Anzeige wegen Geheimprostitution: Was nun?

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@MeisterPropper, Benno
Ich möchte hier nicht über die Ermittlungen schreiben, das ist ein anderes Thema. Bei Interesse schicke dir aber zur Info eine PM, aber ohne in Details zu gehen.

@crunk
Wir wollen hier keine Rechtsdebatte führen, siehe Seite 1. Daher nur so viel ("Erfahrungsbericht"): Es kann mir nicht nur nachgewiesen werden, dass ich keine Gewinnabsichten habe, sondern ich gebe das sogar freiwillig zu und möchte dies auch beweisen. Selbstverständlich sind die Einnahmen und Ausgaben bei einem Hobby insgesamt zu sehen ... in einer anderen Angelegenheit hat das Finanzamt dies bei meinem Mann nicht so gesehen (Einnahmen versteuern, Ausgaben nicht anrechnen) und ist vom VwGH korrigiert worden.

@Benno
Das war ja gerade meine Frage: Wie sehen die Erfahrungen von Hobbyhuren beim Nachweis aus, dass sie keine Gewinnabsichten haben.

Immerhin ist es ein gesellschaftliches Phänomen, dass es Frauen gibt, die sich als Hure fühlen wollen, aber keine Erwerbsabsicht haben. Bestes Beispiel ist die historische Lycisca, d.h. Valeria Messalina, Gattin des römischen Kaisers Tiberius Claudius. Sie war als Hure in einem Bordell anschaffen, hat also für Sex Geld genommen, aber war ganz offensichtlich ohne Erwerbsabsicht. Wenn sie etwas wollte, hat sie es sich einfacher besorgt: Hinrichtung des Vorbesitzers & Beschlagnahmung.
 
Es ist irrelevant ob eine Gewinnabsicht besteht - zumindest im steuerlichen Sinne, da du ja Einkünfte erzielt hast. Ansonsten könnt ich mich ja vor jeder Versteuerung drücken in dem ich die Gewinnabsicht bestreite. Beim Strafrecht kannst eventuell von gewerblicher Vergehen in einen anderen, milder beurteilten Straftatbestand rutschen, was natürlich günstig wäre.
 
@MeisterPropper, Benno
Ich möchte hier nicht über die Ermittlungen schreiben, das ist ein anderes Thema. Bei Interesse schicke dir aber zur Info eine PM, aber ohne in Details zu gehen.


... besteht keine Notwendigkeit - denn ich habe geschrieben, dass du wegen anderer Ermittlungen nicht belangt werden kannst, somit ich der Meinung bin, dass dich nur jemand der dich kennt angezeigt haben kann.

Ich gehe unvoreingenommen davon aus, dass dein Diskussionsthema der Wahrheit entspricht
 
@powerfrau
Da war keine Anzeige von einem Kunden, sondern ich bin im Netz für eine andere Ermittlung hängen geblieben ...
Kann das dann aber so hobby sein wenn man da bei anderen hängen bleibt :fragezeichen:
 
@mobilis
Der Terminkalender ist natürlich nicht nur wegen der Stammkunden voll ... ich denke, auch du hast mehr als genug berufliche Termine, und nur wenig Zeit für diskrete Abenteuer.
Bei einem Dreier bezahlt mich natürlich jeder der Herren, also auch mein Mann, wenn er mitmacht. Schließlich bin ja ich die Hure. Allerdings wollen mich die Gäste nicht teilen!

@crank
Klar werde ich einen Verlust nachweisen, doch für die Definition der Prostitution im Strafverfahren scheint wohl die Absicht (Zweck) wichtig zu sein
 
Danke an alle, die für mich den Advocatus Diabolis gespielt haben. Ich muss jetzt zu einem Meeting (ich habe ja doch auch einen Job) und sehe später wieder nach!
 
Ja strafrechtlich ist es für dich wichtig von der Gewerblichkeit wegzukommen, sonst hast auf gut Deutsch "den Scherben auf". Das Problem ist nur, daß man da recht schnell reinrutscht sobald man regelmäßig Geld oder Geschenke für diese Dienstleistung nimmt, da reichen manchmal sogar Kleinigkeiten aus. Da würd ich mich mit einem seeeeeeeeehr guten Anwalt wappnen.

