Corona-Maßnahmen. Verstoß gegen unsere Rechte?

Und seit wann ist die WKO eine sichere und verlässlich Quell zu Gesetzen? 😂😂😂😂

Die kennen sich in dem Chaos ja selbst schon lange nicht mehr aus 🤷🏽‍♂️😂😂
Ein bissl merkbefreit bist aber schon? Wenn du das gelesen hättest (was ich bezweifle), dann wüsstest du, dass die Punkte im Gewerberecht stehen und dass die gesetzliche Auslegung darin vom Innenministerium stammt. Und das Merkblatt selbst, vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte erstellt wurde.
 
@Mitglied #473739

Ein Besitzer hat das Hausrecht. Und solange er, wie die anderen sagten, es begründen kann und es nicht gesetzeswidrig oder sträflich ist, gikt das Hausrecht.

Du gibst dir ja schon selbst die Antwort... Nur geimpfte Leute rein zu lassen, widerspricht eben dem Gleichheitsgrundsatz und somit dem Gesetz. Funktioniert also nicht.
 
Nur geimpfte Leute rein zu lassen, widerspricht eben dem Gleichheitsgrundsatz und somit dem Gesetz. Funktioniert also nicht.
Musst du immer nur Bullshit reden? 😂

Geh mal in ein Puff als Frau und der Typ sagt dir, nur Männer und dann ruf die Polizei und sag wegen Gleichheitsgrundsatz darf ich aber rein, weil ich habs gegoogelt.😂 Viel Spaß.

Weil wenn der Betreiber das Hausrecht hat, darf er entscheiden wer rein kommt und er nicht.
 
Und lieber @Mitglied #473739, wennst jetzt zb trotzdem rein gehst, nachdem der Besitzer es dir verboten hat, begehst du Hausfriedensbruch!

Um dein Geschäft und die anderen Gaste zu schützen, wird es sogar greifen, wenn du als Grund die Gefahr einer ansteckung nennst. Aber im Grunde musst nicht mal einen Grund nennen.
 
Und lieber @Mitglied #473739, wennst jetzt zb trotzdem rein gehst, nachdem der Besitzer es dir verboten hat, begehst du Hausfriedensbruch!

Bevor du weiter mit mir diskutieren möchtest, suchst du dir den §109 StGB raus und versuchst ihn zu verstehen.

Dann erkennst vielleicht den Unterschied zwischen Hausfriedensbruch und Besitzstörungsklage. Ebenfalls erkennst du dann auch warum dein Beispiel kein Hausfriedensbruch ist.
 
(

Aber weißt was @Mitglied #473739 du fängst mit etwas an, dann sprichst von was anderem, dann nimmst irgendein Wort heraus, redest dort weiter,....

Sorry das ist nur zu anstrengend, wennst keine Diskussiin führen kannst, dann geh in kein Diskusiinsforum. 🤦‍♂️


Ich schreib, ein Betreiber hat ein Hausrecht und du kommst mit diesem GEGOGELTEN Paragraf:

1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
 
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Aber weißt was @Mitglied #473739 du fängst mit etwas an, dann sprichst von was anderem, dann nimmst irgendein Wort heraus, redest dort weiter,....

Sorry das ist nur zu anstrengend, wennst keine Diskussiin führen kannst, dann geh in kein Diskusiinsforum. 🤦‍♂️


Ich schreib, ein Betreiber hat ein Hausrecht und du kommst mit diesem GEGOGELTEN Paragraf:

Siehst du du verstehst das gelesene nicht. Wenn ich ein Lokal betrete in dem ich nur Hausverbot habe, dann ist das kein Hausfriedensbruch.

Du hast den Hausfriedensbruch ins Spiel gebracht. Der kommt nur nicht zum Tragen.

Und nein ich muss den Paragraphen nicht googlen. Weil ich sowas wissen muss!
 
