1.7.2020 - Start für Laufhäuser ???

Wobei nicht ganz, dies kann ganz schnell bei Körperverletzung anfangen und wenn einer der beiden Personen Covid19 hat und den anderen ansteckt, dieser darauf stirbt, ist es Körperverletzung mit Todesfolge ;)

Na Bumm.
Da hast Du Dir dann Deinen Todesengel als Escort eingeladen.
Und SW Dame wird dann noch Verurteilt für Körperverletzung mit Todesfolge.
Das ist den Damen sicher nicht bewusst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es solche Konsequenzen haben kann. Dann müsste zB auch ein Arbeitnehmer, der ohne Maske mit seinem Kollegen diskutiert, den Mindestabstand nicht einhält, und ihn ansteckt, wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden können.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es solche Konsequenzen haben kann. Dann müsste zB auch ein Arbeitnehmer, der ohne Maske mit seinem Kollegen diskutiert, den Mindestabstand nicht einhält, und ihn ansteckt, wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden können.

Ich habe von diesem düsteren Szenario im Sexarbeiterforum gelesen.
Aber anscheinend ist es so, dass man, wenn man die Grüne Karte hat, rechtlich besser abgesichert ist, wenn man Überträger von Krankheiten war. Der Staat übernimmt sozusagen die Verantwortung.

Vielleicht weiss hier noch jemand besser Bescheid
 
Aha, warst dort?

Ich schon, NEIN DAFÜR GIBTS AUCH AM 1.7. KEINE. STEMPEL

Nein, aber ich hab für eine SW, die nicht gut Deutsch kann, angerufen weil sie einen Termin wollte, und das war die Auskunft, die ich damals bekommen habe. Bissl schnippisch heute, hm?

So ist es, sie haben zuerst falsche Auskünfte erteilt... Wenn die linke nicht weiß was die rechte tut

Na toll.Aber eigentlich typisch.
 
Dann müsste zB auch ein Arbeitnehmer, der ohne Maske mit seinem Kollegen diskutiert, den Mindestabstand nicht einhält, und ihn ansteckt, wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden können.

Vielleicht weiss hier noch jemand besser Bescheid

Nur dann, wenn die ansteckende Person nachweislich von ihrer eigenen Erkrankung gewusst hat. Für eine Anklage reicht eine Ansteckung ohne Todesfolge (Fahrlässige Körperverletzung).
Sonst würde alles ins Uferlose ausarten. Allein in Österreich hätten wir sonst deswegen an die 17.000 Klagen wegen Corona.
 
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... der Privatbereich in AT ist besonders geschützt (Verfassung) wurde in den Medien ja ausführlich beim Thema Ostererlass behandelt!!
(ich kann in meinen Haus oder Wohnung auch eine "Coronaparty" feiern - geht niemanden etwas an - alles vollkommen legal!

und trotzdem gibt es auch für den privatbereich ganz normale staatliche einschränkungen!
du darfst dort ebenso nicht drogen konsumieren, falschgeld zwar drucken aber nicht in verkehr bringen, operationen durchführen und eben in diesen zeiten auch kein gewerbliches sex-angebot wahrnehmen, da die anbieterin nach wpg dzt keine genehmigung haben kann!

selbstverständlich stellt sich die frage der beweisbarkeit, was aber in allen oben genannten fällen an der illegalität nichts ändert! privater raum oder nicht spielt hier keine rolle!
 
und trotzdem gibt es auch für den privatbereich ganz normale staatliche einschränkungen!
du darfst dort ebenso nicht drogen konsumieren, falschgeld zwar drucken aber nicht in verkehr bringen, operationen durchführen und eben in diesen zeiten auch kein gewerbliches sex-angebot wahrnehmen, da die anbieterin nach wpg dzt keine genehmigung haben kann!

selbstverständlich stellt sich die frage der beweisbarkeit, was aber in allen oben genannten fällen an der illegalität nichts ändert! privater raum oder nicht spielt hier keine rolle!

Das habe ich Ihm schon so oft gesagt.
Er glaubt es ja nicht.
Du kannst ja auch nicht in Privaten Raum alle umbringen die Du vorher eingeladen hast oder Deiner Ehefrau Gewalt ausüben.
Und da alle Escort sexuelle Dienste anbieten sind Sie illegal jetzt zur Zeit.
 
Also wenn jemand einen Mitglied meiner Famile Frau, Kind, Enkel Gewalt antun blase ich Ihn weg, die Frage ist nur
Glock oder Schrotgewehr.
 
Nein, aber ich hab für eine SW, die nicht gut Deutsch kann, angerufen weil sie einen Termin wollte, und das war die Auskunft, die ich damals bekommen habe. Bissl schnippisch heute, hm?



Na toll.Aber eigentlich typisch.

Nein, gar nicht, aber die meisten hier schauen in die Kristallkugel oder müssten mindestens in der Regierung sitzen, weil sie alle soooooo viel wissen....
 
Aussage MA15 von gestern: Zeitweise wurde gesagt die Untersuchung ist rein aus Gesundheitsaspekten und hat keine Relevanz für die Doktorkarte, dem ist aber nicht so und jede mit Untersuchung kommt auf eine Liste damit am 1.7. der Stempel geholt werden kann. Die Damen und Herren sind halt auch etwas unter Druck und bekommen nicht viel mehr Infos von der Regierung als wir :) Verständlich das da etwas Chaos entsteht.
 
Nur dann, wenn die ansteckende Person nachweislich von ihrer eigenen Erkrankung gewusst hat. Für eine Anklage reicht eine Ansteckung ohne Todesfolge (Fahrlässige Körperverletzung).
Sonst würde alles ins Uferlose ausarten. Allein in Österreich hätten wir sonst deswegen an die 17.000 Klagen wegen Corona.

Völlig richtig.

Sobald man positiv auf Corona getestet wurde oder zu einem positiv getesteten längeren persönlichen Kontakt hatte (mehr als 15 Minuten) wird von der zuständigen Behörde ein sogenannter "Absonderungsbescheid" ausgestellt.
Gemäß diesem Bescheid muss sich die betreffende Person sofort in häusliche Quarantäne begeben (oder in stationäre Behandlung). Der Ort und der Zeitraum der Quarantäne sind auf dem Bescheid ebenfalls angegeben. Üblicher Weise gilt die Quarantäne für 2 bis 3 Wochen, dann erfolgt eine neuerliche Untersuchung.
Wird man während der verordneten Quarantäne im öffentlichen Raum angetroffen, gibt es empfindliche Strafen. Steckt man andere Menschen an, dann beginnt die fahrlässige Körperverletzung (mit oder ohne Todesfolge).
Weiß man von der eigenen Infektion nichts, kann man auch nicht bestraft werden.
 
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