So in etwa sieht´s bei uns auch aus.
2010-2011
Alleinstehende u. Alleinerzieher/innen € 752,94
für (Ehe)Paare € 1.129,42
für minderjährige Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 173,18
2013
Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 794,91 Euro
•Paare (pro Person): 596,18 Euro
•Kinder (pro Kind): 214,63 Euro
ab 2014
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (2014) besteht aus 2 Teilen: 610,49 € Grundbetrag und 203,50 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 813,99 €
Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5 fachen Betrag: 1220,98 €
für Kinder gibt es jeweils 146,52 €, ab dem 4. Kind 122,10 € Die Bundesländer können höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen auszahlen, z.B. wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind. Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch.
Also kann man sich ausrechnen was übrig bleibt zum Leben nachdem die Miete , Strom, Gas, Versicherungen usw. bezahlt hat.