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Gast
(Gelöschter Account)
Na eigentlich schon.
§96 Abs4 braucht genau einen Satz dafür
§96 Abs4 braucht genau einen Satz dafür
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Du verwirrst mich
Inwiefern solls einen Unterschied machen, ob die restlichen 900 Weiß, Nichtwähler oder irgendeine Mischkonstellation waren?
Trotzdem habe ich das Gefühl, dass Du ned wirklich weißt, wovon Du redest.Weil durch die Wahlbeteiligung die Wahlzahl festgelegt wird. Ist die Beteiligung niedrig werden die Mandate von den Stimmen her "billiger" für die Wahlwerber und es ist "leichter" Mandate zu kriegen.
Bei hoher Wahlbeteiligung ist es "schwieriger" weil "teurer"...
So hab ich des gmeint...
Also so viel ich weiß, berechnet sich die Wahlbeteiligung aus dem Verhältnis der Wahlberechtigten zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen, erst danach werden (für die Stimmenermittlung) die ungültigen Stimmen abgezogen.seh ich genauso..
schlagend sind die ungültigen nur bei der wahlbeteiligung
Das sind vor allem diejenigen, welche zu faul sind. Oder denen es einfach wurscht ist.Wenn schon Statement, dann als Nichtwähler.
Das liegt am Wahlrecht. Würde eine dem Anteil der Weißwähler ansprechende Anzahl von Sesseln im Parlament leer bleiben, dann sähe die Sache ganz anders aus. Denn grundsätzlich hat der Weißwähler ja eine bewusste Entscheidung getroffen. Wr war im, Gegensatz zum Nichtwähler, nicht einfach nur zu faul.Mag sein, aber als Weißwähler verhallt das Statement halt quasi ungehört im Nirvana.
hab i dejavu? außerdem hab i des gestern scho gsagt
Wieso? Dann müssten wir noch einmal wählen.Imo wäre ein Quorum eine bessere Lösung,
Was sagt denn eine ungültige Stimme aus? Dass jemand zu deppert war, den Stimmzettel richtig auszufüllen?Denn grundsätzlich hat der Weißwähler ja eine bewusste Entscheidung getroffen.
Also so viel ich weiß, berechnet sich die Wahlbeteiligung aus dem Verhältnis der Wahlberechtigten zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen, erst danach werden (für die Stimmenermittlung) die ungültigen Stimmen abgezogen.
Natürlich, es sollte ja auch nur eine Art "Denkzettel" sein.Wieso? Dann müssten wir noch einmal wählen.
Das kann halt der Nichtwähler im Grunde auch von sich behaupten.Das ist eine Proteststimme der Art "lieber gar keine Partei als irgendeine".
Aber als Nichtwähler gibt man eigentlich gar kein Statement ab, weil der Grund dafür ja nicht erkennbar ist. Das kann allgemeines politisches Desinteresse sein, das kann Faulheit sein, das kann ein Kater von einer Feier am Vortag sein, das kann am schönen wie auch am schlechten Wetter liegen, das kann eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall sein, das kann sein, dass man einen Angehörigen ins Spital bringen muss, oder dass ein naher Angehöriger verstirbt.Womit man eigentlich sagen müsste:
Wenn schon Statement, dann als Nichtwähler.