betteln, was ist "aggressiv", ab wann empfindet man belästigung?

Es gibt aber auch Abkommen über den Strafvollzug im jeweiligen Heimatland. Wie sag` ich`s treffend: Arschtritt und... tschüss.

aha..und wenn in seinem heimatland, dies gar keinen strafbaren umstand darstellt,. reist er 2 tage später wieder ein...oder wie ?
 
Es gibt aber auch Abkommen über den Strafvollzug im jeweiligen Heimatland. Wie sag` ich`s treffend: Arschtritt und... tschüss.

No, im Moment gibt es noch nicht einmal eine Anklage. Bis zum Vollzug dauert das noch eine Weile.
 
Meines Wissens gilt für alle EU-Bürger die Niederlassungsfreiheit.

http://www.auslaender.at/aufenthaltsverbot

https://www.dsk.gv.at/site/6311/default.aspx

3. Die österreichischen Behörden sind aber weiterhin berechtigt, auf Grundlage nationaler Rechtsvorschriften (zum Beispiel gemäß §§ 98 - 108 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 157/2005, Informationsverbundsystem "Zentrales Fremdenregister") Daten von Personen, die nicht österreichische Staatsangehörige sind, zu verarbeiten und für einschlägige Zwecke (insbesondere Grenzkontrolle und Visaerteilung) zu benützen. Das bedeutet, dass unter anderem an österreichischen Grenzkontrollstellen sehr wohl weiterhin Daten über bestimmte Kategorien bestehender österreichischer Aufenthaltsverbote abrufbar sein können.

http://www.noen.at/lokales/noe-uebersicht/stpoelten/aktuell/art2428,387698

Aufenthaltsverbot hat nicht gestört

Aufgrund intensiv geführter Erhebungen durch Bedienstete des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Diebstahl, konnten dem flüchtigen Rumänen Vasile M. (36) bisher 49 Einbruchsdiebstähle nachgewiesen werden. Der Mann reiste - trotz aufrechtem Aufenthaltsverbot - nach Österreich ein und soll im Zeitraum von November 2009 bis Dezember 2011 Einbrüche in Schulen, Kindergärten, Sportstätten und Firmen in Niederösterreich und Oberösterreich verübt haben, um seinen Lebensunterhalt finanzieren zu können. Tatorte: Bezirke St. Pölten (7 Coups), Mödling (7), Baden (7), Melk (10), Amstetten (13), Scheibbs (2), Vöcklabruck (1) und Linz-Land (2).
 
aha..und wenn in seinem heimatland, dies gar keinen strafbaren umstand darstellt,. reist er 2 tage später wieder ein...oder wie ?

No, im Moment gibt es noch nicht einmal eine Anklage. Bis zum Vollzug dauert das noch eine Weile.

Habt beide recht. War mit dem Kopf woanders, deshalb gleich die Korrektur. Natürlich nicht wegen dem Tatbestand der Bettelei. Auch nicht bei Gewerbsmäßigkeit. Mir geisterten fälschlicher Weise die schwereren Jungs durch die Birne und auch eher mit Blickrichtung Strafrecht.

Harley darf ich praxisbezogen doppelt recht geben. In vielerlei Hinsicht sind die "gleichn Gsichta" in ein paar Tagen wieder vor der selben Türmatte.

Ein Schritt zurück - mein Fehltritt.
 
Gogo, wir schreiben über Bettelei, nicht über Einbruch, Raub, schweren Raub oder gar gewerbsmäßigen Diebstahl. Für Bettelei gibt`s hierzulande nur Fernsehverbot.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Frage, die gestellt wurde: Ist ein Aufenthaltsverbot für Rumänen überhaupt möglich.
 
Dafür musst Du an der "Grenze" aber auch nicht mehr Deinen Reisepass herzeigen:hurra:

Hie- und da musst du aber trotzdem Wartezeiten in Kauf nehmen. Nicht nur an der ungarisch-rumänischen Grenze. Ob du nun am Flughafenterminal dich "ausgwandelst" oder an der Grenze im Auto wartest, kommt meines Erachtens unter`m Strich auf`s Gleiche raus. Die 15 oder 20 Minuten würde glaublich jeder Reisende in Kauf nehmen, also wohl kein Problem damit haben, seinen Reisepass vorweisen zu müssen. Aber die ausgestorbenen Zöllner suchten ja auch nach anderen Delikten oder auch, ob der Betreffende sich einen Aufenthalt im Bundesgebiet überhaupt leisten kann - wenn auch nur für kurze Zeit. Da kamen ja Grammeln angelaufen, welche probierten, mit lediglich fünf Euro sich als Tourist zu verkaufen. Die erforderlichen Barmittel waren dazumals ein fixer Bestandteil und wenn es augenscheinlich erschien, auch konsequent kontrolliert. Der gemeine Kriminaltourist hat heutzutage freie Bahn. Von mir aus bis zur Nordsee.
 
Ob du nun am Flughafenterminal dich "ausgwandelst" oder an der Grenze im Auto wartest, kommt meines Erachtens unter`m Strich auf`s Gleiche raus.

Am Flughafen stehst du meist nicht in der prallen Sonne. Und reisen die Bettler jetzt schon mit der AUA ein? :shock:
 
Luke es ist echt ein Problem deine sinnbefreiten Posting zu lesen und eventuell zu beantworten. Du solltest der Droge der du möglicherweise hörig bist entsagen ... Ich habe deine Posting im ganzen Forum verfolgt - du hast nahezu nie Zugang zu dem was gerade Thema ist .... Traurig
 
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