Um jetzt mal die Situation aus der Gastro aufzulösen:
Ich habe 16 Jahre in der Nachtgastronomie gearbeitet und in dieser ist ganz klar Fakt:
Wenn der Wirt sagt, du hast per Sofort Hausverbot (auch Lokalverbot genannt), dann greift hier das Hausrecht. Betrittst da das Lokal gegen den WIllen des Betreibers, begehst du den sogenannten "Hausfriedensbruch". Hausfriedensbruch ist, zumindest in Österreich, jedoch ein Delikt, welches nicht als "strafrechtlich relevant" eingestuft und somit eine Zivilrechtsklage erfordert.
Langer Rede kurzer Sinn: Verstoß gegen das Hausrecht = Hausfriedensbruch, dass der Verstoß aber auch geltend gemacht werden kann, muss privat eine Anzeige erfolgen.
Hier stimmt lediglich der letzte Satz, alles andere ist leider absolute Fehlinformation, Qualität Google. Die Polizei wird bei einem solchen Sachverhalt erst dann tätig (und davor sind sie auch nicht in der Pflicht), wenn privat die Anzeige eingebracht wird.
Das Hausrecht gilt immer. Wenn allerdings das Hausrecht aufgrund religiöser Hintergründe, Herkunft, oder ähnlicher Dinge vorgeschoben wird, dann spricht man von Diskriminierung und somit einer strafrechtlichen Handlung.
Alles andere ist leider Mist.