Asia China-Paysex: Selbstständige SWs oder Zwang und Zuhälterei

Daher findet man ja auch auf diversen Studioseiten, die sich rechtlich absichern wollen den Hinweis, dass alle SWs selbstständig auf eigene Rechnung arbeiten, nicht weisungsgebunden sind und das Studio lediglich die Zimmer an die Damen vermietet.
ja genau - wie heißt's so schön: "Papier (und auch der Bildschirm) ist geduldig".

Wenn man weiß (wie hier im Thread ja sogar von einigen bestätigt wurde), dass ein Studio rechtswidrig handelt und an den Einnahmen der Frauen prozentual beteiligt ist und er dieses Studio trotzdem aufsucht, dann sollte er ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden!
hm, Du bist ja ganz a Scharfe :unsicher: Ob sich dann überhaupt noch jemand in ein Puff trauen dürfte, ohne fürchten zu müssen, "mit einem Fuß im Kriminal zu stehen" - bzw. vorher jede Menge Recherchen anstellen müßte, um herauszufinden, ob dort tatsächlich alles rechtlich einwandfreiest abläuft.
 
Und bei diesen billigen Angeboten vom "Wiener Tarif" zu sprechen, ist eine Schande für diese Stadt.
Preis ist das was der Markt hergibt. In Wien herrscht nun mal ein Überangebot an SWs. Speziell im low-class und Asia-Segment. Insofern darf man nicht die Überbringer der Nachricht steinigen. Da gibt es in Nachbarländern Schlimmeres. Beispielsweise Flatrate Formate. Auch in Österreich gibt es Studios abseits der China-Szene wo es ähnliche und sogar niedrigere Tarife gibt.

Mich irritiert am "Wiener Tarif" weniger seine Höhe, als das manche meinen er muss allen Anbieterinnen und Kunden aufoktroyiert werden.

Bei den Asia Studios kommt noch dazu, dass er erst auf "Nachfrage" gilt. Dieses unwürdige Feilschen um anderen den Puff-Besuch nicht quer zu finanzieren, und nachher das Mädel mit (einem Teil des) Verhandlunsgerfolgs zu entschädigen, verdirbt sicher einigen die Lust dorthin zu gehen. Andere, die sich dieses Theater ersparen, ärgern sich vermutlich darüber "zu viel" bezahlt zu haben. Ich sehe da aber weniger die Kunden, als vielmehr den Betreiber/Drachen in der Pflicht. Den Preis machen nämlich NICHT die Mädchen, sondern der Drache. Das ist sicher auch nicht gesetzeskonform.
 
was übrigens komplett gesetzeswidrig ist, da Studios an den Einnahmen aus der Sexarbeit überhaupt nicht beteiligt sein dürfen, sondern nur die Räumlichkeiten an die Damen vermieten dürfen!!
Umsatzmieten sind eine übliche Sache z.Bsp. in Einkaufszentren. Warum sollen diese gerade verboten sein, wenn der Mieter Prostitution ausübt?
 
Zuletzt bearbeitet:
hm, Du bist ja ganz a Scharfe :unsicher: Ob sich dann überhaupt noch jemand in ein Puff trauen dürfte, ohne fürchten zu müssen,

scheissen sich eh gnua an. Kannst ja in den einschlägigen Threads laufend lesen.

Umsatzmieten sind eine übliche Sache z.Bsp. in Einkaufszentren. Warum sollen diese gerade verboten sein, wenn der Mieter Prostitution ausübt?

Das fragst am besten den Gesetzgeber. Und der hat in diesem Falle auch triftige Gründe dafür.
 
Umsatzmieten sind eine übliche Sache z.Bsp. in Einkaufszentren. Warum sollen diese gerade verboten sein, wenn der Mieter Prostitution ausübt?

Äh, entschuldige, hast du posting 77 gelesen? Ich bin zwar juristischer Laie, aber Paragraph 216,1 des österreichischen Strafgesetzbuches über Zuhälterei, der verbietet, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, spricht sehr stark dafür, dass die Quotenregelung den Straftatbestand der Zuhälterei erfüllt. Wenn das stimmt, dann bedeutet das erstens, dass die Betreiber von Studios mit Quotenregelung aus der Sicht des österreichischen Gesetzgebers Zuhälter sind, und es bedeutet zweitens, dass jeder, der in ein solches Studio geht, Zuhälterei unterstützt.









 
Das Geschäftsmodell mit den Vermietungen ist offensichtlich rechtlich gedeckt, sonst wäre jeder Vermieter eines Rotlichtlokales oder eines Zimmers in dem eine Prostituierte arbeit, ein zu bestrafender Zuhälter.
 
