Corona-Maßnahmen. Verstoß gegen unsere Rechte?

in Fankreich gabe es eine Technoparty mit ca 2000 Trottln..
die Polizei wollte auflösen, schaffte es nicht, i man wos soi des !
nach 3 Tagen ging die Party zu Ende !
da derfst di ned wundern

2500 und es waren etwas mehr als 24 Stunden.
Du musst bedenken in Frankreich sind viele Jugendliche Demoerfahren und wissen sich auch gegen die Polizei zu Wehr zu setzen. Das ist mit unseren Demos absolut nicht zu vergleichen.
 
2500 und es waren etwas mehr als 24 Stunden.
Du musst bedenken in Frankreich sind viele Jugendliche Demoerfahren und wissen sich auch gegen die Polizei zu Wehr zu setzen. Das ist mit unseren Demos absolut nicht zu vergleichen.

normal ist die Party in 30 Minuten aufgelöst und die Leute mit Achter entsorgt.
 
Sprichst Favoriten an... Auch so kann man das Problem lösen. Ignorieren und lächerlich machen.
du bist lächerlich. wahrscheinlich war die polizei eh schon im vorfeld gewarnt, wie beim terror, nur habens es wieder verschlafen...
so wie in beim rave festival, nach drei tagen kommens drauf. keine autos nichts gesehen...etc
ich bin für strenge strafen. bei uns im ort habens am 23.30 zum schiessen angefangen, und ich nehm an, die kieberer haben in der polizeiinspektion derweil angestoßen aufs neue jahr.
 
du bist lächerlich. wahrscheinlich war die polizei eh schon im vorfeld gewarnt, wie beim terror, nur habens es wieder verschlafen...
so wie in beim rave festival, nach drei tagen kommens drauf. keine autos nichts gesehen...etc
ich bin für strenge strafen. bei uns im ort habens am 23.30 zum schiessen angefangen, und ich nehm an, die kieberer haben in der polizeiinspektion derweil angestoßen aufs neue jahr.

Welches Rave Festival sprichst du an?

Aber da sieht man wieder wenn der Internetheld groß schreibt und keine Ahnung von der Realität hat. Wie stellst du dir denn das vor? Dass die Polizei von Haus zu Haus geht und jeden straft? Weißt für wieviele Haushalte so eine Streife zuständig ist?
Noch dazu ist es nur eine Verwaltungsstrafe, da darfst vorm Zaun anläuten und das war's...

Theorie ist halt was schönes. Praxis halt was anderes ;)

Abgesehen selbst wenn man Bescheid wüsste, ändert es nichts an der Herkunft der Täter.
 
Abgesehen selbst wenn man Bescheid wüsste, ändert es nichts an der Herkunft der Täter.

im vorfeld hat dein oberster chef erklärt, es wird überall kontrolliert.....was eh ned machbar ist.....aber man hat keinen gesehen, bei uns im ganzen ort.
wahrscheinlich fahrens doch angsoffen nimmer rum..
und ich habe mich nur aufgeregt, weil immer gleich auf ausländer hinghaut wird, bei jeder gelegenheit....von bestimmten leuten..
es heisst dann immer die ausländer oder asylwerber.....und damit habe ich für mich alles gesagt, du darfst weiter spielen...:winke:
 
im vorfeld hat dein oberster chef erklärt, es wird überall kontrolliert.....was eh ned machbar ist.....aber man hat keinen gesehen, bei uns im ganzen ort.

Hast ohne Pause deinen gesamten Ort überwacht?

Aber mein oberster Chef weiß auch nicht wie es um das Personal bestellt ist.

Ich nur aufgeregt, weil immer gleich auf ausländer hinghaut wird, bei jeder gelegenheit....von bestimmten leuten..
es heisst dann immer die ausländer oder asylwerber.....und damit habe ich für mich alles gesagt, du darfst weiter spielen...:winke:

Naja wenn's um Favoriten geht was erwartest dir?
 
ganz abgesehen von dem peinlichen Gezerre welches Ressort nicht kontrollieren muss....
Am allerpeinlichsten finde das Gezeter der Wirte, welche die Impfbestätigung nicht kontrollieren wollen. Ich würd die Gastronomie (und alle anderen Querulanten) einfach von der Möglichkeit des Freitestens ausnehmen. Bleiben´s halt eine Woche länger zu und gut ist es. Wenn ein junger Gast ein alkoholisches Getränk bestellt, dann müssen´s den ja auch nach dem Ausweis fragen, wo ist da der Unterschied?
 
Wenn ein junger Gast ein alkoholisches Getränk bestellt, dann müssen´s den ja auch nach dem Ausweis fragen, wo ist da der Unterschied?

Falsch. Was sie müssen ist den Ausschank verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass derjenige zu jung ist. Sie müssen nicht das Alter kontrollieren. Sie dürfen es auch gar nicht.
Sie dürfen freundlich nach einem Altersnachweis fragen. Dann liegt es am Gast wie er diesen erbringt.
 
