Anzeige wegen Geheimprostitution: Was nun?

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Hallo an alle, ich möchte mich sehr herzlich für eure Beiträge und privaten Nachrichten bedanken.

Vielleicht eine Zusammenfassung als vorläufiger Abschluss.

Die Beiträge zeigen, dass der Nachweis "keine Gewerblichkeit" die Crux der Sache sind, weil die "Lebenserfahrung" der User eine andere ist. Klar ist, dass dies nur im Einzelfall möglich ist, wobei die Damen benachteiligt sind, die Spaß am Sex haben, das Geld aber auch sehr gut brauchen können (ihr habt ja ein Beispiel gebracht).

Die Infos aus den privaten Nachrichten kann ich so zusammen fassen: Die Semi-Profis kennen ein paar Tricks, mit denen sie die Polizei an der Nase herumführen. Aber Leute, die aus Spaß am Sex das "Abenteuer Hure" ausprobieren (Titel eines Buchs über Hobbyhuren), haben oft mehr Glück als Verstand, wenn sie nicht sogar mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten.

Die Quintessenz dieser Info: Die echten Kriminellen sind für die Polizei zu schlau (und vielleicht auch bald zu mächtig). Die unbescholtenen Bürger sind hingegen völlig naiv und so leichte Beute für polizeiliche Ermittlungen.

Ich komme in den nächsten Tagen nicht mehr so oft zum Lesen eurer Beiträge, weil ich in Rechtsdatenbanken (vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bis zum RIS beim Bundeskanzleramt stöbere ... ziemlich interessante Lektüre).

Ich hoffe, ihr richtet mich nicht in meiner Abwesenheit hin :kopfab: (Ein Glück, dass ich dann nicht dabei bin.)
 
Ich komme in den nächsten Tagen nicht mehr so oft zum Lesen eurer Beiträge, weil ich in Rechtsdatenbanken (vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bis zum RIS beim Bundeskanzleramt stöbere ... ziemlich interessante Lektüre).

Ich hoffe, ihr richtet mich nicht in meiner Abwesenheit hin :kopfab: (Ein Glück, dass ich dann nicht dabei bin.)

Da drück ich dir die Daumen, es wird aber vermutlich nichts verwertbares dabei herauskommen.
Da du (falls es stimmt, was du schreibst) entgegen allgemeiner Lebenserfahrung handelst, hast du wohl das Problem der Beweislastumkehr, andere müssen nicht unbedingt beweisen, dass du schuldig bist (nach der allgemeinen Lebenserfahrung bist du das wohl), sondern du musst den Beweis erbringen, dass du unschuldig bist.
Ein Problem mit der Beweislastumkehr hatte ich auch mal, allerdings in einem ganz anderen Fall. Das hat mich so ca 10000 Euros und Nerven gekostet, zumal damals vom Gericht eine Revision ausgeschlossen wurde. Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

Ob sich die ganze Aufregung wegen einigen Euros lohnt?:confused:
 
Sollen wir nicht eine Stiftung für "Gefallene Mädchen" hier im Forum errichten ? :p
 
ich wäre der richtige verwalter des geldes, 1) ich fahre zu huren 2)würde ich das geld gut anlegen :mrgreen:
 
wobei die Damen benachteiligt sind, die Spaß am Sex haben, das Geld aber auch sehr gut brauchen können (ihr habt ja ein Beispiel gebracht).

Nicht nur die Damen, auch ich werde benachteiligt.
Weil mir macht mein Job Spass und ich kann das Geld dass ich dafür bekomm gut gebrauchen.

und stell dir vor, das Finanzamt will trotzdem Kohle von mir haben! :mrgreen:
 
to SMcouple :mrgreen:
..dafür hast Du aber auch ein unbezahltes Hobby (Mod),
was mitunter so gar keinen Spass mehr machen wird. :p :mrgreen:
 
was heißt hier unbezahlt, er scheffelt unsummen damit ;)
 
das ganze is ja nun schon ein bissel her...

was ist denn daraus geworden?
 