Das Finanzamt ist eh die geringste Sorge, mit denen kann man sich sicher irgendwie einigen.
 
Wie sehen die Erfahrungen von Hobbyhuren beim Nachweis aus, dass sie keine Gewinnabsichten haben.
Wahrscheinlich ähnlich günstig wie die von gelernten Maurern, die nur bissl Geld genommen haben, weil sie einem Bekannten beim Häuslbauen geholfen haben! ;)


Immerhin ist es ein gesellschaftliches Phänomen, dass es Frauen gibt, die sich als Hure fühlen wollen, aber keine Erwerbsabsicht haben.
Dann sollen sie´s halt ohne Kohle verlangen machen! ;) Geht ja auch! Oder nicht? :shock:

Denn ob´s nu Absicht ist oder nicht: Kohle gegen Leistung ist Erwerb. ;)


Sie war als Hure in einem Bordell anschaffen, hat also für Sex Geld genommen, aber war ganz offensichtlich ohne Erwerbsabsicht.
Naja, als Kaiserin kann man sich´s vielleicht auch leichter richten. :roll: Und nur, weil´s in ´nem Bordell auf Teufel komm raus gefickt hat, heißt das noch lange nicht, dass sie auch tatsächlich Geld dafür genommen hat. ;) Wie Du schon schriebst: sie hat sich einfach besorgt, was sie brauchte. ;)
 
... ich denke, auch du hast mehr als genug berufliche Termine, und nur wenig Zeit für diskrete Abenteuer.

Aber geh, mein Leben ist ein ganzes Abenteuer, da brauch und will ich keine anderen Damen weder gewerbliche, noch welche die es aus Hobby machen und schon gar keine diskreten, hab zuhause nix zum verheimlichen :roll:

Mobilis
 
Beim Strafrecht kannst eventuell von gewerblicher Vergehen in einen anderen, milder beurteilten Straftatbestand rutschen, was natürlich günstig wäre.

Illegale Prostitution (Im Sinne des Wiener Prostitutionsgesetzes)ist eine Verwaltungsübertretung. D.h. bei Bezahlung der Verwaltungsstrafe folgt keine Eintragung ins Strafregister.
 
Illegale Prostitution (Im Sinne des Wiener Prostitutionsgesetzes)ist eine Verwaltungsübertretung. D.h. bei Bezahlung der Verwaltungsstrafe folgt keine Eintragung ins Strafregister.

ich hab eine Bekannte, welche unangemeldet diesem Gewerbe nachgeht und bisher zweimal etwa 150.- EUR Strafe bezahlt hat
 
Illegale Prostitution (Im Sinne des Wiener Prostitutionsgesetzes)ist eine Verwaltungsübertretung. D.h. bei Bezahlung der Verwaltungsstrafe folgt keine Eintragung ins Strafregister.

In dem Fall hast du recht, ja - ich hab auch gerade jetzt erst das StGB konsultiert, das hat mit Strafrecht genau nix zu tun - wenns eine bloße Verwaltungsübertretung ist wird net viel rauskommen - Geldstrafe und aus.
 
ich hab eine Bekannte, welche unangemeldet diesem Gewerbe nachgeht und bisher zweimal etwa 150.- EUR Strafe bezahlt hat

Bei einer Höchststrafe von € 2000 (im Wiederholungsfall) eine Okkasion........
 
mit Kommentaren muss ich mich diesbezüglich zurückhalten, da sie zu meinem Freundeskreis zählt

Warum ? kennt sie dich hier, wenn ja ist es ok, aber .... deine Meinung würd mich interessieren, wie du das siehst, notfalls auch per PN.

Mobilis
 
Warum ? kennt sie dich hier, wenn ja ist es ok, aber .... deine Meinung würd mich interessieren, wie du das siehst, notfalls auch per PN.

Mobilis

sie schreib nicht in diesem Forum, sie hat auch kein Internet

ich finde es NICHT ok, auch teilweise ihre umstände nicht und welche Einkünfte sie sonst noch bezieht, aber mehr möchte ich mich darüber nicht äussern - auch nicht per PN
 
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