Corona-Maßnahmen. Verstoß gegen unsere Rechte?

Warum sollte die Polizei denn Rauschgift bei dir vermuten?
Und warum sollten sie bei mir irgendwelche Personen suchen die vielleicht, vielleicht auch nicht im Haus sind?
Ich bin der Meinung die Polizei hat mehr als genug zu tun (oder hätte zumindest mehr als genug wichtigeres zu tun),aber so lange mir ein Polizist ins Gesicht sagt dass er heute keinen Bock mehr hat eine Anzeige aufzunehmen braucht er sich um solche Dinge auch nicht kümmern.
Wir könnten diese Diskussion jetzt ewig fortsetzen ich kenne deinen Standpunkt und du meinen, annähern werden wir uns diesbezüglich kaum.
Also lassen wir es bevor es Streit gibt. :up:
 
Wir könnten diese Diskussion jetzt ewig fortsetzen ich kenne deinen Standpunkt und du meinen, annähern werden wir uns diesbezüglich kaum.
Also lassen wir es bevor es Streit gibt.
Jup das fürchte ich auch.

Deshalb wäre ich ja für härtere Durchgriffsrechte für die Polizei :sneaky:
 
Genau das Kichern keine Gesetzesübertretung ist verhindert das Polizisten Nachschau halten. Wenn sie Beweise für eine Gesetzesübertretung hätten oder annehmen würden das Gefahr im Verzug ist dürften sie die Wohnung ja betreten.
Warum sollte die Polizei denn Rauschgift bei dir vermuten? Und warum sollte sie das großartig interessieren?
Ich hatte schon eine Hausdurchsuchung und ich kann dir sagen: Das Gras haben sie großzügig übersehen und sich kein bisschen dafür interessiert.
Was du für Zeitungen liest? Das lässt sich jederzeit an deinem Internetverlauf auslesen bzw ist Teil von einem personalisierten Datenpaket zu deiner Person das wohl kein großes Geheimniss darstellt.

Es ginge im Moment darum Besuchsverbote und sinnvolle Regelungen zu kontrollieren. Für das ganze andere Zeug interessiert sich auch bei der Polizei keine Sau weil sie weder die Kapazitäten noch die Lust haben sowas zu verfolgen. Derzeit erst recht nicht. Und solange da keine Plantage blüht oder am Tisch eine Tablettenpresse und ein Haufen Pulver herumliegt wird sich die Polizei vermutlich auch nicht für Suchtgift interessieren. Noch weniger für Zeitungen die irgendwer liest oder sonstigen Blödsinn. Da geht es nicht darum dass die mit Hunden die Wohnung stürmen oder jeden Kasten durchsuchen und das könnte man auch in einem sinnvollen Gesetztext zu Covid derzeit festlegen.

Es ginge darum ihnen die Möglichkeit zu geben, nur bei Verdachtsfällen, mal kurz durch die Wohnung zu schauen wie viele Personen da drinnen sind.

Denke dir einmal zu deinen Sätzen (zu den meisten) das Wort "noch" dazu - und lies dann deinen Text nochmals.
Vielleicht kommt deine Überzeugung, was berechtigte Befugnisse der Polizei angeht, ein wenig ins Wanken.
 
Denke dir einmal zu deinen Sätzen (zu den meisten) das Wort "noch" dazu - und lies dann deinen Text nochmals.
Vielleicht kommt deine Überzeugung, was berechtigte Befugnisse der Polizei angeht, ein wenig ins Wanken.
Ich habs immer geschrieben und gesagt:
Wenn diese Krise und dieses Virus überstanden ist bin ich der erste der begeistert bei Demonstrationen was Rechte und Freiheiten betrifft mitläuft. Und ich hoffe auch das die Maßnahmen und Verschärfungen die eingeführt werden zweckgebunden eingeführt werden und nach Corona wieder aufgehoben werden.
Ich bin absolut kein Freund von einem Überwachungsstaat der nicht notwendig ist oder von Eingriffen in die Privatssphäre. Wenn aber sinnvolle Gesetze erlassen werden die nicht exekutierbar sind halte ich das für ein Problem.
 
Jup das fürchte ich auch.

Deshalb wäre ich ja für härtere Durchgriffsrechte für die Polizei :sneaky:

Durchgriffsrechte sind genug vorhanden, aber es scheitert, wie so oft, daran dass sich keiner traut diese auch anzuordnen bzw durchzusetzen.

Aber was braucht es denn noch mehr Durchgriffsrechte jetzt bei Corona? Was helfen die denn, wenn es keine gesetzliche Grundlage gibt um irgendwo durchzugreifen?

Nein nein, das Problem liegt in erster Linie schon bei Kurz und Anschober. In Wahrheit hatten und haben wir keinen Lockdown, noch eine Ausgangsbeschränkung.

Mit dem Hinweis, sich zur psychischen Erholung im freien zu bewegen, darf jeder raus und jede weitere Maßnahme der Exekutive wäre nicht rechtens.
 