Ich habe selbstverständlich zugegeben, dass ich gelegentlich mit fremden Männern Sex gegen Geld mache: Why not? Ich bestreite jedoch die Erwerbsabsicht, weil ich Hure ausschließlich aus Leidenschaft bin. Ohne Erwerbszweck bin ich jedoch keine Prostituierte im rechtlichen Sinn ... sondern eben Hobbyhure.
Schön gesagt. Du bist und bleibste eine Prostituierte. Ob du Hobby davor als Silbe hast oder nicht ist doch vollkommen egal.

Also, hast die 350 Euro bezahlt?
 
Die Quintessenz dieser Info: Die echten Kriminellen sind für die Polizei zu schlau (und vielleicht auch bald zu mächtig). Die unbescholtenen Bürger sind hingegen völlig naiv und so leichte Beute für polizeiliche Ermittlungen.

Ich komme in den nächsten Tagen nicht mehr so oft zum Lesen eurer Beiträge, weil ich in Rechtsdatenbanken (vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bis zum RIS beim Bundeskanzleramt stöbere ... ziemlich interessante Lektüre).

Ich hoffe, ihr richtet mich nicht in meiner Abwesenheit hin :kopfab: (Ein Glück, dass ich dann nicht dabei bin.)

Da kannst Du lange suchen. Für Prostituierte gelten leider andere Menschenrechte. Sobald Du Geld nimmst bist Du eine Prostituierte. Punkt.

Und damit auch kein unbescholtener Bürger mehr, da Du weder Steuern dafür zahlst noch angemeldet bist. Und auch die Gauner müssen jederzeit damit rechnen gefaßt zu werden. Ich sehe es gelassen und habe mir das Bußgeld (bis zu tausend 1000 beim ersten Mal) schon zur Seite gelegt. Und auf die Frage wie lange ich das mache: sage ich selbst zu Stammkunden: Du bist mein erster Kunde Baby. :mrgreen:
 
@Wiener 1985: Sorry, weiß keine Rechtstipps. Ist aber eine Lieblingmatherie von mir.

Also Geheimprostitution "Illegale Prostitution" ist wenn sich die Dame weder beim Gesundheitsamt, Polizei und dem Finanzamt als Prostituierte anmeldet.

Die nicht Anmeldung beim Gesundheitsamt und der Polizei ist lediglich eine Verwaltungsübertretung. D.h. so etwas wie ein Strafmandat fürs falsche parken.

Die Nichtanmeldung beim Finanzamt ist sehr, sehr viel heickler. Da kann es zu extrem hohen Nachzahlungen kommen, wenn die Dame beim Beamten angibt, dass sie dies schon längere Zeit macht. Da man in diesem Fall von der "allgemeinen Lebenserfahrung" ausgeht. Und die ist, so, dass Prostituierte nicht schlecht verdienen.
 
Die nicht Anmeldung beim Gesundheitsamt und der Polizei ist lediglich eine Verwaltungsübertretung. D.h. so etwas wie ein Strafmandat fürs falsche parken.

Danke!

War zu dem Zeitpunkt als der Thread aktuell war leider noch nicht im Forum und habe mich beim lesen der alten Beiträge die ganze Zeit gefragt, warum ihr damals niemand erklärt hat, daß sie die €150,- dafür aufgebrummt bekommen hat, weil sie keinen Deckel (Kontrollkarte für die regelmäßige ärztliche Untersuchung) hatte. Und, daß das ganze Prostitutions-Gesetz in erster Linie dem Schutz von Freiern, (unschuldigen) (Kindern), der Wahrung des Scheins und des Stadtbildes dient.

Trotzdem wäre es interessant was dabei herusgekommen ist.
 
Danke!

Und, daß das ganze Prostitutions-Gesetz in erster Linie dem Schutz von Freiern, (unschuldigen) (Kindern), der Wahrung des Scheins und des Stadtbildes dient.

Trotzdem wäre es interessant was dabei herusgekommen ist.

Also die Kinder sollte man eher von den Freiern warnen und nicht von den Prostituierten.

Mich würde es auch interessieren. Kannst Du die Dame mal anschreiben? Ich bin nicht so auf Kontakte.
 
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