In § 12 der Verordnung steht aber kein Verbot von Hausbesuchen. Der private Wohnbereich ist sogar ausdrücklich ausgenommen.
Ehrlich gesagt halte ich es in der aktuell äußerst prekären Situation aber nicht für schlau, das Gesetz bis zum Äußersten auszureizen. Das haben ja auch jene getan, die in den letzten Wochen Privatparties o.ä. gefeiert und uns jetzt bisher undenkbare Infektionszahlen beschert haben, zum Schaden aller, die jetzt mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben, und zum Schäden von uns Steuerzahlern.