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Gast
(Gelöschter Account)
abkürzung für: geh - heim - prost - institution auf deutsch: na so a oide mecht i ned daham homwas bitte ist geheimprostitution???
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ihr seid gar garstige Leute - schämet euch
das ganze is ja nun schon ein bissel her... was ist denn daraus geworden?
Das Verwaltungsstrafverfahren wurde von der zuständigen Behörde eingestellt, immerhin lag eine Menschenrechtsverletzung vor ... in Österreich!
Ich bin somit eine amtlich zertifizierte Hobbyhure ... aber deshalb bitte nicht meine Mailbox überquellen lassen, denn durch meinen Job komme ich nur sehr selten zum Ausleben meines Hobbies. Gerade momentan ist es im "bürgerlichen Beruf" recht stressig, daher
also ich finde das richtig das du erwischt bist!hurra!
Ich kann nicht geheim arbeiten ich muss auch mein steuer zahlen!!!
Ich finde an der Sache nichts Menschenrechtsverletzendes. Ist jetzt echt kein Vorwurf. Möchte es aber gerne wissen ...
Artikel 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
1 Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
2 Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
Artikel 8 Recht auf Achtung des Privat- und FamilienlebensUnten zur freundlichen Kenntnisnahme eines der in meinem Fall verletzten Grundrechte (Quelle: Counseil de lEurope, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, version allemande, siehe auch die Homepage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte), mit den relevanten Passagen in Fettdruck:
Ja, aber Du hast auch etwas von Deiner Steuer. Prostituierte sind weder sozial- noch arbeitslosenversichert, obwohl sie Steuern zahlen.
Was sie nicht von anderen Steuerzahlern unterscheidet, auch die sind nicht versichert nur weil sie Steuern bezahlen.
Eine private Versicherung könnten auch sie abschliessen.
Sorry, solange ich nichts absetzen kann, sondern NUR Steuern löhnen darf, zahle ich sicher nichts. Alleine nur dieses Jahr könnte ich wenn ich in einem normalen Beruf selbständig tätig wäre eine Menge an Werbungskosten absetzten.
Und privat bin ich versichert, nur weißt Du das die Versicherungen gleich das doppelte aufschlagen, wenn Du angibst was Du machst?
Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ... Bitte dich um den genauen Wortlaut des Urteils. Für mich ist die Begründung wichtig. Da mein Anwalt sagt, dass dies keine Menschenrechtsverletzung ist. Da ich dadurch, dass ich Anzeigen aufgebe und Kunden in meine Wohnung bitte, meine Wohnung öffentlich zugänglich mache ...
Ohne konkret auf deinen Anwalt einzugehen, den ich ja nicht kenne und dessen Meinung du unter Umständen verquer zitierst, ist es nach meiner Beobachtung ein gravierendes Problem, dass sich Sexworker in Österreich bei wichtigen Angelegenheiten zu oft von schlecht qualifizierten Anwälten vertreten lassen. Dadurch werden Präzedenzfälle geschaffen, die für alle Prostituierten nachteilig sind. Ich habe zum Beispiel einen Fall gefunden, wo sich der Anwalt auf lange obsolete Verordnungen der kk. Monarchie berufen hat. Kein Wunder, dass er die Interessen seiner Klientin nicht erfolgreich vertreten konnte.
Zur konkreten Frage werde ich hier nichts mitteilen, woraus meine Identität hervorgeht. Es gibt aber einen von mir herangezogenen Präzedenzfall beim Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol, GZ 2005/22/1335-23: Das Eindringen des Polizisten in die Wohnung der Prostituierten unter dem falschen Vorwand, er sei ein Freier, hat den erwähnten Artikel 8 der EMRK verletzt, weil solchem Vorgehen der Polizei die rechtliche Grundlage fehlt. (Wie die Diskussion zur Internetfahndung zeigt, wären hypothetische Gesetze, die eine Ermächtigung zur verdeckten Ermittlung der Sittenpolizei aussprechen, im Sinn der Judikatur des EGM weder notwendig noch verhältnismäßig.)
Ich hoffe, dass du an dieser Frage nur akademisches Interesse hast. Zur Vertiefung empfehle ich dir eine Suche in Rechtsdatenbanken (Bundeskanzleramt, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte). Denn wie am Anfang dieses Threads vom Moderator gefordert wurde, soll dies keine Rechtsdiskussion sein.
und das fallt dir nach 5 Monaten ein ? oder wolltest dein Thread nur wieder oben haben ?