Adipositas - Anorexie

Jeder normale Mensch bekommt Skupel angesichts wirklich todkrank aussehender Menschen. Nur Perverslinge offenbar nicht. Und nochmal: Solch einen "Fetisch" zu haben reicht als Entlastungsmoment nicht aus. Noch irrsinniger kann eine Ausrede nicht sein.

Es mag moralisch verwerflich sein, aber das bedeutet nicht, dass es auch strafrechtlich relevant ist. Bitte lerne den Unterschied zwischen Moral und Recht. Darüber haben sich schon sehr viele Rechtsphilosophen sehr viele Gedanken gemacht.

Deine Kognition ist schlichtweg immer noch falsch. Verstehst du das nicht?

Nein, weil wir offensichtlich von zwei vollkommen unterschiedlichen Dingen reden:
- ICH will dir dauernd klar machen, dass eine (deiner Ansicht nach) moralisch verwerfliche Tat nicht gleichzeitig auch eine strafrechtlich vorwerfbare Tat ist und deine Aussage, dass dies de jure einen sexuellen Missbrauch darstellt einfach Unsinn ist.
- Von was DU redest, ja, das ist mir ein Rätsel, denn du konntest meine Argumente bezüglich der Relevanz in Sachen Strafrecht bisher nicht widerlegen bzw. hast du versucht welche zu liefern, sondern du springst dann nur im Kreis herum.
 
dann müsste Sex mit Magersüchtigen unter Strafe stehen .

Was aber eben nicht der Fall ist. Jedenfalls nicht per se und der Gesetzgeber würde wohl auch kaum ein so eng determiniertes Gesetz formulieren. Der Telos des §205 StGB ist meiner Ansicht nach klar (und eben nicht zu eng, denn sowas will man im Recht eigentlich gar nicht) genug definiert um so eine Thematik abzudecken.
 
Es mag moralisch verwerflich sein, aber das bedeutet nicht, dass es auch strafrechtlich relevant ist. Bitte lerne den Unterschied zwischen Moral und Recht. Darüber haben sich schon sehr viele Rechtsphilosophen sehr viele Gedanken gemacht.



Nein, weil wir offensichtlich von zwei vollkommen unterschiedlichen Dingen reden:
- ICH will dir dauernd klar machen, dass eine (deiner Ansicht nach) moralisch verwerfliche Tat nicht gleichzeitig auch eine strafrechtlich vorwerfbare Tat ist und deine Aussage, dass dies de jure einen sexuellen Missbrauch darstellt einfach Unsinn ist.
- Von was DU redest, ja, das ist mir ein Rätsel, denn du konntest meine Argumente bezüglich der Relevanz in Sachen Strafrecht bisher nicht widerlegen bzw. hast du versucht welche zu liefern, sondern du springst dann nur im Kreis herum.

Ich habe doch gerade geschrieben, dass ein normaler Mensch erkennt, wenn er es mit einer schutzbdürftigen, kranken, sichtbar verstörten, erkennbar nicht zustimmungsfähigen Person zu tun hat und diesen Zustand nicht ausnutzen wird. Wer jedoch gerade diesen Zustand für sexuelle Handlungen ausnutzt, macht sich des Missbrauchs/ der Vergewaltigung strafbar.

Ich weiß nicht, was daran "Unsinn" sein soll.
 
Ich habe doch gerade geschrieben, dass ein normaler Mensch erkennt, wenn er es mit einer schutzbdürftigen, kranken, sichtbar verstörten, erkennbar nicht zustimmungsfähigen Person zu tun hat und diesen Zustand nicht ausnutzen wird. Wer jedoch gerade diesen Zustand für sexuelle Handlungen ausnutzt, macht sich des Missbrauchs/ der Vergewaltigung strafbar.

