habt ihr euch keine Gedanken über den Einsatz der an euch gestellt wurde gemacht. Nun habt ihr aber unerwartet verloren und seid in der Pflicht eure "Wettschuld" einzulösen. Sein Einsatz war, er rennt nackt durch die Stadt mit einem Schild ich bin ein Idiot. Sie dagegen sollte ihn oral befriedigen und er darf sie dabei filmen.

Würdet ihr diese Wettschuld einlösen?
 
wettschulden sind ehrenschulden - also gehören sie eingelöst! wer den mund vorher so voll nimmt der muss eben damit rechnen, dass ihm eben dieser anschließend gründlich gestopft wird *fg*
 
spiel oder wettschulden sind ehrenschulden , klar erfüllt man diese.

auf so eine wette hätte ich mich von vorherein ned eigelassen weil die relation ein blowjob (den ich überall bekomme) zu der sache mit dem nackt durch die stadtlaufen mit idiotschild einfach ned passt.
 
Sie dagegen sollte ihn oral befriedigen und er darf sie dabei filmen.

Würdet ihr diese Wettschuld einlösen?
Das kann man sogar einklagen! :roll: ;)


auf so eine wette hätte ich mich von vorherein ned eigelassen weil die relation ein blowjob (den ich überall bekomme) zu der sache mit dem nackt durch die stadtlaufen mit idiotschild einfach ned passt.
Tja, Du! Oder ich! Aber mein Gott, so ist halt nicht jeder. Und sie wollte ihn rennen sehen, also ist sie drauf eingestiegen. Also soll sie nu auch schön blasen und sich filmen lassen. :hmm:

Ich nehme halt an, dass es so rum ist. ;) Sie hat ja verloren. Schließlich fragt Neomi als Frau. Es könnte natürlich trotzdem auch andersrum sein. Auch dann ist´s, zumindest theoretisch, einklagbar. Und auch dann ist man sowieso der Ehre wegen in der Pflicht. Dann muss er halt laufen. ;)
 
benno, ich widersprech dir ungern, aber wettschulden sind nicht umsonst "ehrenschulden"... rein juristisch betrachtet wär das eine naturalobligation, und naturalobligationen sind NICHT einklagbar.... *klugscheißenaus*
 
Sehe ich auch so! Wettschulden sind nicht einklagbar - und Wettschulden dieser Art sowieso nicht!
 
benno, ich widersprech dir ungern, . . .
Des ist schon mal fein! :daumen:


. . ., aber wettschulden sind nicht umsonst "ehrenschulden"... rein juristisch betrachtet wär das eine naturalobligation, und naturalobligationen sind NICHT einklagbar.... *klugscheißenaus*
Sch....! Ich dachte mir das anders. :roll: Schlecht beraten gewesen. :mauer: Danke jedenfalls. ;) :mrgreen:

Weil ich weiß wohl, dass es Ehrenschulden sind, aber dachte halt, auch bei einer Wette kommt eine Art Handschlagvertrag zustande, der im graphischen Gewerbe (in dem ich aufgewachsen bin) einiges an Rechtskraft hat. ;)
 
jetzt habe ich so oft gelesen:
wettschulden sind ehrenschulden.
& das stimmt.
möglicherweise aber nur, weil dich jeder der user gerne selbst
bei deim oralsex sehen will *grins*
(ich schließ mich da ja gar nicht aus *g*)
greetz
 
yep - ich kann mich nur dem so oft gesagten anschliessen :

WETTSCHULDEN SIND EHRENSCHULDEN
 
Nackt durch die Stadt rennen könnt ihr vergessen. Man kann doch niemand per Gesetz dazu verdonnern etwas per Gesetz verbotenes zu machen:mauer:
 
Nackt durch die Stadt rennen könnt ihr vergessen. Man kann doch niemand per Gesetz dazu verdonnern etwas per Gesetz verbotenes zu machen:mauer:

Stimmt!
Ich würde weder nackt durch die Stadt rennen (er), noch ihm einen blasen(sie). Aber vor Allem - ich würde die Wette bei so einem Einsatz nie eingehen! Der Wetteinsatz ist schon etwas....! Aber lassen wir das!
 
Bei mir müsste auch noch eine nackt putzen, vermutlich zieht sie das solange hinaus, bis ich das dann lieber ablehne:hmm:
 
Stimmt, da gibts nichts zum nachdenken.
Das hättest du zuvor machen müssen.

Wenn man wettet und verliert bezahlt man die ausgemachte Schuld.

Auch wenn die Wette, sagen wir mal etwas ungewöhnlich ist stimme ich zu.
Wenn man wettet und verliert bezahlt man die ausgemachte Schuld.
Und vielleicht wird ja beim nächsten mal vorher ein bisserl mehr nachgedacht :daumen:

Lg
MeeX
 
Die Wette ist in ausgelassener Atmosphäre entstanden. Übrigens wurde bei einer dritten Person ein Pfand mit nicht geringer Bedeutung und Wert hinterlegt.

Das Problem des Wetteinsatzes ist insbsondere das Filmen. Wäre es ein Verstoss gegen die Wette wenn man die Aufzeichnung später einfach ohne sein Wissen löscht?
 
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