Vielleicht verstoßen die neuen Regeln gegen die Rechte der Menschen laut dem Gesetz das in Zeiten gemacht wurde als es wenig Probleme gab, jetzt haben wir eine andere Situation. Was geht mich das Rechte eines anderen an wenn er mich ansteckt weil er sich nicht an die "neuen" vergänglichen Regeln gehalten hat, es gibt nicht nur die Rechte das man alles Machen kann sondern auch die Rechte das andere nicht zu Schaden kommen sollen, zumindest sinngemäß. Diskutieren kann man darüber nicht es gehen da die Meinungen auseinander und werden sich nicht treffen.
 
Na hoffentlich nicht beruflich, weil dann bist Fehl am Platz. 😅

Na hast den Paragraphen jetzt endlich verstanden oder nicht?


Um dein Geschäft und die anderen Gaste zu schützen, wird es sogar greifen, wenn du als Grund die Gefahr einer ansteckung nennst. Aber im Grunde musst nicht mal einen Grund nennen.

Das sehen die Verfassungsexperten eben anders. Dass eben an der Tür nicht unterschieden werden darf zwischen Geimpfte und Ungeimpfte.

Wird halt schwierig ohne Grund den Zugang zu verwehren, wenn man vorher fragen muss ob derjenige geimpft ist.
 
Wird halt schwierig ohne Grund den Zugang zu verwehren
Hallo? Das Hausrecht besagt, B E S A G T!! das man ohne Grund ein Betrettu gsverbot aussprechen kann!

NUR, wenn jemand sagt, ich lass dich nicht rein, weil du bist Asiate... dann siehts anders aus.

Nur wird in einer Pandemie der Grund des Schutzes definitiv dafür sprechen, Hausverbot zu erteilen, wenn man nicht geimpft ist zb.
 
Na bitte sagt das nicht schon der Name? 😂 HAUSfriedensbruch?🤷🏻‍♂️ Aber gut, spreche wohl ein anderes Deutsch. 🤷🏻‍♂️😂

Aha, wenn man verboten bekommt ein Haus zu betreten kommt Hausfriedensbruch nicht zum tragen? Aha 🤦‍♂️😂

Nein. Hausfriedensbruch ist es nur wenn:

- wenn der Eintritt mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt erzwungen wurde

- er beabsichtigt gegen dort befindliche Personen oder Sachen Gewalt auszuüben

- er oder andere Personen wissentlich eine Waffe oder andere Gegenstände mitführt um einen Widerstand einer Person zu überwinden

oder

- das Eindringen mehrere Personen erzwungen wird.


Das bloße betreten eines Lokales in dem man Hausverbot hat, ist lediglich eine Besitzstörung. Weder das Hausrecht, noch die Durchsetzung dieses, sowie die Besitzstörung sind Aufgabe der Polizei.

Bin mir aber sicher du weißt es nach wie vor besser.
 
Hallo? Das Hausrecht besagt, B E S A G T!! das man ohne Grund ein Betrettu gsverbot aussprechen kann!

Ohne Grund richtig. Aber Thema ist Impfung ja/nein. Das funktioniert ohne Grund nicht, da man dies erfragen muss.

Wie soll man denn sonst unterscheiden zwischen den beiden? Das geht nur in dem man fragt. Sagst also jemand er ist nicht geimpft und diesem wird der Zutritt einfach verwehrt, kann man sich nimmer ausreden, man hat ja nicht gesagt warum...
 
Siehst du du verstehst das gelesene nicht. Wenn ich ein Lokal betrete in dem ich nur Hausverbot habe, dann ist das kein Hausfriedensbruch.

Du hast den Hausfriedensbruch ins Spiel gebracht. Der kommt nur nicht zum Tragen.

Und nein ich muss den Paragraphen nicht googlen. Weil ich sowas wissen muss!
Um jetzt mal die Situation aus der Gastro aufzulösen:

Ich habe 16 Jahre in der Nachtgastronomie gearbeitet und in dieser ist ganz klar Fakt:

Wenn der Wirt sagt, du hast per Sofort Hausverbot (auch Lokalverbot genannt), dann greift hier das Hausrecht. Betrittst da das Lokal gegen den WIllen des Betreibers, begehst du den sogenannten "Hausfriedensbruch". Hausfriedensbruch ist, zumindest in Österreich, jedoch ein Delikt, welches nicht als "strafrechtlich relevant" eingestuft und somit eine Zivilrechtsklage erfordert.

