Corona-Maßnahmen. Verstoß gegen unsere Rechte?

Ja, der Unterschied ist nur bei Grippe liegen die Flure voll, hab auch schon eine volle Eingangshalle gesehen, bei Covid sind eben die Intensivstationen und die Beatmungsplätze voll. So weit der Unterschied.

Irrtum... Auch die Intensivstationen waren voll. Aber die waren/sind eigentlich immer voll.

Und hast du bis dato aufgepasst, wennst Grippe hast, das du schön 2 Wochen daheim bleibst und keinen ansteckst? Sicher nicht.
Wieviel an der echt Influenza sterben usw hat dich doch vorher auch nicht interessiert, niemanden. Und jetzt solls schön als Vergleich herhalten. 2 verschiedene Krankheit. Super ergibt Sinn.

Ja bin ich. 1. weil es die ersten Tage gar nicht möglich gewesen wäre raus zu gehen, 2. weil ich oft genug junge Patienten hatte, die eine Herzmuskelentzündung hatten, so dass sie auf der Intensiv landeten, weil sie die Grippe nicht auskuriert haben und 3. eben andere nicht anstecken wollte. Selbiges galt natürlich auch für grippale Infekete. Händeschütteln unterlassen und Abstand haben da immer schön dazu gehört. Insofern jetzt auch nichts neues...

Also, ich, Ihr entschuldigt, SCHEISSE AUF MEIN GRUNDRECHT !!, wenn ich jemanden anderen damt schützen kann.

Mit deiner Meinung und Einstellung gefährdest du die Staatssicherheit. Also ohne Prozess ab mit dir ins Umerziehungslager. Scheiß auf deine Grundrechte, damit schützt du andere...

Merkst du selber oder?!

Wo fängt es an und wo hört es auf?! Grundrechte anzufassen muss immer ein Tabu sein, egal in welcher Situation.
Du würdest jetzt die Grundrechte einschränken, jemand anderer wenn die Meinung nicht passt... Nein so ein selektieren darf es nicht geben und geht auch nicht gut aus!
 
7514 neue Coronas,

da Kurz wird am Freitag zu uns sprechen und sagen dass er am Samstag mit allen redet.
am Sonnteg teilt er uns dann mit was ab Dienstag nimer geht:)
 
Jährlich sterben in Österreich 2-3 tausend Menschen an einer viralen Pneumonie infolge einer Grippeerkrankung. 2016 waren es sogar 4400 Tote.
Jetzt erkläre ich´s auch dir noch einmal: Einer der Unterschiede zwischen Influenza und Covid - 19 ist die Impfung, die für die Influenza verfügbar ist. Daher sind bei der Influenza keine derart einschneidenden Maßnahmen erforderlich. Ein jeder kann sich wirksam selber schützen und ist nicht vom Verhalten der Mitmenschen abhängig. Wer sich nicht impfen lässt, der darf sich nachher nicht beklagen.

Du siehst also, Influenza und Covid - 19 können nicht gleichgesetzt werden. Aber vielleicht ändert sich das bald und es gibt auch eine wirksame Impfung, die uns gegen das Corona - Virus schützt. Noch sind wir nicht so weit und du wirst gefälligst Rücksicht nehmen müssen.

In der Grippesaiso 2018 / 2019 wurden übrigens nur 616 Tote registriert.
 
nur mal zwischendurch die Frage, ob der seit 1 Woche + 1 Tag bestehende Lockdown-Light mittlerweile Wirkung zeigt - nachdem sich die Infektionszahlen der letzten 3 Tage wie folgt entwickelt haben:

vorgestern: 5.593
gestern: 6.120
heute: 7.514

ich glaub, die Antwort auf die Frage kann sich jeder selber geben, und die wird bei realistischer und vorurteilsfreier Betrachtung der Zahlen wohl eh klar sein.
 
nur mal zwischendurch die Frage, ob der seit 1 Woche + 1 Tag bestehende Lockdown-Light mittlerweile Wirkung zeigt - nachdem sich die Infektionszahlen der letzten 3 Tage wie folgt entwickelt haben:

vorgestern: 5.593
gestern: 6.120
heute: 7.514

ich glaub, die Antwort auf die Frage kann sich jeder selber geben, und die wird bei realistischer und vorurteilsfreier Betrachtung der Zahlen wohl eh klar sein.

eh klar, alle zu hause eingesperrt:)
 
Also, ich, Ihr entschuldigt, SCHEISSE AUF MEIN GRUNDRECHT !!,

Ist natürlich dein gutes Recht, andere werden das dann doch etwas differenzierter sehen. Zwar sind in einem Rechtsstaat wie dem unseren natürlich auch in bestimmten Fällen Einschränkungen der Grundrechte zulässig, diese Einschränkungen müssen aber verhältnismäßig sein. So dürfen die eingeschränkten Grundrechte beispielsweise nicht klar gegenüber dem angestrebten Zweck überwiegen. Auch müssen diese tatsächlich dazu dienen, einen genau definierten Zweck zu erreichen, er darf also nicht nur vorgeschoben sein.
In einem Forum zu plärren „Scheiß auf die Grundrechte“ mag zwar Aufmerksamkeit generieren, wenn man derartige Aussagen allerdings nüchtern betrachtet will das wohl niemand real umgesetzt haben.
 
