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Kurz die Fakten zum Strafmaß:
bis zu 3.600€ fürs Ausgehen ohne erlaubten Grund usw
bis zu 3.600€ dafür, in ein nicht erlaubtes Geschäft / Restaurant usw zu gehen
bis zu 30.000€ für den Geschäftsmann usw, der unerlaubt aufsperrt
bis zu 3.600€ für den Geschäftsmann usw, der zwar erlaubterweise aufsperrt, aber nicht drauf achtet, dass es sich in seinem Geschäft dann nicht drängt.
Quelle: erstes COVID-G, Art 8 des G BGBl 12/2020
bis zu 3.600€ fürs Ausgehen ohne erlaubten Grund usw
bis zu 3.600€ dafür, in ein nicht erlaubtes Geschäft / Restaurant usw zu gehen
bis zu 30.000€ für den Geschäftsmann usw, der unerlaubt aufsperrt
bis zu 3.600€ für den Geschäftsmann usw, der zwar erlaubterweise aufsperrt, aber nicht drauf achtet, dass es sich in seinem Geschäft dann nicht drängt.
Quelle: erstes COVID-G, Art 8 des G BGBl 12/2020