Privilegien für Geimpfte?

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@Mitglied #539148: Bitte glaubts nicht jeden Schmarrn, der hier gepostet wird, da wird offenbar schon gezielt falsch informiert!

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:
  • Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab dem 1. Stich).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 9 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
 
vor allem sind die deutschen Bestimmungen hierzulande nicht das Maß der Dinge
 

...i mog eam net in "Turnschuh" ;) ...aber der Ordnungshalber möcht ich schon festhalten was er gesagt hat....

"Impfung befreit neun Monate von Testpflicht
Viele Fragezeichen hinterließ auch die nötige „Impf-Auffrischung“. Hier stellt der Minister klar: nach dem ersten Stich ist man drei Monate und nach dem zweiten neun Monate von der Testpflicht befreit. Die Auffrischung wird aufgrund der sich ständig weiterentwickelnden Virenstämme notwendig sein, „jedenfalls bei den Älteren“. Das Thema Impfen werde somit „noch länger weitergehen“.

....schönen Abend noch :winke:
 
Jetzt fühlt man sich auch schon diskriminiert hier. Wahnsinn. Ein Schlag in die Fresse für jede diskriminierte Minderheit hier im Land.



Wie unverschämt kann man eigentlich sein? Du hast ein paar Tage vorher dich noch lustig gemacht über @Mitglied #530719 wegen Rechtschreibfehler und jetzt ziehst es ins Lächerliche? Wtf geht hier ab?!



Sind das die, welche jammern weil sie kein Geld mehr haben?



....schrieb er, während er auf einer Plattform namens EROTIKFORUM einen Regierungskritischen Beitrag verfasste. :roll:
Einen Rechtschreibfehler in einem Post...das ist lächerlich, wenn mans erwähnt...

Einen Rechtschreibfehler in jeder Zeile verdient Erwähnung..;)

Und wenn du dich stark machst für diskriminierte Minderheiten...musst du auch jene akzeptieren, die du nicht leiden kannst..;)

Und damit ist die Konversation zu dir auch schon wieder beendet, da eh nix G'scheits mehr kommt..
 
Sicher bin ich darin, dass ich eher einem Blinden die Farben der Natur nahe bringen kann, als dir die eine oder andere Frage so zu beantworten, dass die Antwort in dein Weltbild passt.

Daher musst du ohne mich weiter spielen lieber Fredi Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
Wäre es nicht langweilig wenn alle das gleiche Weltbild haben :hmm:
Der Fredi kann sicher auch allein spielen:D
 
Alleine im Umkreis von 15 km meines Wohnortes sagen 4 Wirte, dass sie erst aufsperren, wenn die Test- und Kontrollpflicht wegfällt
Falls es den Umsatzersatz - oder wie das heißt - für die noch gibt, ist es hoch an der Zeit, diesen (und ggf andere Unterstützungen) einzustellen.
"Stilllegungsprämien" sind nicht angebracht.
 
Und zum Thema: Alleine im Umkreis von 15 km meines Wohnortes sagen 4 Wirte, dass sie erst aufsperren, wenn die Test- und Kontrollpflicht wegfällt...
Ja und? Natürlich sind sie zum Aufsperren sie nicht verpflichtet, es ist ihre unternehmerische Entscheidung. Unterstützungen werden sie halt keine mehr bekommen.

Gerade lief übrigens im Morgenjournal des ORF ein Beitrag zum Thema "Was tun mit Impfverweigerern?"- Im Berufsleben kann das ein Kündigungsgrund sein, in besonderen Fällen (falsche Angaben über den Impfstatus) ein Entlassungsgrund.
 
Ja und? Natürlich sind sie zum Aufsperren sie nicht verpflichtet, es ist ihre unternehmerische Entscheidung. Unterstützungen werden sie halt keine mehr bekommen.

Gerade lief übrigens im Morgenjournal des ORF ein Beitrag zum Thema "Was tun mit Impfverweigerern?"- Im Berufsleben kann das ein Kündigungsgrund sein, in besonderen Fällen (falsche Angaben über den Impfstatus) ein Entlassungsgrund.
Sag ich ja...ahnungslos...🤦‍♂️
 
für eine kündigung braucht man nie einen grund......; ob es ein entlassungsgrund ist bezweifle ich.
(a) "nie" stimmt nicht und ist misleading; aber das Recht des AG, einen AN zu kündigen, sind recht weitreichend.
(b) Ein Entlassungsgrund könnte es (nur) in ganz speziellen Einzelfällen sein ... darauf wurde ausdrücklich hingewiesen.

Habt Ihr alle, dir Ihr das kommentiert, dem Morgenjournal-Beitrag gehört oder nachgehört?
Wird übrigens im Journal um 8 soeben (zumindest teilweise) wiederholt.
 
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