Mir persönlich hätte die Aufnahme ins österr. StGB besser gefallen...
Naja, die Vorstellung, dass hunderte Omas auf Schmalz gehen, hat schon was. Andererseits müssens dann Im Tierschutzheim eine eigene Abteilung für die verwaisten Futschlecker einrichten.
Im übrigen wird streng zu prüfen sein, ob das Objekt der Begierde schon volljährig war!
Im Ernst:
1) Sodomiten wirken auf mich skuril bis bemitleidenswert. Die "Rechte" der Tierwelt sind allerdings im StGB (Tierquälerei) ausreichend gesichert.
2) Skuril erscheint mir allerdings auch jene grassierende Tierliebe, die an Hund oder a Katzerl, manchmal sogar an Flugratzen, zu an besseren Menschen macht. Bei der Sheeba Werbung möcht ich mich ansatzlos anspeiben. Dieser Spot ist, nach meinem Empfinden, ein Beispiel für unterschwellige Sodomie. Schauts genau hin!!!
3) Wenns Viecherl ned leidet, solls Herrl/Frauerl, bei Überschreitung der Grenze platonischer Liebe, gstraft werden?
4) Ich seh für meinen Teil, auf anderen Gebieten erhöhten legistischen Handlungsbedarf im Strafrecht.