Nein, tut er nicht. Punktum. Und bitte hör endlich damit auf irgendwelche juristischen Begriffe wie "Missbrauch" oder "Vergewaltigung" zu verwenden, wenn du einfach absolut keine Ahnung davon hast wie Straftatbestände zu subsumieren sind. Du verbreitest Unsinn und bist einfach rechtlich vollkommen ahnungslos und willst das partout nicht einsehen.
 
Es mag moralisch verwerflich sein, aber das bedeutet nicht, dass es auch strafrechtlich relevant ist. Bitte lerne den Unterschied zwischen Moral und Recht. Darüber haben sich schon sehr viele Rechtsphilosophen sehr viele Gedanken gemacht.

Nein, tut er nicht. Punktum. Und bitte hör endlich damit auf irgendwelche juristischen Begriffe wie "Missbrauch" oder "Vergewaltigung" zu verwenden, wenn du einfach absolut keine Ahnung davon hast wie Straftatbestände zu subsumieren sind. Du verbreitest Unsinn und bist einfach rechtlich vollkommen ahnungslos und willst das partout nicht einsehen.

Ehrlich gesagt, dein Versuch, hier den Anschein des juristisch Versierten zu erwecken, geht momentan voll in die Hose.

Das wars jetzt auch mit dir. Mir wirds zu dumm.

:winke:
 
da greift man sich an den kopf, was ihr bitte magersüchtigen für seltsame schemas, konzepte oder "besonderheiten" aufdichtet !

magersüchtige leiden unter einer üblen bewusstseinstörung in bezug auf ihrem körper, ähnlich gravierend (natürlich grundlegend verschieden, ich vergleiche hier nur die schwere der störung) mit selbstmutilation (zB was oft leider als "Ritzer" betitelt wird), oder noch schlimmer, die störung die dann per proxy auf andere projeziert wird, also zb münchhausen syndrom by proxy.
was aber all diese personen zusammen haben, ist das sie vom gesetzgeber als zurechnungsfähig per se angesehen werden, das heisst sie sind absolut in der lage, kognitiv die handlung von sex zu begreifen, und deren konsens zu geben.
gibt es eine möglichkeit, eine frau mit einer der vielen im thread erwähnten geistesstörungen, missbräuchlich zum sex zu zwingen? selbstverständlich, so wie es auch mit jeder anderen frau möglich ist. die geistesstörung gibt auch, zugegeben, weitere möglichen szenarien ins spiel, zB bei einer störung, bei der die frau krankhaft zunehmen will, sie entsprechend zu unterstützen, ja auch noch anzufeuern (das wird dann strafrechtlich womöglich als fahrlässig angesehen). bei anorexie wäre das pendant also einer, der die arme auch noch absichtlich hungern lässt (oder sonstige purging aspekte), ihr zuredet, dass sie schon wieder soviel gegessen hat (obwohls nix war) etc etc.

all das, @Mitglied #391280 , ist nicht nur korrekterweise, wie du sagst, moralisch verwerflich, sondern auch gesetzlich tatsächlich strafrechtlich verfolgbar.
aber der sex selbst, bekommt nur missbräuchliche anzüge (strafrechtlich, wohlgemerkt ! moralisch steht es dir frei, ganz klar deine eigene meinung/sicht zu haben), wenn er in zusammenhang mit einer der strafrechtlich relevanten punkte, die erwähnt wurden, steht!
dann, ja, kann der sex selbst auch schon vor gericht als missbrauch durchgehen.
aber _ohne_ diesen punkten, und natürlich immer mit der vorraussetzung, dass die dame auch ihren konsens bestätigt (wenn sie plötzlich behauptet, sie wollte gar nicht, dann wirds für den mann düster, da geb' ich dir recht), was wir aber ja hier die ganze zeit für die diskussion als klar so hinstellen (denn wenn sie ja behauptet, nein gesagt zu haben, dann ist der missbrauch ja auch ohne jeglicher geistesstörung, immer noch gegeben), ohne dem, liegt einfach, aus rechtlicher sicht, kein missbrauch vor.
dazu müsste, direkt spezifisch, diese krankheit mit einer bevormundung (nicht zurechnungsfähig) einhergehen, und das tut es nicht (anorexie ist keine meldepflichtige erkrankung, bei der man notfalls eingesperrt wird).