Wo fängt es an und wo hört es auf?! Grundrechte anzufassen muss immer ein Tabu sein, egal in welcher Situation.
Du würdest jetzt die Grundrechte einschränken, jemand anderer wenn die Meinung nicht passt... Nein so ein selektieren darf es nicht geben und geht auch nicht gut aus!
Also ich frag mich welches Grundrecht wirklich eingeschnitten wird?
Ich wüsste nichts von verfassungsmäßig verankerten und zugesicherten Garagenpartys. Oder verfassungsmäßigen Grundrechten ein Gewerbe unter allen Umständen betreiben zu dürfen. Im Gegenteil: Es gibt genug Gesetze und Auflagen die notwendig sind um zB ein Restaurant überhaupt betreiben zu dürfen. Jetzt ist nur eine neue dazu gekommen: Derzeit nur Lieferservice!
Und was die Bewegungsfreiheit betrifft ist die doch defacto eh noch gegeben. Die 5 Gründe nach 20 Uhr draußen zu sein die erlaubt sind decken praktisch alles ab. Ob ich Gassi gehen will, von Freunden heimfahre/heimgehe oder einfach Lust hab um 22 Uhr noch einen gemütlichen Spaziergang zu machen oder zu Freunden zu gehen. Praktisch kann man jederzeit raus und das sogar mit legitimen Gründen.
Das einzige was diesbezüglich nicht geht, und darauf gibt es kein Grundrecht in der Verfassung, ist um 23 Uhr am Donaukanal oder irgendwo im Park Partys zu feiern und sich mit dutzenden Leuten zu besaufen.

Also: Welche Grundrechte werden denn großartig beschnitten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig... Stattdessen lässt man die Patienten unwürdig am Gang liegen und das, zurecht überforderte, Personal im Stich....

Und dann wundern warum so viele dem Pflegeberufe den Rücken kehren.

Nur sagt mir gerade dieses Personal, dass es noch nie soetwas wie Corona erlebt hat. Schwestern die vor der Rente stehen sagen in ihrem ganzen Leben haben sie ein oder zwei Patienten so sterben sehen wie sie mit Corona reihenweise starben. In Grippezeiten haben sie noch nie Leute wie mich in dieser Form als Helferlein benötigt, in Coronazeiten ists ohne Helferlein überhaupt nicht mehr zu schaffen. Ganz zu schweigen von dem Pflegepersonal und Ärzte die in Reha verschwanden und auch nach jetzt über 5 Monaten noch nicht wieder aufgetaucht ist.
 
. Zwar sind in einem Rechtsstaat wie dem unseren natürlich auch in bestimmten Fällen Einschränkungen der Grundrechte zulässig, diese Einschränkungen müssen aber verhältnismäßig sein.
Das ist schon richtig, aber man sollte doch die Kirche im Dorf lassen. Die Rechte und Freiheiten, die im Zusammenhang mit der Pandemie einschränkt werden, zählen überwiegend nicht zu den Grundrechten. Auf Oesterreich.gv.at sind die Grundrechte beispielhaft aufgezählt. Ein Recht, rücksichtslos zu sein findet sich hier nicht, wohl aber steht das Recht auf Leben ganz oben auf der Liste. Das schließ das Recht auf den Schutz der Gesundheit wohl ein.

Es ist in dem Zusammenhang auch interessant, dass ausgerechnet jene Partei am lautesten "Grundrechte" plärrt, der ich am ehesten ein gestörtes Verhältnis zu den Freiheits - und Grundrechten unterstelle.

Also ich frag mich welches Grundrecht wirklich eingeschnitten wird?
Ich wüsste nichts von verfassungsmäßig verankerten und zugesicherten Garagenpartys.
:up:

Das ist ganz einfach. Die Verweigerer suchen krampfhaft nach Argumenten. Aber alle diese Argumente sind Scheinargumente und taugen recht wenig.

Es geht auch nicht um Gleichsetzung, sondern um mögliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
Das einzig gemeinsame ist der Umstand, dass es sich um Erkrankungen handelt, die von Viren ausgelöst werden. Da es gegen die Influenza eine wirksame Impfung gibt, kann man die Maßnahmen gegen Covid NICHT mit dem Hinweis auf die Influenza in Frage stellen. Eben auch eines der Scheinargumente ......
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder verfassungsmäßigen Grundrechten ein Gewerbe unter allen Umständen betreiben zu dürfen.

Unter allen Umständen natürlich nicht, aber im Staatsgrundgesetz ist das Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit explizit erwähnt:
Jeder Staatsbürger kann an jedem Orte des Staatsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz nehmen, Liegenschaften jeder Art erwerben und über dieselben frei verfügen, sowie unter den gesetzlichen Bedingungen jeden Erwerbszweig ausüben.
Wenn man bisher berechtigt war ein Gewerbe auszuüben, hierfür entsprechend (umfangreiche) Investitionen getätigt wurden, man sich an die bisher bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen gehalten hat, es einem im Zuge der Covidgesetzgebung aber dann untersagt wird, so kann man das schon in gewisser Weise als Eingriff in die unternehmerische Freiheit sehen. Das heißt natürlich nicht, dass das jetzt nicht zulässig und rechtskonform wäre. Der Staat nimmt in diesem Bereich laufend durch entsprechende Gesetzgebung Einfluss, dennoch sollte auch in herausfordernden Zeiten wie diesen danach getrachtet werden, diese Eingriff so moderat wie nötig halten.
 
Das ist schon richtig, aber man sollte doch die Kirche im Dorf lassen.

Es ging mir auch nicht darum, die durch das Covidgesetz ergriffenen Maßnahmen als unverhältnismäßig darzustellen, sondern darum, dass Meldungen wie „scheiß auf die Grundrechte“, wenn tatsächlich entsprechend umgesetzt, doch nicht so prickelnd wäre.
 
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