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das trifft hier eh nicht zu. die gesetzespassage beinhaltet schon den teil mit kranken menschen auch, allerdings wird da natürlich spezifiziert, unter welchen vorraussetzungen das zutrifft (das sieht man auf wikipedia selbst aber auch, wenn man den entsprechenden referenzen folgt). esstörungen kommen da selbstverständlich nicht vor.
wie gesagt ... so, wie die beiden hier das gesetz interpretiert haben, würde praktisch eine an magersucht erkrankte frau, nicht mit ihrem ehemann schlafen können, wenn dieser durch ihr (abnormales) erscheinungsbild spezifisch erregt wird, weil das dann den tatbestand einer straftat darstellen würde
ich hab kein problem damit, grundsätzlich auf "grenzen" hinzuweisen, ich hab selbst ja erwähnt, dass ich das verlangen (!), einen körper der libido wegen in eines der extreme (egal welches) zu pushen, für bedenklich halte (milde ausgedrückt).
aber der schmarrn mit "wennst auf superdürre stehst, begehst du fast schon sexuellen missbrauch" ... das gehört auf atv/rtl2 ... hier passt das nicht her.
Anorexie ( Magersucht ) ist eine sowohl körperlich als auch psychisch schwere Erkrankung, im fortgeschrittenen Stadium lebensbedrohlich und nicht mehr "nur eine Essstörung". Nicht umsonst befinden sich Betroffene oft monatelang in stationärer Behandlung um deren Leben zu retten.
Sich das zum sexuellen Fetisch zu machen ist ganz was anderes als der Beischlaf eines Ehepaares.
Und wer derart Kranke zur Befriedigung seiner sexuellen Perversion ausnutzt macht sich eindeutig des sexuellen Missbrauchs strafbar.
Das mal generell dazu, ohne jetzt näher auf den TE eingehen zu wollen.
Wie oft das tatsächlich geschieht oder nur als Fantasie, bzw. als bildliche Wichvorlage bei Männern dient, ist eine andere Frage.
Zu verharmlosen gibt es da jedenfalls nichts. Hier ist in der TE auch nicht von "superdürren" die rede, sondern von Magersüchtigen. Wie sowas ausieht, kanns du ja mal googlen.