Anzeige wegen Geheimprostitution: Was nun?

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Weide er sich nicht an der Unkenntniss anderer und lache er nicht so unverschämt
 
das ganze is ja nun schon ein bissel her... was ist denn daraus geworden?

Das Verwaltungsstrafverfahren wurde von der zuständigen Behörde eingestellt, immerhin lag eine Menschenrechtsverletzung vor ... in Österreich!

Ich bin somit eine amtlich zertifizierte Hobbyhure ... aber deshalb bitte nicht meine Mailbox überquellen lassen, denn durch meinen Job komme ich nur sehr selten zum Ausleben meines Hobbies. Gerade momentan ist es im "bürgerlichen Beruf" recht stressig, daher :winke::winke::winke:
 
also ich finde das richtig das du erwischt bist!hurra!
Ich kann nicht geheim arbeiten ich muss auch mein steuer zahlen!!!
 
Das Verwaltungsstrafverfahren wurde von der zuständigen Behörde eingestellt, immerhin lag eine Menschenrechtsverletzung vor ... in Österreich!

Ich bin somit eine amtlich zertifizierte Hobbyhure ... aber deshalb bitte nicht meine Mailbox überquellen lassen, denn durch meinen Job komme ich nur sehr selten zum Ausleben meines Hobbies. Gerade momentan ist es im "bürgerlichen Beruf" recht stressig, daher :winke::winke::winke:


Nur aus neugiere. Worauf hast Du dich berufen? Ich finde an der Sache nichts Menschenrechtsverletzendes. Ist jetzt echt kein Vorwurf. Möchte es aber gerne wissen, da ich mich ja auch darauf berufen könnte.
 
also ich finde das richtig das du erwischt bist!hurra!
Ich kann nicht geheim arbeiten ich muss auch mein steuer zahlen!!!

Ja, aber Du hast auch etwas von Deiner Steuer. Prostituierte sind weder sozial- noch arbeitslosenversichert, obwohl sie Steuern zahlen. Und Du kannst einen Vertrag, kanns somit das Entgelt einklagen. Eine Prostituierte nicht, da das was sie tut sittenwidrig ist. Sprich man kann keinen Vetrag abschließen und darauf pochen. Wenn diese Punkte geklärt wären, dann zahle ich mit vergnügen Steuern.

P.S. natürlich kann eine Prostituierte auch ihre neuen Brüste nicht absetzten.
 
Ich finde an der Sache nichts Menschenrechtsverletzendes. Ist jetzt echt kein Vorwurf. Möchte es aber gerne wissen ...

Unten zur freundlichen Kenntnisnahme eines der in meinem Fall verletzten Grundrechte (Quelle: Counseil de l’Europe, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, version allemande, siehe auch die Homepage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte), mit den relevanten Passagen in Fettdruck:

Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

1 Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.

2 Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
 
Unten zur freundlichen Kenntnisnahme eines der in meinem Fall verletzten Grundrechte (Quelle: Counseil de l’Europe, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, version allemande, siehe auch die Homepage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte), mit den relevanten Passagen in Fettdruck:
Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

1 Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.

2 Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist

Kontrollen sind gesetzlich vorgehen


die öffentliche Ruhe und Ordnung,

Ich weiß nicht, ob die öffentliche Ruhe und Ordnung nicht dadurch gefährdet ist, dass wir Anzeigen aufgeben

das wirtschaftliche Wohl des Landes,
Na, ja wenn man keine Steuern zahlt und Einnahmen hat, dann hat das Land schon einen wirtschaftlichen Nachteil

die Verteidigung der Ordnung

und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen,

Allgemein wird ja angenommen, dass mit den Prostituierten strafbare Handlungen einhergehen

zum Schutz der Gesundheit und der Moral

Ohne Kontrollkarte kein Schutz der Gesundheit und Prostitution ist nach wie vor sittenwidrig

oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

Klar, dass die Hausbewohner nicht sonderlich erbaut sind, wenn hunderte Männer in einer Wohnung ein und aus gehen.

