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Ich würde sagen, dass sich der Geschäftsreisende in seinem Hotel in der Freizeit durchaus aktiv verwöhnen lassen darf. Und für seine Besucherin handelt es sich ggf. um Berufsausübung.- "Hotelbesuche" funktioniert nicht, weil Hotels für Freizeitaktivitäten derzeit nicht zur Verfügung stehen.
Ob die Bumsbusse "Einrichtungen" sind, deren Betreten samt nachfolgendem Drin-Verweilen verboten ist, ist wohl weiterhin unklar.
Sex im Auto ist generell, wenn von außen einsehbar, aufgrund anderer Regelungen zu anstößig.
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