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Das ist vorsätzlich grob fahrlässige inkaufnshme der gefährdung von leib und leben schutzbefohlener minderjähriger.....
Da is das kind mit pflegeeltern vielleicht besser bedient....
Da kriegste in d richtig für aufn sack...das is wie als kindergärtnerin brandschutztüren auf rettungswegen abzuschliessen....
Im zweifel...wenn was passiert....
Deutlich härter bestraft als grob fahrlässige tötung....eltdrn befinden sich in einer ähnlichen rechtlichen situation gegenüber ihrem sprössling wie kindergärtner, lehrer, betreuer...etc...
Da is das kind mit pflegeeltern vielleicht besser bedient....
Da kriegste in d richtig für aufn sack...das is wie als kindergärtnerin brandschutztüren auf rettungswegen abzuschliessen....
Im zweifel...wenn was passiert....
Deutlich härter bestraft als grob fahrlässige tötung....eltdrn befinden sich in einer ähnlichen rechtlichen situation gegenüber ihrem sprössling wie kindergärtner, lehrer, betreuer...etc...