da greift man sich an den kopf, was ihr bitte magersüchtigen für seltsame schemas, konzepte oder "besonderheiten" aufdichtet !
magersüchtige leiden unter einer üblen bewusstseinstörung in bezug auf ihrem körper, ähnlich gravierend (natürlich grundlegend verschieden, ich vergleiche hier nur die schwere der störung) mit selbstmutilation (zB was oft leider als "Ritzer" betitelt wird), oder noch schlimmer, die störung die dann per proxy auf andere projeziert wird, also zb münchhausen syndrom by proxy.
was aber all diese personen zusammen haben, ist das sie vom gesetzgeber als zurechnungsfähig
per se angesehen werden, das heisst sie sind absolut in der lage, kognitiv die handlung von sex zu begreifen, und deren konsens zu geben.
gibt es eine möglichkeit, eine frau mit einer der vielen im thread erwähnten geistesstörungen, missbräuchlich zum sex zu zwingen? selbstverständlich, so wie es auch mit jeder anderen frau möglich ist. die geistesstörung gibt auch, zugegeben, weitere möglichen szenarien ins spiel, zB bei einer störung, bei der die frau krankhaft zunehmen will, sie entsprechend zu unterstützen, ja auch noch anzufeuern (das wird dann strafrechtlich womöglich als fahrlässig angesehen). bei anorexie wäre das pendant also einer, der die arme auch noch absichtlich hungern lässt (oder sonstige purging aspekte), ihr zuredet, dass sie schon wieder soviel gegessen hat (obwohls nix war) etc etc.
all das,
@Mitglied #391280 , ist nicht nur korrekterweise, wie du sagst, moralisch verwerflich, sondern auch gesetzlich tatsächlich strafrechtlich verfolgbar.
aber der sex selbst, bekommt nur missbräuchliche anzüge (strafrechtlich, wohlgemerkt ! moralisch steht es dir frei, ganz klar deine eigene meinung/sicht zu haben), wenn er in zusammenhang mit einer der strafrechtlich relevanten punkte, die erwähnt wurden, steht!
dann, ja, kann der sex selbst auch schon vor gericht als missbrauch durchgehen.
aber _ohne_ diesen punkten, und natürlich immer mit der vorraussetzung, dass die dame auch ihren konsens bestätigt (wenn sie plötzlich behauptet, sie wollte gar nicht, dann wirds für den mann düster, da geb' ich dir recht), was wir aber ja hier die ganze zeit für die diskussion als klar so hinstellen (denn wenn sie ja behauptet, nein gesagt zu haben, dann ist der missbrauch ja auch ohne jeglicher geistesstörung, immer noch gegeben), ohne dem, liegt einfach, aus rechtlicher sicht, kein missbrauch vor.
dazu müsste, direkt spezifisch, diese krankheit mit einer bevormundung (nicht zurechnungsfähig) einhergehen, und das tut es nicht (anorexie ist keine meldepflichtige erkrankung, bei der man notfalls eingesperrt wird).
wie gesagt ... moralisch kann man zwar ausdiskutieren, aber schlussendlich sind da wohl alle (derzeitigen) meinungen hier auf ihre eigene art und weise legitim.
aber gesetz ist, entgegen eines populären irrglaubens, keine auslegungssache von uns, sondern schwarz und weiss im gesetzesbuch mit all seinen annexen festgehalten. da gibts kein rütteln.