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dieses thema mich an !
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ja genau - wie heißt's so schön: "Papier (und auch der Bildschirm) ist geduldig".Daher findet man ja auch auf diversen Studioseiten, die sich rechtlich absichern wollen den Hinweis, dass alle SWs selbstständig auf eigene Rechnung arbeiten, nicht weisungsgebunden sind und das Studio lediglich die Zimmer an die Damen vermietet.
hm, Du bist ja ganz a Scharfe Ob sich dann überhaupt noch jemand in ein Puff trauen dürfte, ohne fürchten zu müssen, "mit einem Fuß im Kriminal zu stehen" - bzw. vorher jede Menge Recherchen anstellen müßte, um herauszufinden, ob dort tatsächlich alles rechtlich einwandfreiest abläuft.Wenn man weiß (wie hier im Thread ja sogar von einigen bestätigt wurde), dass ein Studio rechtswidrig handelt und an den Einnahmen der Frauen prozentual beteiligt ist und er dieses Studio trotzdem aufsucht, dann sollte er ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden!
Preis ist das was der Markt hergibt. In Wien herrscht nun mal ein Überangebot an SWs. Speziell im low-class und Asia-Segment. Insofern darf man nicht die Überbringer der Nachricht steinigen. Da gibt es in Nachbarländern Schlimmeres. Beispielsweise Flatrate Formate. Auch in Österreich gibt es Studios abseits der China-Szene wo es ähnliche und sogar niedrigere Tarife gibt.Und bei diesen billigen Angeboten vom "Wiener Tarif" zu sprechen, ist eine Schande für diese Stadt.
Umsatzmieten sind eine übliche Sache z.Bsp. in Einkaufszentren. Warum sollen diese gerade verboten sein, wenn der Mieter Prostitution ausübt?was übrigens komplett gesetzeswidrig ist, da Studios an den Einnahmen aus der Sexarbeit überhaupt nicht beteiligt sein dürfen, sondern nur die Räumlichkeiten an die Damen vermieten dürfen!!
hm, Du bist ja ganz a Scharfe Ob sich dann überhaupt noch jemand in ein Puff trauen dürfte, ohne fürchten zu müssen,
Umsatzmieten sind eine übliche Sache z.Bsp. in Einkaufszentren. Warum sollen diese gerade verboten sein, wenn der Mieter Prostitution ausübt?
Umsatzmieten sind eine übliche Sache z.Bsp. in Einkaufszentren. Warum sollen diese gerade verboten sein, wenn der Mieter Prostitution ausübt?
Das Geschäftsmodell mit den Vermietungen ist offensichtlich rechtlich gedeckt, sonst wäre jeder Vermieter eines Rotlichtlokales oder eines Zimmers in dem eine Prostituierte arbeit, ein zu bestrafender Zuhälter.
Äh, entschuldige, hast du posting 77 gelesen? Ich bin zwar juristischer Laie,
Das Geschäftsmodell mit den Vermietungen ist offensichtlich rechtlich gedeckt, sonst wäre jeder Vermieter eines Rotlichtlokales oder eines Zimmers in dem eine Prostituierte arbeit, ein zu bestrafender Zuhälter.
scheissen sich eh gnua an. Kannst ja in den einschlägigen Threads laufend lesen.
müssten
So schwer ist das doch wirklich nicht zu verstehen! Man darf die Zimmer vermieten, allerdings nicht an den Umsätzen der Damen beteiligt sein. Auch darf ein Studio den Damen weder die Preise vorschreiben noch irgendwelche Serviceleistungen, sondern eben lediglich die Zimmer an sie vermieten, in denen sie dann ihrer Tätigkeit als selbstständige SW nachgehen. So schreibt es das Gesetz vor.
lisa, for you:
Für die Selbständigkeit/Unselbständigkeit gibt es gewisse Kriterien:
Weisungsgebundenheit (z.Bsp. Vorgabe von Dienstzeiten)
Zur Verfügung Stellung von Betriebsmitteln (Bettwäsche, Kondome)
etc.
(Umsatzbeteiligung ist aber kein Kriterium.)
Da diese Kriterien meistens erfüllt sind, sind die Zimmermieterinnen dem Gesetz nach Dienstnehmerinnen und unselbständig. Die Behörden könnten also dieses Modell auseinandernehmen. Das Zimmervermietungsmodell wird aber bis jetzt toleriert, und somit müssten die Behörden konsequenterweise auch die Umsatzbeteiligung tolerieren, da ein Vermieter an den Umsätzen eines selbständigen Mieters beteiligt sein kann, ohne dass der Mieter die Selbständigkeit verliert.
Diese posting läuft auf eine andere Auslegung hinaus. Allerdings weiß ich nicht, warum ihr so auf dem Begriff der Selbständigkeit herumreitet. Das Wort kommt in den zitierten Gesetzen kein einziges Mal vor. Es geht zunächst darum, dass man sich nicht aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme verschaffen darf und um die Frage, ob dieser Tatbestand bei einer Quote erfüllt ist, aber bei dem Vermietungsmodell nicht. Über Weisungen und Zwang usw. brauchen wir in diesem Zusammenhang nicht sprechen. Die Gefahr besteht bei beiden Varianten. Kommen sie hinzu, ist das Kind ohnehin in den Brunnen gefallen.
ohh ja hab ich überlesenJetzt müsste eigentlich sepp323 antworten.