Bitte dich um den genauen Wortlaut des Urteils. Für mich ist die Begründung wichtig. Da mein Anwalt sagt, dass dies keine Menschenrechtsverletzung ist. Da ich dadurch, dass ich Anzeigen aufgebe und Kunden in meine Wohnung bitte, meine Wohnung öffentlich zugänglich mache.

Ich habe nur den Paragraphen zerpflückt wie ich ihn verstehe und nicht um Dir irgend einen Vorwurf zu machen. Bin voll und ganz auf Deiner Seite. :)
 
Ja, aber Du hast auch etwas von Deiner Steuer. Prostituierte sind weder sozial- noch arbeitslosenversichert, obwohl sie Steuern zahlen.

Was sie nicht von anderen Steuerzahlern unterscheidet, auch die sind nicht versichert nur weil sie Steuern bezahlen.

Eine private Versicherung könnten auch sie abschliessen.
 
Was sie nicht von anderen Steuerzahlern unterscheidet, auch die sind nicht versichert nur weil sie Steuern bezahlen.

Eine private Versicherung könnten auch sie abschliessen.

Sorry, solange ich nichts absetzen kann, sondern NUR Steuern löhnen darf, zahle ich sicher nichts. Alleine nur dieses Jahr könnte ich wenn ich in einem normalen Beruf selbständig tätig wäre eine Menge an Werbungskosten absetzten.

Und privat bin ich versichert, nur weißt Du das die Versicherungen gleich das doppelte aufschlagen, wenn Du angibst was Du machst?
 
Sorry, solange ich nichts absetzen kann, sondern NUR Steuern löhnen darf, zahle ich sicher nichts. Alleine nur dieses Jahr könnte ich wenn ich in einem normalen Beruf selbständig tätig wäre eine Menge an Werbungskosten absetzten.

Auch da wirst du dann nicht anders behandelt als andere Steuerhinterzieher. Dass du dir deine eigenen Steuergesetzte machst wird dir dann als Ausrede sicher eher den "Bonus" einbringen.

Und privat bin ich versichert, nur weißt Du das die Versicherungen gleich das doppelte aufschlagen, wenn Du angibst was Du machst?

Natürlich, das ist doch auch bei anderen, die ein höheres Risiko haben auch so. Wenn das so nicht gewünscht wäre könnte mans ja ändern, es ändert aber niemand, also wirds schon ok sein.
 
Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ... Bitte dich um den genauen Wortlaut des Urteils. Für mich ist die Begründung wichtig. Da mein Anwalt sagt, dass dies keine Menschenrechtsverletzung ist. Da ich dadurch, dass ich Anzeigen aufgebe und Kunden in meine Wohnung bitte, meine Wohnung öffentlich zugänglich mache ...

Ohne konkret auf deinen Anwalt einzugehen, den ich ja nicht kenne und dessen Meinung du unter Umständen verquer zitierst, ist es nach meiner Beobachtung ein gravierendes Problem, dass sich Sexworker in Österreich bei wichtigen Angelegenheiten zu oft von schlecht qualifizierten Anwälten vertreten lassen. Dadurch werden Präzedenzfälle geschaffen, die für alle Prostituierten nachteilig sind. Ich habe zum Beispiel einen Fall gefunden, wo sich der Anwalt auf lange obsolete Verordnungen der kk. Monarchie berufen hat. Kein Wunder, dass er die Interessen seiner Klientin nicht erfolgreich vertreten konnte.

Zur konkreten Frage werde ich hier nichts mitteilen, woraus meine Identität hervorgeht. Es gibt aber einen von mir herangezogenen Präzedenzfall beim Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol, GZ 2005/22/1335-23: Das Eindringen des Polizisten in die Wohnung der Prostituierten unter dem falschen Vorwand, er sei ein Freier, hat den erwähnten Artikel 8 der EMRK verletzt, weil solchem Vorgehen der Polizei die rechtliche Grundlage fehlt. (Wie die Diskussion zur Internetfahndung zeigt, wären hypothetische Gesetze, die eine Ermächtigung zur verdeckten Ermittlung der Sittenpolizei aussprechen, im Sinn der Judikatur des EGM weder notwendig noch verhältnismäßig.)