wie gesagt ... moralisch kann man zwar ausdiskutieren, aber schlussendlich sind da wohl alle (derzeitigen) meinungen hier auf ihre eigene art und weise legitim.
aber gesetz ist, entgegen eines populären irrglaubens, keine auslegungssache von uns, sondern schwarz und weiss im gesetzesbuch mit all seinen annexen festgehalten. da gibts kein rütteln.
 
naja … so is nicht, die haben da schon Interpretationsfreiraum .

"die" wären in dem fall, die richter, da gebe ich dir recht.
allerdings kann ich dir aus viel zu viel naher erfahrung sagen, dass richtern viel wichtiger ist, das gesetz korrekt und ordnungsgemäss zu exekutieren (ois hot sei ordnung bei uans! :D ), als irgendwelche "neu-interpretationen" zuzulassen, die diese so wichtige gesetzespassage plötzlich für jeden zukünftigen fall ganz anders aussehen lässt ... bei uns werden zwar präzedenzfälle nicht automatisch zu gesetz/richtlinie, wie die amis es gern machen, aber als "richtwert" nimmt sichs ein richter bei seiner entscheidung trotzdem gern ... das verführt eben dazu, "vorsichtig" mit solchen neuen ansichten zu sein ...

schlechte karten, für einen fall, bei dem die frau dann vor gericht sagt, es war einvernehmlicher sex (davon gehen wir wie gesagt deswegen aus, weils ja sonst klar ist, was abrennen wird, wenn ja die frau eben behauptet, dass sie nein gesagt hat, da brauchts keine argumente von wegen geisteszustand mehr).
 
un dich zu unterstützen hast du in diesem thread sendeschluss.
Ihr sperrts in DIESEM Thread echt die @Mitglied #391280 ???:kopfklatsch:
Anstatt den ganzen Drecksthread dicht zu machen??? :kotzen:
Na wenigstens ist die Diskussion damit vorbei und der Scheiß gerät in Vergessenheit.
:mad::grantig::down:

Edit: Ja ich weiß den Thread dichtmachen macht den TE und die anderen leider auch nicht weg... aber :kotzen:
 
Ihr sperrts in DIESEM Thread echt die @Mitglied #391280 ???

mir ist nicht entgangen, dass du auf der moralischen seite emotional (und rational möglicherweise auch) ganz ihrer meinung warst, und das ist auch gut so, die meinung hat definitiv sowohl generell ihre daseinsberechtigung, als auch ganz legitim im thread selbst.
marlene hat aber, warum auch immer, die ganze zeit von einem strafrechtlich verfolgbarem missbrauch gesprochen ... wieso ist das so ein problem, einzusehen, dass so eine - "salopp" ausgedrückt - offensichtliche unwahrheit, scharen von "besserwissern" an land ziehen wird, die den, für sie offensichtlichen, fehler aufzeigen werden, und gegebenenfalls auch mit zitaten aus den gesetzespassagen entsprechend zu untermauern?

ich mein, was genau hat man sich da erwartet? das man sagt "ja eigentlich sagt das gesetz was anderes, aber ja, da wir das genauso moralisch verwerflich finden, ändern wir jetzt unsere interpretation vom gesetz einfach, und ab jetzt sagt es das eben auch, eigentlich ... ja... " ??

wenn das die erwartete reaktion war ... hut ab ...
 
