Adipositas - Anorexie

Ich kenn mich grad ganz ehrlich nicht aus, auf was du hinaus willst bzw. was du hier meinst.

wo sind deine Magersüchtigen mit denen du etwas machen willst ? Die werden sich vermutlich eher jemanden suchen - falls sie überhaupt interesse haben - der vielleicht ähliche Probleme hat oder zumindest mit dem Thema etwas anfangen kann oder vertraut ist.

wenn ich krank bin dann hab ich andere Sorgen als mich von dir gesund-vögeln zu lassen .
 
aber wenn sie real bewusst Magersüchtige in ihrem Kranksein triggern, machen sie sich strafbar.

Sag mal könntest du bitte ENDLICH aufhören so einen Unsinn zu verbreiten? Darf ich dann als Binge Eater den Fleischer meines Vertrauens wegen (ja wegen was denn eigentlich? Nenn mir doch bitte den relevanten § aus dem StGB hierzu) XXXX anzeigen, weil er durch den Anblick einer geilen Wurst meine Fleischeslust geweckt hat?
 
wo sind deine Magersüchtigen mit denen du etwas machen willst ? Die werden sich vermutlich eher jemanden suchen - falls sie überhaupt interesse haben - der vielleicht ähliche Probleme hat oder zumindest mit dem Thema etwas anfangen kann oder vertraut ist.

wenn ich krank bin dann hab ich andere Sorgen als mich von dir gesund-vögeln zu lassen .

Ok, jetzt hab ich dich. Wo hätte ich denn behauptet, dass ich sowas machen würde bzw. eben der Meinung bin, dass man solche Frauen "gesund vögeln" könnte? Kann es sein, dass du mich da grad verwechselst? Ich habe nur aufgezeigt, dass der von Marlene inkriminierte Straftatbestand einfach nicht erfüllt sein wird.
 
Wenn man das mag dann nicht aber da wird nicht viel Echo vorhanden sein, seitens der Magersüchtigen.

Also entweder wir zwei haben ein grundsätzliches Kommunikationsproblem oder ich bin irgendwie einfach zu bescheuert um inhaltlich zu verstehen was du mir sagen willst, denn meine Antwort drauf ist: Hääää???? ;)
 
Ich weiß was Magersucht ist und wie die Auswirkungen hiervon sind. (ich kenne/kannte mehrere Personen die unter dieser Krankheit litten und habe selbst deswegen ein gewisses Basiswissen und auf jeden Fall eine besondere Sensibilität für dieses Thema).
Es ändert aber nichts dran, dass es, im Gegensatz zu der von dir aufgestellten Behauptung, meiner Ansicht nach keine Straftat nach öst. Recht darstellt wenn man mit so einer Person Sex hat, einfach weil eben die relevanten Merkmale welche diesen Straftatbestand ausmachen nicht erfüllt sind. Punktum. Und nur darauf wollte ich hinaus, dir nämlich aufzeigen, dass du hier leichtsinnig mit Begriffen und Vorwürfen um dich geworfen hast ohne diese genügend zu kennen bzw. zu prüfen.

Die von mir gemeinten Kranken sind im Zweifel als nicht zustimmungsfähig anzusehen, wie z.B. es auch Minderjährige sind, wenn sich Erwachsene an sie ranmachen.

Und das auszunutzen und zu triggern ist ja gerade das perfide an solch einem "Fetisch".

Für Verharmlosungen habe ich auch wegen meines beruflichen Hintergrundes keinerlei Verständnis.
 
