Jetzt tu da nicht dramatisieren, Balbo!
Die Regelung betifft das
Anbahnen im Wohngebiet! Prostutition selbst wird NICHT verboten!
Die Studios bekommen ein paar Auflagen, wie jeder andere Betrieb auch! z.B. dass funktionierende Feuerlöscher vorhanden sind, Fluchtwege nicht versperrt sind, ausreichende Belüftung etc...
Der §10 ist eine Absicherung, wenn es zu einer unzumutbaren Belästigung für die Anrainer kommt...hier kann die Behörde regeln, wann und wo gekobert werden kann.....das kommt auch z.B. beim Gastgewerbe (Schanigarten) oder bei Tanzlokalen (Plombierung der Verstärker) vor....und ja..Querulanten gibt es leider überall, die sich über Alles und Jedem beschweren....der Magistrat ist aber meistens bemüht, Beschwerden objektiv zu behandeln...Willkür kommt hier eigentlich fast nie vor!
Es gibt übrigens noch viel mehr Flächen in Wien, als den Albener Hafen und das Industriezentrum Inzersdorf, die nicht als Wohngebiet im Sinne dieses Gesetzes gewidmet sind.........sogar im Stuwerviertel!
Das Problem, das ich sehe, ist, dass die Strassenstrichszene sich in absehbarer Zeit nicht auf ein geeignets Gebiet einigen wird, um dort dann auch eine vernüftige Infrastruktur aufbauen kann.
Im Allgemeinen wird die Prostitution in diesem Gesetz, wie jedes andere Gewerbe behandelt, welches auch gewissen Einschränkungen und Regelungen unterworfen ist. Leider wurde aber nicht die Sittenwidrigkeit abgeschafft, damit die Hurerei endlich auch als gleichwertiges Gewerbe angesehen wird. Aber da traut sich anscheined nicht einmal Rot-Grün darüber.