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Gast
(Gelöschter Account)
so zählt deine stimme NULL
Stimmt so nicht ganz... wennst gar nicht wählen würdest, tät sie null zählen...
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so zählt deine stimme NULL
so zählt deine stimme NULL
hä? wennst weiß wählst, zählt die stimme ja nicht.
Aber sie wird aufgrund der Wahlarithmetik iwie "miteingerechnet"... wennst gar ned wählst stärkst indirekt, aufgrund dieser Arithmetik, den schwächsten
aha, wieder was dazu gelernt.
aber wenn zwei kandiaten sind und 100 stimmen.
1er: 40 stimmen
2er: 30 stimmen
weiß: 30
1er: 40%
2er: 30%
ungültig: 30%
der stimmen?
aber wenn zwei kandiaten sind und 100 stimmen.
1er: 40 stimmen
2er: 30 stimmen
weiß: 30
1er: 40%
2er: 30%
ungültig: 30%
der stimmen?
na dann bin ich auf die lösung gespannt.
war das früher nicht anders?
Das glaube ich nicht recht. Die NR-Wahlordnung stellt immer auf die abgegebenen gültigen Stimmen ab, sowohl bei der Ermittlung der Wahlzahl für die Direktmandate als auch bei der 4-%-Grenze. Inwiefern also die ungültigen Stimmen irgendeine Rolle spielen sollten, ist für mich nicht erkennbar.Aber sie wird aufgrund der Wahlarithmetik iwie "miteingerechnet"
Das d'Hondt-Verfahren wird im dritten Ermittlungsverfahren (Bundeslisten) angewendet. In den Regional- und Landeswahlkreisen werden die Mandate im ersten und zweiten Ermittlungsverfahren nach dem Hare'schen Verfahren zugeteilt.houndt'sche System?
Das glaube ich nicht recht. Die NR-Wahlordnung stellt immer auf die abgegebenen gültigen Stimmen ab, sowohl bei der Ermittlung der Wahlzahl für die Direktmandate als auch bei der 4-%-Grenze. Inwiefern also die ungültigen Stimmen irgendeine Rolle spielen sollten, ist für mich nicht erkennbar.
Wann und weswegen wurden die verurteilt?
Inwiefern also die ungültigen Stimmen irgendeine Rolle spielen sollten, ist für mich nicht erkennbar.
Du nicht?