Die von mir gemeinten Kranken sind im Zweifel als nicht zustimmungsfähig anzusehen,

Im Zweifel gilt "in dubio pro reo" und nicht "Im Zweifel gehe ich von einer Schuld des Angeklagten aus". Und es MUSS, ich betone es MUSS, hier ein BEWUSSTES Handeln bzw. Ausnutzen durch den Angeklagten geben, dass die Frau nicht in der Lage ist die Tragweite ihrer Handlungen auf der sexuellen Ebene zu erkennen. Und DAS, ja DAS wirst du als Ankläger nur sehr sehr schwer bis gänzlich unmöglich beweisen können (ich erinnere dich gerne dran: Im Strafrecht liegt die Beweislast beim Ankläger!). Dein "Im Zweifel als nicht zustimmungsfähig anzusehen" ist hier vollkommener juristischer Wahnsinn, wenn du sowas als eine Legitimation für eine Verurteilung ansiehst! Ein Gericht hat nicht im Zweifel zu verurteilen, du konterkarierst hier grade eines DER Grundprinzipien unserer Rechtssprechung!
 
Im Zweifel gilt "in dubio pro reo" und nicht "Im Zweifel gehe ich von einer Schuld des Angeklagten aus". Und es MUSS, ich betone es MUSS, hier ein BEWUSSTES Handeln bzw. Ausnutzen durch den Angeklagten geben, dass die Frau nicht in der Lage ist die Tragweite ihrer Handlungen auf der sexuellen Ebene zu erkennen. Und DAS, ja DAS wirst du als Ankläger nur sehr sehr schwer bis gänzlich unmöglich beweisen können (ich erinnere dich gerne dran: Im Strafrecht liegt die Beweislast beim Ankläger!). Dein "Im Zweifel als nicht zustimmungsfähig anzusehen" ist hier vollkommener juristischer Wahnsinn, wenn du sowas als eine Legitimation für eine Verurteilung ansiehst! Ein Gericht hat nicht im Zweifel zu verurteilen, du konterkarierst hier grade eines DER Grundprinzipien unserer Rechtssprechung!

"in dubio pro reo" heißt im Zweifel für den Angeklagten", im übertragenen Sinn und aus der hier zugrunde gelegten medizinischen Sicht logischerweise für den Kranken. Zu seinem Schutz.

Du verwechselst da was.
 
"in dubio pro reo" heißt im Zweifel für den Angeklagten", im übertragenen Sinn und aus der hier zugrunde gelegten medizinischen Sicht logischerweise für den Kranken. Zu seinem Schutz.

Sag mal, hast du ein grundliegendes Logikproblem oder einfach nur ein Problem damit zuzugeben wenn du mal wo grundliegend falsch liegst oder eine Kombination von Beidem? Ich helfe dir mal bei Letzterem. Sprich mir ganz langsam nach "Mein Name ist Marlene, ich habe von juristischen Grundbegriffen keine Ahnung und daher habe ich versehentlich eine Straftat unterstellt wo diese aber aus mehreren Gründen nicht vorhanden ist. Ich habe meinen Irrtum eingesehen und werde daher diesen Fehler nicht mehr machen". Glaub mir, das ist nicht schwer. Jeder macht Fehler, auf seinem Irrtum aber zu bestehen und sich erkenntnisresistent zu zeigen, DAS wäre dann wiederum Dummheit. Und ich halte dich eigentlich nicht für dumm.
 
wenn ihm magersüchtige gefallen, dann kann man ihn deswegen nicht einsperren.

Ja, da stimme ich dir voll zu.

aber da wird es nicht so viele Magersüchtige geben die einen Magersüchtigen-Fetish teilen.
schließlich muss sie mit seinem Fetish dann umgehen.

Wenn ich im EF EINES gelernt habe, dann dass es nichts gibt das es nicht gibt ;) Diesen Fetisch gibt es mit Sicherheit, aber ob er so verbreitet ist und wo auch die Grenze zwischen "ich steh halt auf wirklich schlanke Frauen" und "Ich steh auf krankhaft untergewichtige Frauen" ist, das ist dann die Frage der Definition wo das Krankhafte beginnt.

scheint mir etwas konstruiert euer Fall da.

Ja und nein. Dass es diesen Fetisch gibt ist klar und nicht konstruiert, ob er so verbreitet ist, das ist dann nicht so klar.
 
