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Wenn die Miete so bemessen ist, dass sie eigentlich nur aus dem Einkünften der Prostitution bezahlt werden kann, sind dann die Vermieter im Sinne des Gesetzes, dass man sich nicht Einkünfte aus der Prostitution einer anderen Person verschaffen darf, nicht auch Zuhälter?
Nochmals: ich schreibe dieses nicht, weil ich etwas fordern oder rechtfertigen oder irgend jemanden schaden, sondern nur weil ich es wissen will.
Nein. Wenn das so ausgelegt würde, wären ja im weiteren Sinne andere Personen, die der Prostituierten irgendwas gegen Geld (.... das sie durch P. eingenommen hat) überlassen, auch Zuhälter. Zum Beispiel der Fahrer, der sie zu einem Hausbesuch bringt. Daraus einen kausalen Zusammenhang zu konstruieren, ist offensichtlich zu weit hergeholt (Man könnte es natürlich ... ist aber bei uns nicht so).
Wie schon oben geschrieben, man kann unterschiedlicher Meinung zu solchen Punkten sein, entscheidend ist die gängige Rechtssprechung. Auch wenn sie ev dem Rechtsempfinden des einzelnen nicht entspricht.
Wie mein Anwalt sagt: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Dinge.