Ausweitung der Terrorismus-Vorratsdatenspeicherung auf Urheberrechtsverletzungen

Weil es dir ganz offensichtlich in Österreich (=Bananenrepublik) nicht gefällt.
Ich hab nur was gegen die Politik dieses Land weil es eine Politik GEGEN das Volk ist was immer offensichtlicher ist/wird. Ich mach ja auch kein Geheimnis daraus das ich keine sehr hohe Meinung hab von unseren "werten" Herren und Frauen Politiker/innen egal welche Farbe auch immer. Wo hab ich was GEGEN die Bevölkerung geschrieben?
 
Wo hab ich was GEGEN die Bevölkerung geschrieben?

Und wo habe ich geschrieben, dass du gegen die Bevölkerung geschrieben hast? :fragezeichen:

Weil es dir ganz offensichtlich in Österreich (=Bananenrepublik) nicht gefällt.

Da bezeichnest Österreich grundlos als Bananenrepublik. Ich möchte nicht in einer Bananenrepublik leben, aber für mich ist Österreich eben keine Bananenrepublik.
 
Durch die Erkenntnis des VfGH könnte das ( hoffentlich ) kippen, sag ich als einer der 11.000.
Aber wenn das der EuGH entscheidet...
Im Prinzip verstößt es eindeutig gegen die Grundrechte, zumindest wie im Deutschen Grundgesetz.
 
Und somit ist Österreich keine Bananenrepublik. Unsere Justiz funktioniert doch!!

Und das was "Urheberrechte" betrifft ........ Die Internetkonzerne greifen schamlos nach unseren (privaten) Urheberrechten.

Facebook wandelt seinen Dienst Instagram in eine Bildagentur und nimmt sich das Recht, die Fotos der Nutzer zu verkaufen. Dafür wurden einige Passagen in den Nutzungsbedingungen umgeschrieben.

http://www.golem.de/news/nutzungsbedingungen-instagram-nimmt-sich-das-recht-zum-verkauf-aller-nutzerfotos-1212-96427.html
 
Da bezeichnest Österreich grundlos als Bananenrepublik. Ich möchte nicht in einer Bananenrepublik leben, aber für mich ist Österreich eben keine Bananenrepublik.

Er hat es doch begründet. Wenn man Mißstände aufzeigt und deswegen das Land verlassen sollte dann wäre das ein noch viel größerer Mißstand. Noch gilt zumindest eingeschränkt die Meinungs- und Redefreiheit.
 
Wenn man Mißstände aufzeigt und deswegen das Land verlassen sollte dann wäre das ein noch viel größerer Mißstand.

Ich hab ja nicht geschrieben, dass er das Land verlassen muss. Aber ich tät, wenn ich das Land soooo schrecklich finde, mir ein anderes Land suchen.
 
Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

Während eine derartige Aktion im Fußball allgemeine Begeisterung hervorruft, kann man sich bei unserm Heeres - Norbert wirklich nur wundern. Wieso wollte das burgenländische Brillenmodel an unsere Internet - Daten?

5. § 22 Abs. 2a lautet:
„(2a) Militärische Organe und Dienststellen nach Abs. 1 dürfen von den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und
sonstigen Diensteanbietern Auskünfte verlangen über

1. Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, wenn dies zur Erfül-
lung der ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben erforderlich ist,

2. Internetprotokolladresse zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung,
wenn sie diese Daten als wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen,

3. Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine Internetprotokolladresse zu einem bestimmten
Zeitpunkt zugewiesen war, wenn sie diese Daten als wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung ihrer
Aufgaben benötigen, auch wenn hiefür die Verwendung von Vorratsdaten erforderlich ist,
4. Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses durch Bezugnahme auf
ein von diesem Anschluss geführtes Gespräch durch Bezeichnung eines möglichst genauen Zeitraumes
und der passiven Teilnehmernummer, wenn dies für die Abwehr gegenwärtiger vorsätzlicher Angriffe gegen
militärische Rechtsgüter unter Bedachtnahme auf die militärische Zuständigkeit nach § 2 Abs. 2 erforderlich ist.

Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, die Auskunft unverzüglich und kostenlos zu erteilen.“

Aus:

Artikel 5
Änderung des Militärbefugnisgesetzes​

Nach Bekanntwerden hat der Minister den von ihm zu verantwortenden Entwurf wieder zurückgezogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was inzwischen technisch an Überwachung und Ausspähung möglich ist, das zeigt die amerikanische Rüstungsfirma Raytheon mit ihrer Spionagesoftware RIOT.

Spionage bei Facebook & Co.

US-Rüstungskonzern Raytheon entwickelt neuartige Spionage-Software
12.02.2013


Die US-Rüstungsfirma Raytheon hat die Software "Riot" vorgestellt, die Personen detailliert überwacht und schon "Google for spies" (deutsch: Google für Spione) genannt wurde.

Mit Riot hat der US-Rüstungskonzern Raytheon eine Software vorgestellt, die eine Totalüberwachung einschließlich der Erstellung von Bewegungsprofilen und Prognosen für zukünftiges Verhalten der Zielpersonen ermöglicht. Die Firma ist sonst bekannt für allerlei Kriegswerkzeug wie etwa Drohnen und Flugabwehrsysteme. Das Spionage-Programm "Riot" - was übersetzt "spontane Aufruhr, Rebellion" heißt, steht bei Raytheon für "Rapid Information Overlay Technology".

Die Software wertet vor allem Sozial-Media-Daten etwa von Facebook aus, und dort beispielsweise die Meta-Tags von geposteten Bildern. Sie kann so detaillierte Informationen über Aufenthaltsorte, das soziale Umfeld und der Lebensumstände eines auszuspionierenden Menschen erfassen. Der Mensch wird gläsern - das Cyber-Tracking wird durch ein paar einfache Klicks gestartet.

Vielleicht überlegt jetzt doch der Eine oder Andere, was er da über sich preisgibt bei Facebbok und Co.
 
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