Langer Rede kurzer Sinn: Verstoß gegen das Hausrecht = Hausfriedensbruch, dass der Verstoß aber auch geltend gemacht werden kann, muss privat eine Anzeige erfolgen.

Nein. Hausfriedensbruch ist es nur wenn:

- wenn der Eintritt mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt erzwungen wurde

- er beabsichtigt gegen dort befindliche Personen oder Sachen Gewalt auszuüben

- er oder andere Personen wissentlich eine Waffe oder andere Gegenstände mitführt um einen Widerstand einer Person zu überwinden

oder

- das Eindringen mehrere Personen erzwungen wird.


Das bloße betreten eines Lokales in dem man Hausverbot hat, ist lediglich eine Besitzstörung. Weder das Hausrecht, noch die Durchsetzung dieses, sowie die Besitzstörung sind Aufgabe der Polizei.

Bin mir aber sicher du weißt es nach wie vor besser.
Hier stimmt lediglich der letzte Satz, alles andere ist leider absolute Fehlinformation, Qualität Google. Die Polizei wird bei einem solchen Sachverhalt erst dann tätig (und davor sind sie auch nicht in der Pflicht), wenn privat die Anzeige eingebracht wird.

Das Hausrecht gilt immer. Wenn allerdings das Hausrecht aufgrund religiöser Hintergründe, Herkunft, oder ähnlicher Dinge vorgeschoben wird, dann spricht man von Diskriminierung und somit einer strafrechtlichen Handlung.

Alles andere ist leider Mist.
 
Um jetzt mal die Situation aus der Gastro aufzulösen:

Ich habe 16 Jahre in der Nachtgastronomie gearbeitet und in dieser ist ganz klar Fakt:

Wenn der Wirt sagt, du hast per Sofort Hausverbot (auch Lokalverbot genannt), dann greift hier das Hausrecht. Betrittst da das Lokal gegen den WIllen des Betreibers, begehst du den sogenannten "Hausfriedensbruch". Hausfriedensbruch ist, zumindest in Österreich, jedoch ein Delikt, welches nicht als "strafrechtlich relevant" eingestuft und somit eine Zivilrechtsklage erfordert.

Langer Rede kurzer Sinn: Verstoß gegen das Hausrecht = Hausfriedensbruch, dass der Verstoß aber auch geltend gemacht werden kann, muss privat eine Anzeige erfolgen.


Hier stimmt lediglich der letzte Satz, alles andere ist leider absolute Fehlinformation, Qualität Google. Die Polizei wird bei einem solchen Sachverhalt erst dann tätig (und davor sind sie auch nicht in der Pflicht), wenn privat die Anzeige eingebracht wird.

Das Hausrecht gilt immer. Wenn allerdings das Hausrecht aufgrund religiöser Hintergründe, Herkunft, oder ähnlicher Dinge vorgeschoben wird, dann spricht man von Diskriminierung und somit einer strafrechtlichen Handlung.

Alles andere ist leider Mist.

Von hinten bis vorne ein absoluter Schwachsinn.

Der 109er ist ein Ermächtigungsdelikt. Steht im Absatz 2.

Die Besitzstörung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Schön dass du 16 Jahre in der Nachtgastronomie gearbeitet hast, aber Leuten wie dir muss ich nachwievor immer wieder erklären wie es läuft.
 
Von hinten bis vorne ein absoluter Schwachsinn.

Der 109er ist ein Ermächtigungsdelikt. Steht im Absatz 2.

Die Besitzstörung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Schön dass du 16 Jahre in der Nachtgastronomie gearbeitet hast, aber Leuten wie dir muss ich nachwievor immer wieder erklären wie es läuft.
Dann haben die Exekutivbeamten inklusive aller Gerichte in den letzten 16 Jahren fehlerhaft gearbeitet :eek::eek:😂😂😂😂
 
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