marlene hat aber, warum auch immer, die ganze zeit von einem strafrechtlich verfolgbarem missbrauch gesprochen ... wieso ist das so ein problem, einzusehen, dass so eine - "salopp" ausgedrückt - offensichtliche unwahrheit, scharen von "besserwissern" an land ziehen wird, die den, für sie offensichtlichen, fehler aufzeigen werden, und gegebenenfalls auch mit zitaten aus den gesetzespassagen entsprechend zu untermauern?
Die EINMALIGE Handlung Sex mit einer anorexischen Frau zu haben ist vielleicht keine strafbare Handlung.
Jedoch in einer Beziehung mit so einer Frau zu sein und ihr Körperbild bzw ihren Selbsthass auf ihren Körper zu unterstützen indem man sie wahlweise darin bestärkt wie sie aussieht oder sogar noch negativ auf sie einwirkt NOCH weniger zu essen zB oder noch mehr abzunehmen (sowohl über einen längeren Zeitraum als eigentlich auch schon durch die Bestätigung ihr beim Sex zB zu sagen wie geil ihre Beckenknochen sind oÄ)... erfüllt GENAU den Strafbestand.

Und nochmals das "Frauen mit 3 Titten Beispiel!". Mit einer Frau mit Brustkrebs zu schlafen FALLS das irgendwie so aussähe wie eine 3te Brust (und ich weiß dass das keine realistische Darstellung ist)... wäre eine Sache! Diese Frau dann aber darin zu bestärken bloß keine Chemo oder Operation zu machen um das entfernen zu lassen weil sowas ja soooo geil aussieht???
Wäre in dem Fall wahrscheinlich nicht strafbar weil besagte Frau frei wäre sich selbst zu entscheiden und keine geistigen Einschränkungen hat. Aber moralisch so ziemlich die gleiche Situation!

Und was Anorexie betrifftt:
Eine Frau (oder ein Mann) mit Anorexie BRAUCHT Bestätigung von außen, vom Bekannten&Freundeskreis und vor ALLEM vom Partner oder vom Sexualpartner die dem gestörten Selbstbild WIEDERSPRICHT:!: und ihr/ihm klarmacht dass MEHR Gewicht und MEHR Essen gesund und notwendig ist. Jede Handlungsweise die eben die STÖRUNG auch noch dadurch füttert dass dieser Körpertyp idealisiert wird oder gar noch verschlimmert... IST Misshandlung von Kranken.
Das Selbstbild dieser Menschen ist schon komplett im Eimer und eben per Deffinition total gestört!
Dieses kaputte, als Krankheit deffinierte und tendentiell TÖDLICHE Körperbild auch noch zu unterstützen und bestätigen oder GAR VERSCHLIMMERN ist dermaßen verdammenswert in meinen Augen das ich mit Menschen die das täten.... ladida :lalala:... ich will wie gesagt jeden Kontakt mit der Staatsanwaltschaft bzw dem BKA vermeiden. Deswegen beende ich diesen Satz nicht. Denkt euch einfach was aus! Vielleicht würd ich mit diesen Leuten ja gern mal Tennis spielen gehen oder so...:down:

Und ich nehme an @Mitglied #391280 , ich und ein paar wenige andere wissen das. Und wissen auch um den Wert von menschlichem Leben, wissen was Liebe für einen Menschen heißt (den Wunsch jemand anderen glücklich und gesund zu sehen) und verstehen ein bisschen was von geistigen Einschränkungen oder Krankheiten. Andere "Menschen" die hier posten scheren sich wiederum nur um ihre eigene Triebbefriedung und rechtfertigen das auf HAARSTRÄUBENDSTE Art und Weise. Aber mit diesen "Menschen" muss man wohl leider leben... bis sie irgendwann zu weit gehen mit ihrem Egoismus, ihrer Rücksichtslosigkeit und ihre Vorlieben tatsächlich ausleben und eine gestörte Frau auch noch in ihrer Störung bestärken und vielleicht jeden Therapieerfolg zunichte machen oder FALLS sie es wirklich schaffen mit so einer Frau jemals in einer Beziehung zu landen langsam zusehen wie ihre Organe versagen.
Ist diesen "Menschen" wahrscheinlich auch egal solange die Muschi noch warm ist (was Feuchtigkeit betrifft kann, und muss man wahrscheinlich, ja eh mit Gleitmittel nachhelfen).

