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Deine Idee ist wieder ein netter Versuch, würde aber die erste Verfassungsklage eines deutschen Studierenden, der behauptet, sich sein Studium ohne Hilfe der Eltern selbst finanzieren zu müssen, nicht überleben. Aus grundrechtlicher Sicht ist nicht einzusehen, dass nur die Eltern in den Genuss des Steuerabsetzbetrages kommen sollen, wenn die Kinder studieren. In erster Linie müsste nämlich sogar der Student selbst den Zuschuss erhalten - erst wenn er darauf verzichtet, könnte man die Eltern ins Spiel bringen. Und der Student ist während der Studiendauer üblicherweise Steuerinländer, auch wenn er aus dem Ausland kommt.Nicht die Staatsbürgerschaft macht den Unterschied. Wenn ich davon ausgehe, dass die Eltern des Österreichers in Österreich arbeiten und da Steuer zahlen, dann wirst du den Unterschied ganz leicht selbst erkennen. Arbeiten die österreichischen Eltern in D, dann gibt es keine Rückvergütung.
Meine Idee ist ja zunächst nur ein Diskussionsvorschlag. Wenn man dann auf Expertenebene ins Detail geht, dann würde (so vermute ich) dabei auch heraus kommen, dass der Sprössling eines deutschen Ehepaares, das in Österreich arbeitet und hier Steuern bezahlt, ebenfalls in denn Genuss der Rückvergütung kommen muss (bzw. die Eltern). Denn in dem Fall könnte man ansonsten sicher Ungleichbehandlung orten.
Dass es zusätzlich noch einige Details zu klären gäbe, wie z.B. wie man den Absetzbetrag unter den Eltern aufteilt, wie man das bei geschiedenen Eltern löst, usw., darauf möchte ich gar nicht genauer eingehen.
Du meinst wohl Emigrant .In Belarus ist das Studium gratis. Voraussetzung ist aber ein guter Studienerfolg. Und der gute Job im Ausland muss (oder musste? ich werde bei meinem nächsten Besuch dort fragen) mit Rückzahlung der Ausbildungskosten erkauft werden.
Wenn sich der "Immigrant" vor der Rückzahlung drücken will, dann kommen die Eltern an die Reihe.
Die Idee ist auf den ersten Blick nicht unsympathisch, auch wenn ich mich sehr dagegen sträube, ausgerechnet ein System aus Weißrussland zum Vorbild zu nehmen
Auf den zweiten Blick ist die Situation in Weißrussland eine ganz andere als bei uns. Es geht kaum ein Ausländer dorthin studieren. Gerade Absolventen, die nach dem Abschluss abhauen und deren Eltern im Ausland leben, kriegst Du damit nicht dran.
Denkbar wäre natürlich, Schulden beim österreichischen Staat auch im EWR-Ausland einzutreiben. Geht ja bei Verkehrsstrafen angeblich auch .