Ja und nein. Dass es diesen Fetisch gibt ist klar und nicht konstruiert, ob er so verbreitet ist, das ist dann nicht so klar.

kenn mich nicht aus bei diesen Krankheiten aber es wäre denkbar, dass sexueller Mißbrauch ein Auslöser ist, damit wird es natürlich ultra-komplex.

dieses 'nicht gefallen wollen', Leute mit Borderline usw.
 
Sag mal, hast du ein grundliegendes Logikproblem oder einfach nur ein Problem damit zuzugeben wenn du mal wo grundliegend falsch liegst oder eine Kombination von Beidem? Ich helfe dir mal bei Letzterem. Sprich mir ganz langsam nach "Mein Name ist Marlene, ich habe von juristischen Grundbegriffen keine Ahnung und daher habe ich versehentlich eine Straftat unterstellt wo diese aber aus mehreren Gründen nicht vorhanden ist. Ich habe meinen Irrtum eingesehen und werde daher diesen Fehler nicht mehr machen". Glaub mir, das ist nicht schwer. Jeder macht Fehler, auf seinem Irrtum aber zu bestehen und sich erkenntnisresistenz zu zeigen, DAS wäre dann wiederum Dummheit. Und ich halte dich eigentlich nicht für dumm.

Wenn ich schreibe, dass Kranke im Zweifel als nicht zustimmungfähig anzusehen sind, liegt es doch wohl nahe, dass damit sein gesundheitlicher Zustand gemeint ist. Was hat das mit einem Strafrechts-Prozess zu tun?

Vom Stichwort "Zweifel" auf "in dibio pro reo" zu schließen ist eine falsche Kognition.

Wie gesagt, du verwechselst da was. Oder willst es nicht verstehen.
 
Und du hast das auf meine Aussage geantwortet bei der es um die juristische Sichtweise auf diese Thematik geht und dass deiner Meinung nach offenbar ein Straftatbestand erfüllt ist, weil die Konsensualfähigkeit beim Sex nicht gegeben sein kann und ein Sexpartner das klar erkennen muss und BEWUSST ausnutzt. Und das ist einfach in vielerlei Weise Unsinn.

Was hat das mit einem Strafrechts-Prozess zu tun?

Ja, DAS frage ich mich auch. Warum antwortest du dann mit diesem "Argument" auf mein Posting nachdem ich schon geschrieben habe, dass deine Aussage bezüglich der strafrechtlichen Relevanz schlicht Unfug ist? Du hüpfst hier von einem Punkt zum anderen, wo die Diskussion von meiner Seite eigentlich nur um die Unsinnigkeit deiner Aussage auf juristischer Ebene ging.
 
Und du hast das auf meine Aussage geantwortet bei der es um die juristische Sichtweise auf diese Thematik geht und dass deiner Meinung nach offenbar ein Straftatbestand erfüllt ist, weil die Konsensualfähigkeit beim Sex nicht gegeben sein kann und ein Sexpartner das klar erkennen muss und BEWUSST ausnutzt. Und das ist einfach in vielerlei Weise Unsinn.

Jeder normale Mensch bekommt Skupel angesichts wirklich todkrank aussehender Menschen. Nur Perverslinge offenbar nicht. Und nochmal: Solch einen "Fetisch" zu haben reicht als Entlastungsmoment nicht aus. Noch irrsinniger kann eine Ausrede nicht sein.

Ja, DAS frage ich mich auch. Warum antwortest du dann mit diesem "Argument" auf mein Posting nachdem ich schon geschrieben habe, dass deine Aussage bezüglich der strafrechtlichen Relevanz schlicht Unfug ist? Du hüpfst hier von einem Punkt zum anderen, wo die Diskussion von meiner Seite eigentlich nur um die Unsinnigkeit deiner Aussage auf juristischer Ebene ging.

Deine Kognition ist schlichtweg immer noch falsch. Verstehst du das nicht?
 

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