Das Geschäftsmodell mit den Vermietungen ist offensichtlich rechtlich gedeckt, sonst wäre jeder Vermieter eines Rotlichtlokales oder eines Zimmers in dem eine Prostituierte arbeit, ein zu bestrafender Zuhälter.

Natürlich ist es rechtlich gedeckt, die Betreiber sind ja nur die Vermieter der Zimmer und die Damen arbeiten selbstständig!
 
Äh, entschuldige, hast du posting 77 gelesen? Ich bin zwar juristischer Laie,

Dazu brauchst net Jurist sein. Für Normalsterblicher erklärt.... wenn der Betreiber Dienstgeber der Prostituierten wäre, hätte er automatisch eine Art Befehlsgewalt über sie, und könnte sexuelle Dienstleistungen und die Art in welcher Form sie ausgeführt werden anordnen. >>> Zuhälterei. Sollt eigentlich einleuchten.

Daher kann sowas legal nicht möglich sein. Das in diversen Buden mit offizieller Zimmervermietung ähnliches abläuft, ist zwar ..... denkbar, aber dann eben illegal.
 
In dem Zitat aus Strafgesetzbuch Paragraph 216,1 geht es erst einmal nicht um Zwang, sondern nur um den Umstand, dass sich jemand aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme verschafft. Dieses allein begründet nach Ansicht des Gesetzgebers schon den Straftatbestand der Zuhälterei. Zwang braucht nicht hinzuzukommen (ist aber natürlich auch ein Kriterium für diesen Straftatbestand, das in 216,2 geregelt ist, siehe posting 77).
 
Zuhälterei ist auch nicht mit Zwang gleichzusetzen. Kann dazukommen, ist aber nicht unbedingt ein Kriterium.

- Wo beginnt Zwang? Das wäre im Fall, dass der Betreiber Prostituierte als Angestellte beschäftigt, dann diskutierbar. Als Chef hätte er natürlich die Möglichkeit, einer P. anzuschaffen was sie mit einem Kunden machen soll. Ein Zimmervermieter kann seinen Vermieterinnen nicht anschaffen, wie sie ihr Geld verdienen, zumindest solang er sich an Gesetze hält. Daher eben die Rechtslage, die das von vornherein ausschliesst.

Meine laienhafte Ansicht zum Thema. Wenns wer juristisch exakter ausdrücken will, bitte.
 
Das Geschäftsmodell mit den Vermietungen ist offensichtlich rechtlich gedeckt, sonst wäre jeder Vermieter eines Rotlichtlokales oder eines Zimmers in dem eine Prostituierte arbeit, ein zu bestrafender Zuhälter.

So schwer ist das doch wirklich nicht zu verstehen! Man darf die Zimmer vermieten, allerdings nicht an den Umsätzen der Damen beteiligt sein. Auch darf ein Studio den Damen weder die Preise vorschreiben noch irgendwelche Serviceleistungen, sondern eben lediglich die Zimmer an sie vermieten, in denen sie dann ihrer Tätigkeit als selbstständige SW nachgehen. So schreibt es das Gesetz vor.
 
scheissen sich eh gnua an. Kannst ja in den einschlägigen Threads laufend lesen.

Die meisten scheinen allerdings weit mehr Angst davor zu haben bei ihrem Puffbesuch entdeckt zu werden als an eine Ausbeuter-Zuhälter-Bude zu geraten. Um letzteres machen sich anscheinend nur die allerwenigsten Gedanken, denn man kümmert sich ja nur um das eigene Wohl.
 
lisa, for you:
Für die Selbständigkeit/Unselbständigkeit gibt es gewisse Kriterien:
Weisungsgebundenheit (z.Bsp. Vorgabe von Dienstzeiten)
Zur Verfügung Stellung von Betriebsmitteln (Bettwäsche, Kondome)
etc.
(Umsatzbeteiligung ist aber kein Kriterium.)
Da diese Kriterien meistens erfüllt sind, sind die Zimmermieterinnen dem Gesetz nach Dienstnehmerinnen und unselbständig. Die Behörden könnten also dieses Modell auseinandernehmen. Das Zimmervermietungsmodell wird aber bis jetzt toleriert, und somit müssten die Behörden konsequenterweise auch die Umsatzbeteiligung tolerieren, da ein Vermieter an den Umsätzen eines selbständigen Mieters beteiligt sein kann, ohne dass der Mieter die Selbständigkeit verliert.
 
So schwer ist das doch wirklich nicht zu verstehen! Man darf die Zimmer vermieten, allerdings nicht an den Umsätzen der Damen beteiligt sein. Auch darf ein Studio den Damen weder die Preise vorschreiben noch irgendwelche Serviceleistungen, sondern eben lediglich die Zimmer an sie vermieten, in denen sie dann ihrer Tätigkeit als selbstständige SW nachgehen. So schreibt es das Gesetz vor.

