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Da gebe ich dir recht. Wer entscheidet denn was verhältnißmäßig ist? Da fängt es mal schon an.Die Maßnahmen greifen in Grund- und Menschenrechte ein, das ist richtig. Nicht jeder solche Eingriff ist jedoch automatisch eine Verletzung dieser Rechte: Wenn ein Verbrecher für den Rest seines Lebens weggesperrt worden ist, hat der Staat auch in dessen Rechte eingegriffen, aber dieser Eingriff muss dennoch nicht seine Menschenrechte verletzt haben. Es kommt nämlich darauf an, ob ein Eingriff gesetzmäßig ist und verhältnismäßig zum Ziel, bei Covid-19 die Gesundheit und im Fall des Verbrechers die öffentliche Ordnung sicherzustellen.