Corona Virus und Auswirkungen auf den Pay Sex

... um auch etwas Lockereres beizutragen:

"Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist"
Also darf ein Escort zum Kunden, wenn der am Telefon sagte, dass er grad zwei Viagra eingeworfen hat?
 
@Mitglied #478390

Da bin ich voll bei dir
Es müssten beide Seiten streng bestraft werden.
Manche raffen es leider immer noch nicht.
Bei mir im Bezirk gibt's viele heurige, die waren und sind noch immer bumvoll.
Was soll man da noch viel sagen


:schulterzuck: Dürfen sie auch noch bis Montag 15 Uhr. Danach sind nur noch Treffen bis fünf Personen gestattet.
 
... und, wenn ich richtig verstanden habe, auch die nicht in einem Restaurationsbetrieb/Heutigen.
 
Jetzt steht die frage im raum , mc geschlossen , drive in offen ??
Puff geschlossen , glory hol geöffnet ??

Ha , ha !!

Ich glaube in sollen zeiten wird mit allen Mittel probiert was rein geht oder nicht !!
Is ma eigendlich e wurscht , die Leute machen in grossen u ganzen was Sie wollen!!
Is nur Schade das immer so viele mitgerissen (angesteckt) werden !!
 
In Graz haben die meisten LH noch geöffnet! Was nützt eine Ausgangs Beschränkung wenn man gegen solche potentielle Überträger hotspots nichts unternimmt?! Da kann ja echt nicht sein oder?!?!
Jede Friseur zb muss schließen und die haben geöffnet?!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In Graz haben die meisten LH noch geöffnet! Was nützt eine Ausgangs Beschränkung wenn man gegen solche potentielle Überträger hotspots nichts unternimmt?! Da kann ja echt nicht sein oder?!?!
Jede Friseur zb muss schließen und die haben geöffnet?!


:D Deine "nichtsnützige" Ausgangsbeschränkung gilt ja erst ab heute 15h, warte mal ab, ob sie dann was nützt, wenn sie erstmal in Kraft getreten ist! :idea:
 
:D Deine "nichtsnützige" Ausgangsbeschränkung gilt ja erst ab heute 15h, warte mal ab, ob sie dann was nützt, wenn sie erstmal in Kraft getreten ist! :idea:

Net wirklich.
Die Ausgangsbeschränkung gilt seit Mitternacht. Zur Arbeit usw darfst weiterhin ausgehen und dabei auch bis 15 Uhr Mittagessen gehen (dass Mittagsficken inbegriffen ist, bezweifle ich … Beruflich erforderlich? Grundbedürfnis? Abstand?).

Im Rahmen eines Spaziergangs vor 15 Uhr noch einen letzten Besuch im Kaffeehaus zu machen, scheint mir fraglich („öffentliche Orte im Freien“).

Das Betretungs-, vielleicht auch Betriebsverbot für Prost-Lokale lese ich aus der VO 96:

§ 1. Das Betreten des Kundenbereichs … von Dienstleistungsunternehmen … zum Zweck … der Inanspruchnahme von Dienstleistungen … ist untersagt."

(Ich übersehe dabei nicht, dass die Laufhausbetreiber ja nur an die SWs Dienstleistungen erbringen. Dann dürfen halt die nicht den Dienstleistungsbetrieb des Betreibers betreten.)

N.B.: Wenn ich da so vor mich hin interpretiere, so geschieht das
  • weder verbindlich (sondern als ein halb laienhafter, halb gebildeter Common-sense-Versuch) :lehrer: ,
  • weder in Zustimmung noch in Ablehnung (Beurteilung der Sinnhaftigkeit :up::down: :hmm:) der jeweiligen Vorschrift und
  • ohne Gedanken an Praktikabilität, Durchsetzbarkeit usw. :schulterzuck:
 
Zuletzt bearbeitet:
sind die Restln nun nicht auch schon permanent zu (und nicht erst ab 15 Uhr?)

Nein, heute von 5 bis 15h geht’s noch. Das ist die VO 97, die nur einen Tag gilt.
Die allg VO 96 (Betretungsverbote = de facto Geschäft sperren) gilt zwar ab heute, ihr Par 3 (der das Gastgewerbe betrifft) aber erst ab morgen 0 Uhr.

Übrigens: Meine Autowerkstatt (die eigentlich offen haben dürfte = die ich eigentlich betreten dürfte) hat mir den heutigen Ölwechsel- Termin abgesagt … aber das hat nichts mit P6 zu tun, da es sich nicht um einen Verrichtungsbus handelt.
 
An die verantwortlichen von denen vielleicht der eine oder andere mitliest.

Sperrt endlich die sex studios, seid ihr völlig irre!!!!

Mit Dank im vorraus
 
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