Alles in Frage zu stellen und sich in seiner Freiheit beschnitten fühlen ist so typisch für die Österreicher. 😂🤦‍♀️

Uns geht es allen zu gut.

Das fängt schon im Hundepark an wenn einer seinen Hund zurück rufen soll weil andere sich vielleicht gestört fühlen oder Angst haben.

Hätte mich gewundert, dass es dann bei Dingen wie Corona, wo es gewisse Einschränkungen gibt, anders wäre.
Wenn das nur ein Problem der Österreicher wäre, dann wäre es ja überschaubar, Ignoranten und Deppen gibt es leider überall.:(
 
Servus @Mitglied #239795, das irritiert mich jetzt. Ich bin ja sehr für eine starke Exekutive, :love: aber befürchtest du nicht, dass sich diese bevorzugt die linken, bunten Klintel als Erste an die Brust nimmt? :unsure:
Ich glaub dass die personell so unterbesetzt ist dass sie sich (hoffentlich) der Ernsthaftigkeit entsprechend ihrer Rechte bedient um Gesetze durchzusetzen.

Und wenn linke Partys machen genauso nachschauen können wie auf der Bude wo sich vor 1-2 Wochen rechte Coronaleugner versammelt haben.
Allgemein glaube ich dass die Polizei nicht die Ressourcen hat um jedes unwichtige Kleinverbrechen zu verfolgen und auch nicht besonders darauf aus ist linke Haushalte zu kontrollieren ohne Verdachtsmomente zu haben.

Und wenn im Züge vermehrter Polizeikontrollen ein paar Kiffer hochgehen... Auch OK. Ich denke die Polizei hätte besseres mit ihrer Zeit zu tun, aber das ist nur subjektive Sicht und Erfahrung. Ich selbst hätte bei einer Wohnungsdurchsuchung heute nix mehr zu befürchten (außer dass ich vermutlich nicht da bin in Wien).
 
Um in ein Verfassungsrecht eingreifen zu können, braucht es auch ein Verfassungsgesetz, wofür eine 2/3 Mehrheit benötigt wird.

Du bringst da einiges durcheinander: Praktisch jedes einfache Gesetz wird in irgendeiner Weise in irgend ein Grundrecht eingreifen. Daher gibt es eine Normenkontrolle durch den VfGH, um sicherzustellen, dass der jeweilige Eingriff noch verhältnismäßig ist: Die in den vergangenen Jahren erfolgten Erweiterungen der Polizeibefugnisse waren z.B. zumeist Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz. Manche von ihnen wurden vom VfGH akzeptiert - aber die Vorratsdatenspeicherung war dann doch zu weitgehend. Nur dann, wenn der Staat einen solchen weitgehenden Eingriff in Grundrechte dennoch ermöglichen will, benötigt es eine 2/3-Mehrheit.
 
Du bringst da einiges durcheinander:

Nein das bist du...

Das Betrug verboten ist, ist kein Eingriff auf ein Grundrecht. Oder hast du das Recht zu betrügen? Nur mal so als Beispiel.

Anderes Beispiel:

Während das verweigern eines Alkomattests ein einfaches Gesetz ist, ist die Verweigerung der Blutuntersuchung im Verfassungsrang und das obwohl es nur ein Absatz ist. Weil es eben in ein Grundrecht eingreift.
 
Das Betrug verboten ist, ist kein Eingriff auf ein Grundrecht. Oder hast du das Recht zu betrügen? Nur mal so als Beispiel.

Offenbar verstehst du die Problematik wirklich nicht. Also ein konkretes Beispiel: Am 1. Jänner 2008 wurde das Sicherheitspolizeigesetz wieder einmal novelliert und die Polizeibefugnisse zur Erhebung und Arbeit mit persönlichen Daten wurden erweitert. Solche Befugnisse sind Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz. Daher wurden von mehreren Antragstellern Beschwerden beim VfGH eingebracht, die aber 2009 abgewiesen wurden. Seither liegt die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der inzwischen die Beschwerde bearbeitet. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass nun auf dieser Ebene eine Menschenrechtsverletzung festgestellt wird. Dann hätte der VfGH 2009 den Fehler begangen, eine Grundrechtsverletzung nicht als solche zu erkennen. Oder es wird keine Menschenrechtsverletzung festgestellt. Dann wäre der VfGH mit seiner Einschätzung richtig gelegen, dass der Eingriff mit der Verfassung vereinbar war. Das Beispiel zeigt, dass die Beurteilung von Grundrechtseingriffen diffiziler ist, als du denkst. Es gibt keine Automatik der Form "Eingriff in ein Grundrecht - daher verfassungswidrig".
 
Offenbar verstehst du die Problematik wirklich nicht.


Siehst du in den Spiegel bei solchen Sätzen?

Um wieder zum Thema zu kommen - das Hausrecht ist eben durch die Verfassung besonders geschützt. Daher kann es nicht mittels einfachen Gesetz ausgehebelt werden. Dazu braucht es ein Verfassungsgesetz.

Entweder du kapierst es jetzt oder du lässt die Diskussion bleiben.
 
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