Ich hoffe, dass du an dieser Frage nur akademisches Interesse hast. Zur Vertiefung empfehle ich dir eine Suche in Rechtsdatenbanken (Bundeskanzleramt, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte). Denn wie am Anfang dieses Threads vom Moderator gefordert wurde, soll dies keine Rechtsdiskussion sein.
 
Ohne konkret auf deinen Anwalt einzugehen, den ich ja nicht kenne und dessen Meinung du unter Umständen verquer zitierst, ist es nach meiner Beobachtung ein gravierendes Problem, dass sich Sexworker in Österreich bei wichtigen Angelegenheiten zu oft von schlecht qualifizierten Anwälten vertreten lassen. Dadurch werden Präzedenzfälle geschaffen, die für alle Prostituierten nachteilig sind. Ich habe zum Beispiel einen Fall gefunden, wo sich der Anwalt auf lange obsolete Verordnungen der kk. Monarchie berufen hat. Kein Wunder, dass er die Interessen seiner Klientin nicht erfolgreich vertreten konnte.

Zur konkreten Frage werde ich hier nichts mitteilen, woraus meine Identität hervorgeht. Es gibt aber einen von mir herangezogenen Präzedenzfall beim Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol, GZ 2005/22/1335-23: Das Eindringen des Polizisten in die Wohnung der Prostituierten unter dem falschen Vorwand, er sei ein Freier, hat den erwähnten Artikel 8 der EMRK verletzt, weil solchem Vorgehen der Polizei die rechtliche Grundlage fehlt. (Wie die Diskussion zur Internetfahndung zeigt, wären hypothetische Gesetze, die eine Ermächtigung zur verdeckten Ermittlung der Sittenpolizei aussprechen, im Sinn der Judikatur des EGM weder notwendig noch verhältnismäßig.)

Ich hoffe, dass du an dieser Frage nur akademisches Interesse hast. Zur Vertiefung empfehle ich dir eine Suche in Rechtsdatenbanken (Bundeskanzleramt, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte). Denn wie am Anfang dieses Threads vom Moderator gefordert wurde, soll dies keine Rechtsdiskussion sein.


Vielen Dank für die Antwort. Werde mich dort schlau machen. Klar, dass mich die Sache von rechtswissenschaftlicher Sicht, aber natürlich auch von der praktischen Sicht interessiert. Über den Fall in Tirol habe ich schon gelesen. Aber ich denke, nicht, dass dies schon zu der Polizei vorgedrungen ist. Nochmals vielen Dank. :bussal:
 
Noch zur Ergänzung, für alle Hobbyhuren, denen ähnliches passiert, wie mir, noch ein Tipp:

Falls euch ein Polizist belästigt, der sich zuerst als Freier ausgegeben hat, weist ihn zuerst auf die Verletzung des Artikel 8 der Menschenrechtskonvention hin ... dazu gibt es den zitierten Fall aus Tirol oder auch Erkenntnisse vom Verfassungsgerichtshof. Anschließend macht ihn noch freundlich auf § 303 des Strafgesetzbuchs aufmerksam: Ein Beamter, der fahrlässig das Hausrecht verletzt, kann zu drei Monaten Haft verurteilt werden.

Der Kerl hätte zwar nicht vorgehabt, euch wie ein Bock zu bespringen, jetzt wird er aber gerade so aus eurer Wohnung oder eurem Studio hüpfen, denke ich. :mrgreen:
 
und das fallt dir nach 5 Monaten ein ? oder wolltest dein Thread nur wieder oben haben ?
 
und das fallt dir nach 5 Monaten ein ? oder wolltest dein Thread nur wieder oben haben ?

Im Fall von "meinen Polizisten" ist erst jetzt die Verjährungsfrist für ihr strafbares Verhalten abgelaufen (falls es nicht vorsätzlich war). Ich habe diese Info daher zurück gehalten, damit sie nicht als Drohung aufgefasst werden kann.
 
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