Gesetzgebung und Verwaltung sind in Österreich gem. B-VG getrennt. Genauso die Gerichtsbarkeit.
Aber:
zu 1: rein rechtlich bis 6. Januar und danach kann er für weitere 10 Tage verlängert werden.
zu 2: darüber wird der VfGH entscheiden, sofern jemand Klage eingebracht hat bzw wird.
zu 3: es gibt noch keine Verordnung odgl. dazu.
zu 4: auch das wird der VfGH klären. Manche Experten sagen nein.
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Naja gut, zumindest mal nicht pauschal falsch, wobei ich den 6. dann doch noch auf den 4.1. korrigieren möchte. Der Lockdown beginnt nämlich bereits am 26. dauert maximal 10 Tage und muss mit Ablauf für eine Verlängerung neu beschlossen werden (mit 31 Tagen im Dezember sind wir da beim 4.1.).
Zu Punkt 2: Hier gibt es schon massiv Protest von Seiten der Verfassungsrechtler aufgrund versuchter Nötigung und Diskriminierung (was wohin gehört solltest du ja wissen, so wie du schreibst).
Zu Punkt 4: Wie du schon richtig sagst, einige Verfassungsrechtler sind auch hier der Meinung, dass das, im Bezug auf die gültige Verfassung, nicht rechtens ist.
Ich hätte da aber noch so einige andere Punkte, die aus rechtlicher Sicht sehr bedenklich sind und über die man durchaus diskutieren sollte. Das Problem daran ist allerdings, dass man, sobald man Fragen stellt (und diese können noch so berechtigt sein), direkt ins "rechte Eck der Covidioten" gesteckt wird, ohne den Menschen selbst zu kennen.