Falsch. Was sie müssen ist den Ausschank verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass derjenige zu jung ist.
Und wo steht das soi geschrieben? Natürlich werden sie ihn nach einem Ausweis fragen. Das tut auch die Kassierin beim Hofer (selbst gesehen).

Und natürlich muss der Wirt nicht barsch fragen: "Zeigen sie mir ihren Impfnachweis". Er könnte ja auch sagen: Können und wollen sie mir den Nachweis erbringen, dass sie geimpft sind?

Das Problem der Wirte ist, dass sie das nicht tun wollen, weil es einzelnen Fällen Streit mit querdenkenden Gästen geben wird. Aber bis es so weit ist, vergehen ja noch mehr als 2 Wochen. Und das Problem könnte sich auf ganz andere Art von selber lösen. Wie? Schau zu unseren Nachbarn.
 
Ich sage weder, dass der angehängte Artikel aktuell ist, noch dass er die obigen Fragen eindeutig löst, aber interessant zu lesen ist er doch.
Der rechtliche Hintergrund liegt im Verweis in Par 114 der GewO auf die (jeweiligen Landes-)Jugendschutz Vorschriften.IMG_20210102_221639.jpg
 

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Und wo steht das soi geschrieben? Natürlich werden sie ihn nach einem Ausweis fragen. Das tut auch die Kassierin beim Hofer (selbst gesehen).

Wie sie sich davon überzeugen ist egal, logischerweise wird dies mittels Lichtbildausweis sein.

Mache ich es nicht, dann gibt's eben keinen Alkohol oder werde des Lokales verwiesen.
 
Ich sage weder, dass der angehängte Artikel aktuell ist, noch dass er die obigen Fragen eindeutig löst, aber interessant zu lesen ist er doch.
Der rechtliche Hintergrund liegt im Verweis in Par 114 der GewO auf die (jeweiligen Landes-)Jugendschutz Vorschriften.Anhang anzeigen 8310858

Nur wenn er eben vor hat ihnen was zu geben. Der Wirt kann auch nein sagen, dann muss er gar nichts bzw wenn ihm der Altersnachweis nicht erbracht wird, muss er eben die Ausschank verweigern.
 
Mache ich es nicht, dann gibt's eben keinen Alkohol oder werde des Lokales verwiesen.
Und wenn die Behörde vom Wirt verlangt, dass er nur Personen mit Testnachweis ins Lokal lässt, dann kannst du dich natürlich weigern, den vorzuweisen (vor allem dann, wenn du gar keinen hast :mrgreen:). Aber der Wirt kann (eigentlich muss) dir den Zutritt verwehren.

Der Bankmitarbeiterin muss ich auch keinen Ausweis zeigen. Aber sie wird mir freundlich mitteilen, dass ich ohne eben kein Konto eröffnen kann. Gleiches gilt für Überweisungen ins Ausland zB via Western Union oder Moneygram. (außer meine Hausbank, bei der ich ein Konto habe, kann das erledigen).
 
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakwaren erwerben, besitzen oder konsumieren. Das gilt auch für „harte“ alkoholische Getränke. Der Aufenthalt von Jugendlichen in Raucherbereichen ist aber weiterhin gestattet.

Bitte sorgen Sie im Rahmen Ihres Betriebes dafür, dass das Jugendschutzgesetz (in der Fassung vom 19.2.2019) eingehalten wird. Kontrollieren Sie im Zweifel bitte die Lichtbildausweise!



so schreibts die WK für Ihre Mitglieder.....muss natürlich für neunmal gscheite nicht stimmen.... :roll:
 
Und wenn die Behörde vom Wirt verlangt, dass er nur Personen mit Testnachweis ins Lokal lässt, dann kannst du dich natürlich weigern, den vorzuweisen (vor allem dann, wenn du gar keinen hast :mrgreen:). Aber der Wirt kann (eigentlich muss) dir den Zutritt verwehren.

Der Bankmitarbeiterin muss ich auch keinen Ausweis zeigen. Aber sie wird mir freundlich mitteilen, dass ich ohne eben kein Konto eröffnen kann. Gleiches gilt für Überweisungen ins Ausland zB via Western Union oder Moneygram. (außer meine Hausbank, bei der ich ein Konto habe, kann das erledigen).

Das ist korrekt.

Der Wirt darf jetzt aber, wenn der Jugendliche verweigert einen Ausweis herzuzeigen, ihm weder nach solchen durchsuchen, noch Alkohol ausschenken. Es sei denn es gibt in einer uralt Verordnung sowas wie eine Ausschankpflicht. Hier ist mir aber keine bewusst.

Anders die Polizei. Die kann sich nicht einfach umdrehen und sagen, "da haben wir Pech gehabt, wenn sie uns keinen Ausweis zeigen wollen".
 
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