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Ich glaube nicht, dass das ein Delikt für einen Richter ist, sondern eher eine Verwaltungsstrafe.Ob der Richter auf diese Argumentation eingehen wird?
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Ich glaube nicht, dass das ein Delikt für einen Richter ist, sondern eher eine Verwaltungsstrafe.Ob der Richter auf diese Argumentation eingehen wird?
Wobei nicht ganz, dies kann ganz schnell bei Körperverletzung anfangen und wenn einer der beiden Personen Covid19 hat und den anderen ansteckt, dieser darauf stirbt, ist es Körperverletzung mit TodesfolgeIch glaube nicht, dass das ein Delikt für einen Richter ist, sondern eher eine Verwaltungsstrafe.
Wobei nicht ganz, dies kann ganz schnell bei Körperverletzung anfangen und wenn einer der beiden Personen Covid19 hat und den anderen ansteckt, dieser darauf stirbt, ist es Körperverletzung mit Todesfolge
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es solche Konsequenzen haben kann. Dann müsste zB auch ein Arbeitnehmer, der ohne Maske mit seinem Kollegen diskutiert, den Mindestabstand nicht einhält, und ihn ansteckt, wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden können.
die verantwortung wird man immer selber haben , die kann einem keiner abnehmenDer Staat übernimmt sozusagen die Verantwortung.
Aha, warst dort?
Ich schon, NEIN DAFÜR GIBTS AUCH AM 1.7. KEINE. STEMPEL
So ist es, sie haben zuerst falsche Auskünfte erteilt... Wenn die linke nicht weiß was die rechte tut
Dann müsste zB auch ein Arbeitnehmer, der ohne Maske mit seinem Kollegen diskutiert, den Mindestabstand nicht einhält, und ihn ansteckt, wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden können.
Vielleicht weiss hier noch jemand besser Bescheid
???Die 0, 1 Promille, die das noch tun, werden sich hüten, das zuzugeben.
Wer möchte schon als lebendiges Schauobjekt im Museum für Zeitgeschichte landen?
Würde dich gleich empfangen!!
... der Privatbereich in AT ist besonders geschützt (Verfassung) wurde in den Medien ja ausführlich beim Thema Ostererlass behandelt!!
(ich kann in meinen Haus oder Wohnung auch eine "Coronaparty" feiern - geht niemanden etwas an - alles vollkommen legal!
und trotzdem gibt es auch für den privatbereich ganz normale staatliche einschränkungen!
du darfst dort ebenso nicht drogen konsumieren, falschgeld zwar drucken aber nicht in verkehr bringen, operationen durchführen und eben in diesen zeiten auch kein gewerbliches sex-angebot wahrnehmen, da die anbieterin nach wpg dzt keine genehmigung haben kann!
selbstverständlich stellt sich die frage der beweisbarkeit, was aber in allen oben genannten fällen an der illegalität nichts ändert! privater raum oder nicht spielt hier keine rolle!
Also wenn jemand einen Mitglied meiner Famile Frau, Kind, Enkel Gewalt antun blase ich Ihn weg, die Frage ist nur
Glock oder Schrotgewehr.
Also ich finds lustig!!Diejenigen, die verheiratet sind und tatsächlich noch miteinander Sex haben, sind so rar an der Zahl, dass sie sofort in ein Museum gebracht werden, um dort bestaunt zu werden.
Sollte ein Witz sein. Ging wohl daneben.
Nein, aber ich hab für eine SW, die nicht gut Deutsch kann, angerufen weil sie einen Termin wollte, und das war die Auskunft, die ich damals bekommen habe. Bissl schnippisch heute, hm?
Na toll.Aber eigentlich typisch.
Nur dann, wenn die ansteckende Person nachweislich von ihrer eigenen Erkrankung gewusst hat. Für eine Anklage reicht eine Ansteckung ohne Todesfolge (Fahrlässige Körperverletzung).
Sonst würde alles ins Uferlose ausarten. Allein in Österreich hätten wir sonst deswegen an die 17.000 Klagen wegen Corona.