Doch, es ist schwer zu verstehen, denn was du zumindest im ersten Teil deines postings schreibst (Quote nein, Zimmervermietung ja), steht ja so nicht wörtlich in den von mir in posting 77 zitierten Gesetzen. Es ist eine Auslegung. Gibt es dazu irgendeinen offziellen Kommentar, Richterspruch oder ähnliches, das diese Auslegung legitimiert?

lisa, for you:
Für die Selbständigkeit/Unselbständigkeit gibt es gewisse Kriterien:
Weisungsgebundenheit (z.Bsp. Vorgabe von Dienstzeiten)
Zur Verfügung Stellung von Betriebsmitteln (Bettwäsche, Kondome)
etc.
(Umsatzbeteiligung ist aber kein Kriterium.)
Da diese Kriterien meistens erfüllt sind, sind die Zimmermieterinnen dem Gesetz nach Dienstnehmerinnen und unselbständig. Die Behörden könnten also dieses Modell auseinandernehmen. Das Zimmervermietungsmodell wird aber bis jetzt toleriert, und somit müssten die Behörden konsequenterweise auch die Umsatzbeteiligung tolerieren, da ein Vermieter an den Umsätzen eines selbständigen Mieters beteiligt sein kann, ohne dass der Mieter die Selbständigkeit verliert.

Diese posting läuft auf eine andere Auslegung hinaus. Allerdings weiß ich nicht, warum ihr so auf dem Begriff der Selbständigkeit herumreitet. Das Wort kommt in den zitierten Gesetzen kein einziges Mal vor. Es geht zunächst darum, dass man sich nicht aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme verschaffen darf und um die Frage, ob dieser Tatbestand bei einer Quote erfüllt ist, aber bei dem Vermietungsmodell nicht. Über Weisungen und Zwang usw. brauchen wir in diesem Zusammenhang nicht sprechen. Die Gefahr besteht bei beiden Varianten. Kommen sie hinzu, ist das Kind ohnehin in den Brunnen gefallen.
 
Diese posting läuft auf eine andere Auslegung hinaus. Allerdings weiß ich nicht, warum ihr so auf dem Begriff der Selbständigkeit herumreitet. Das Wort kommt in den zitierten Gesetzen kein einziges Mal vor. Es geht zunächst darum, dass man sich nicht aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme verschaffen darf und um die Frage, ob dieser Tatbestand bei einer Quote erfüllt ist, aber bei dem Vermietungsmodell nicht. Über Weisungen und Zwang usw. brauchen wir in diesem Zusammenhang nicht sprechen. Die Gefahr besteht bei beiden Varianten. Kommen sie hinzu, ist das Kind ohnehin in den Brunnen gefallen.

Du gibst dir die Antwort ja selbst, es ist verboten sich eine Einnahme aus der Prostitution einer anderen Person zu verschaffen.

Deshalb sind die Betreiber auch nur die Zimmervermieter und nicht die Zuhälter!
 
Ja, aber wenn die Miete aus der Quote besteht, sind dann die Betreiber nicht auch bloß Vermieter? Oder andersherum: Wenn die Miete so bemessen ist, dass sie eigentlich nur aus dem Einkünften der Prostitution bezahlt werden kann, sind dann die Vermieter im Sinne des Gesetzes, dass man sich nicht Einkünfte aus der Prostitution einer anderen Person verschaffen darf, nicht auch Zuhälter?

Nochmals: ich schreibe dieses nicht, weil ich etwas fordern oder rechtfertigen oder irgend jemanden schaden, sondern nur weil ich es wissen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich möcht in diesem Zusammenhang an ein Ereignis vor einiger Zeit erinnern. Da hat eine grosse Firma osteuropäische Arbeitnehmer als "Selbstständige" mit Vertrag beschäftigt. Die waren für Steuer, SV, Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften usw selbst zuständig. Alles durch die Rechtsabteilung fein ausgedacht. Was ist dabei herausgekommen? Firma zugesperrt, Chef vorm Richter, verurteilt.

Was ich damit sagen will: Es gibt gewisse Regeln / Durchführungsbestimmungen / Präzedenzfälle was grad noch durchgeht und was nicht. Auch wenns nirgends wortwörtlich im Gesetzestext steht. Wenn man besonders schlau ist, kanns einem passieren, dass es einem geht wie oben erwähnten Chef. Dann bekommt man vom Staatsanwalt und vom Richter erklärt, wie das Gesetz auszulegen ist. :D
 
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