Edit: Und ich poste das jetzt nur noch weil hier eine Stimme der Vernunft und der Menschlichkeit und jemand mit EIGENEN Erfahrungen mit dieser Thematik in meinen Augen schmerzlich fehlt nachdem OHNE SCHEISS @Mitglied #391280 aus dem Thread verbannt wurde. Ich mein was geht da falsch?
 
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Die EINMALIGE Handlung Sex mit einer anorexischen Frau zu haben ist vielleicht keine strafbare Handlung.
Jedoch in einer Beziehung mit so einer Frau zu sein und ihr Körperbild bzw ihren Selbsthass auf ihren Körper zu unterstützen indem man sie wahlweise darin bestärkt wie sie aussieht oder sogar noch negativ auf sie einwirkt NOCH weniger zu essen zB oder noch mehr abzunehmen (sowohl über einen längeren Zeitraum als eigentlich auch schon durch die Bestätigung ihr beim Sex zB zu sagen wie geil ihre Beckenknochen sind oÄ)... erfüllt GENAU den Strafbestand.

das steht mehrfach im thread von mir und anderen, das der fall dann selbstverständlich missbrauch wäre ... aber um so einen fall geht es weder im anfangspost, noch sonstwie in der legalen debatte.
marlene hat explizit immer wieder daraufhingewiesen, dass allein das verlangen danach, mit einer frau mit dieser abnormalen körperlichen erscheinung, sex zu haben, strafrechtlich gesehen, missbrauch ist.
(edit : besser gesagt, dass der sex zu diesem missbrauch wird, wenn eben das verlangen dabei war, nur um missverständnisse vorzubeugen).

nochmal ... um genau die fälle, bei denen der mann überhaupt keine negativen einflusse auf die frau hat, sondern sie sogar vermutlich versucht endlich dazu zu bringen, hilfe anzunehmen, und was daran zu ändern, der aber dennoch für seine frau sexuelle reize verspürt, und meinetwegen sogar wie der TE einen gesteigerten (!) sexuellen reiz durch den umstand verspürt, geht es ja eben die ganze zeit!
denn genau diesen (meinetwegen seltenen) fällen will marlene um jeden preis (gefragt wurde sie ja oft genug, ob sie das so meint) die freiheit auf sexualität absprechen, einerseits durch rechtliche konsequenzen für die männer (weils eben dann rechtlich missbrauch wäre), und andererseits durch die bevormundung der frau, die dann scheinbar in marlenes augen nicht mehr entscheiden kann, ob sie sex haben darf.

gehts noch?
wir haben hier, in dem punkt, alle dasselbe ziel (nämlich gerechten schutz vor missbrauch, zB durch negative anteilnahme am problem durch den partner), da bin ich mir sicher !
aber sicher nicht zu dem preis, dass paare, bei denen ein partner, diese erkrankung hat, aber sonst (unterstützung, fürsorge, liebe etc) alles passt, sex legal in eine grauzone rutscht !

anstatt dir sorgen zu machen, wie "haarsträubend" die art und weise ist, wie sich "hier" (ned wirklich, aber egal) irgendwelche leute ihren fetish schönreden, solltest du dir lieber gedanken machen, wie "haarsträubend" die idee ist, über leichen (völlig normale paare, bei denen ein partner krank ist, und die sex haben) zu gehen, um etwas zu beschützen, was eh schon (!) per se beschützt ist, weil in den fällen ja der tatbestand der straftat sehr wohl gegeben ist, und dadurch das gesetz eh schon längst eingreifen kann (sofern ein kläger da ist, aber das gilt eh überall).

das ist emotionaler nonsens !
 
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